
Förderprogramme Mecklenburg-Vorpommern für Hitzeschutz und Beschattung
Unter den geprüften Landesprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern nennt keines Sonnenschutz ausdrücklich. Beschattung kommt nur als Teil größerer Vorhaben vor, oder die Quelle klärt es nicht.
Welche Landesprogramme in Mecklenburg-Vorpommern zu Beschattung passen
Einen eigenen Fördertopf für Beschattung gibt es unter den geprüften Landesprogrammen nicht. Die Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI) erfasst Beschattung nur als Teil eines größeren Vorhabens, bei den übrigen Programmen sagt die Quelle dazu nichts Eindeutiges.
Für Betriebe liegt die größte Hürde in den Ausschlüssen der GRW – Gewerbliche Wirtschaft: Gastronomie steht auf der Ausschlussliste, Ausnahme ist die Kombination mit Beherbergung. In der Stadtentwicklung sind nicht fest mit dem Baukörper verbundene Ausstattungen ausgeschlossen.
Der Antrag muss bei allen geprüften Landesprogrammen vor Beginn gestellt werden, bei der GRW auch vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Die Stadtentwicklung hat Antragsstichtage am 30. Juni und 31. Dezember jedes Jahres.
Geprüfte Programme: Mecklenburg-Vorpommern
Die Liste enthält die geprüften Programme des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die bundesweit geltenden Bundesprogramme, jeweils mit Status, Frist und Quelle.
Antragstellung möglich 6
- BundAntragstellung möglich
AnpaSo (Anschlussprojekte 2026)
- Wer
- Kommunen, Soziale Einrichtungen, Vereine, Kita- und Schulträger
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- bis 80 % (Kommunen), 90 % (finanzschwach)
- Frist
- Antragsfenster bis 30.11.2026 (Anschlussprojekte)
Geprüft 23.10.2026 · BMUKN · Amtliche Quelle
- Stiftung · BundJährliche Frist
Clever in Sonne und Schatten
- Wer
- Kita- und Schulträger, Vereine
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- Prämien 500 bis 3.000 €, je nach Land
- Frist
- Je Land verschieden; Programmjahr 2026, Auszeichnung nötig
Geprüft 23.10.2026 · Deutsche Krebshilfe mit Präventionszentrum NCT/UCC … · Amtliche Quelle
- Land · Mecklenburg-VorpommernJährliche Frist
Stadtentwicklung EFRE VI M-V
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- bis 60 %
- Frist
- Jährlich 30. Juni und 31. Dezember (Ober-/Mittelzentren)
Geprüft 23.10.2026 · Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V · Amtliche Quelle
- Stiftung · BundLaufend, ohne feste Frist
DBU-Förderthema Nachhaltige Quartiersentwicklung
- Wer
- Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- in der Regel 50 %, Hochschulen bis 100 %
- Frist
- Antragstellung laut allgemeiner DBU-FAQ jederzeit möglich
Geprüft 23.10.2026 · Deutsche Bundesstiftung Umwelt · Amtliche Quelle
- Stiftung · BundAntragstellung möglich
Themenfonds Spielraum (Deutsches Kinderhilfswerk)
- Wer
- Vereine
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- bis 8.000 € (Fehlbedarfsfinanzierung)
- Frist
- Stichtage 31.03. und 30.09.; nächster 31.03.2027 (Vereine)
Geprüft 23.10.2026 · Deutsches Kinderhilfswerk e. V. · Amtliche Quelle
- Land · Mecklenburg-VorpommernLaufend, ohne feste Frist
Vorpommernfonds (FVöM)
- Wer
- Kommunen, Vereine
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- Anteil- oder Festbetrag, Satz nicht genannt
- Frist
- Keine Antragsfrist; Anfrage zwei Monate vor Beginn empfohlen
Geprüft 23.10.2026 · Land Mecklenburg-Vorpommern: Entscheidung durch den … · Amtliche Quelle
Geschlossen (Archiv) 2
- BundGeschlossen
DAS-Förderrichtlinie (ANK-DAS)
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- 50 bis 90 %
- Frist
- Fenster 2025 geschlossen, für 2026 keines genannt
Geprüft 23.10.2026 · BMUKN laut Programmseite · Amtliche Quelle
- BundGeschlossen
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- Bund bis 45 %, bei Haushaltsnotlage bis 75 %
- Frist
- Skizzenfrist 15. Januar 2026 abgelaufen (Kommunen)
Geprüft 23.10.2026 · BMWSB · Amtliche Quelle
Status nicht geklärt 8
- BundStatus nicht geklärt
ERP-Förderkredit KMU (KfW 365/366)
- Wer
- Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Kredit bis 25 Mio. €, Zinssatz nicht genannt
Geprüft 23.10.2026 · KfW · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Städtebauförderung: Lebendige Zentren
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Regel: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
- Frist
- Bund: keine Antragsfrist, Anmeldung regeln die Länder
Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Städtebauförderung: Sozialer Zusammenhalt
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Regelfall: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
- Frist
- Bund: keine Antragsfrist, Anmeldung regeln die Länder
Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Regel: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
- Frist
- Keine Antragsfrist auf Bundesebene; Länder regeln Anmeldung
Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle
- Land · Mecklenburg-VorpommernStatus nicht geklärt
GRW Gewerbliche Wirtschaft M-V
- Wer
- Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- 10 bis 35 % (Basissätze nach Gebiet und Größe)
- Frist
- Keine Frist genannt; Antrag vor Vorhabenbeginn (M-V)
Geprüft 23.10.2026 · Land Mecklenburg-Vorpommern über das … · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
GRW-Koordinierungsrahmen ab 2026
- Wer
- Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe), Kommunen
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- bis 60 % (Kommunen), bis 90 % unter Bedingungen
Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder: GRW-Koordinierungsausschuss · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW 444)
- Wer
- Kommunen, Vereine
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- 50 % (80 % bei Haushaltsnotlage)
- Frist
- Programmseite nennt keine Antragsfrist
Geprüft 23.10.2026 · KfW · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Verfügungsfonds Städtebauförderung und ZIZ
- Wer
- Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- Fonds bis 50 % öffentlich, teils bis 100 %
- Frist
- Keine bundesweite Frist; Gremium der Kommune legt Fristen fest
Geprüft 23.10.2026 · Kommunen · Amtliche Quelle
Weitere Programme: Quelle bekannt, noch nicht zweifach geprüft 14
Diese Programme haben wir an der amtlichen Quelle gefunden und gelesen, aber noch nicht zweifach geprüft. Frist, Quote und Zielgruppe nennen wir deshalb noch nicht. Bitte lesen Sie die amtliche Quelle.
- Bund
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
BMWSB · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- EU · EU-Programme
European Urban Initiative
Europäische Kommission, European Urban Initiative · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
GAK-Rahmenplan 2026 bis 2029
BMLEH und Länder · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Mecklenburg-Vorpommern
GRW-Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
IKK
KfW Bankengruppe · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
IKU
KfW Bankengruppe · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
Investitionsprogramm Ganztagsausbau
BMBFSFJ gemeinsam mit den Ländern · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung
BMBFSFJ · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
Land.Heimat.Innovativ
BMLEH · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Unfallkasse und Kassen · Bund
Leitfaden Prävention nach § 20 SGB V
GKV-Spitzenverband mit den Krankenkassenverbänden · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen
Bundesumweltministerium · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Stiftung · Bund
Spielplatz-Initiative
Deutsches Kinderhilfswerk e. V. · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Mecklenburg-Vorpommern
Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
nicht bestätigt · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
Startchancen-Programm
Bund und Länder · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
Kein Programm passt zu dieser Kombination. Das heißt nicht, dass es keine Förderung gibt, nur dass wir keine geprüfte haben.
Stand der Prüfungen: 23.10.2026. Keine Rechts- oder Förderberatung. Angaben mit Prüfdatum und amtlicher Quelle; maßgeblich sind Richtlinie und Bewilligungsstelle. IPOMEA-Produkte sind nicht automatisch förderfähig.
Ihr Vorhaben besprechen: Mecklenburg-Vorpommern
Sie planen in Mecklenburg-Vorpommern Schatten für einen öffentlichen Platz oder einen Betrieb? Wir klären mit Ihnen, welches Programm dazu passt und was die Förderstelle sehen will.
Vom Förderprogramm zum Projekt
Von der Idee bis zur Umsetzung in sechs Schritten. Bestellen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt oder die Förderstelle dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.

1. Beratungsgespräch
Erst- und Zweitberatung sind kostenlos. Wir klären mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle verlangt. Sie wählen: vor Ort in Gilching, per Video oder als Rückruf.

2. Hitze- und Standortanalyse
Die Hitzeanalyse zeigt modellhaft, welche Stellen Ihrer Fläche sich am stärksten aufheizen. Sie ist ein Screening, keine Messung, und liefert Material für Antrag und Begründung.

3. Entwurf und Planung
Wir legen Größe, Raster und Befestigung für Ihre Fläche aus und stellen das Ergebnis im Entwurf dar. Das Konzept mit IPOMEA-Produkten ist kostenlos; Ingenieurleistungen und eine produktneutrale Planung gibt es auf Anfrage.

4. Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch liefern wir produktneutrale Textbausteine für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Vergabe läuft nach Ihren Regeln.

5. Antrag und Bescheid
Den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle. Hitzeanalyse, Entwurf und Leistungsbeschreibung von uns können Sie als Unterlagen beilegen.

6. Umsetzung durch IPOMEA
Beauftragen Sie uns, planen, fertigen und liefern wir als Hersteller. Auf Wunsch montieren wir und weisen Ihr Team ein.
Häufige Fragen
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Förderung für Sonnenschutz oder Beschattung?
Unter den geprüften Landesprogrammen nennt keines Sonnenschutz ausdrücklich als Fördergegenstand. Beschattung zählt bei der Nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (EFRE VI) nur als Teil eines größeren Vorhabens; bei den übrigen Programmen klärt die Quelle das nicht. Ob ein Vorhaben unterstützt wird, entscheidet die Förderstelle.
Können Gastronomen in Mecklenburg-Vorpommern Investitionszuschüsse bekommen?
Bei der GRW – Gewerbliche Wirtschaft steht Gastronomie (Wirtschaftszweig I 56) auf der Ausschlussliste, außer in Kombination mit Beherbergung bei mindestens 25 % Umsatz mit den eigenen Beherbergungsgästen. Beherbergung selbst steht nicht auf der Liste, die Förderfähigkeit hängt von Betriebsstätte und Wirtschaftszweig ab. Hinzu kommt ein Mindestvolumen von 50.000 Euro je Vorhaben.
Welche Frist gilt für die Stadtentwicklungsförderung (EFRE VI)?
Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember jedes Jahres, für Gemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind. Der nächste Stichtag nach dem 23. Oktober 2026 ist der 31. Dezember 2026; er ergibt sich aus der Regel „eines jeden Jahres“. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2029, das ist keine Antragsfrist.
Muss ich den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen?
Ja, bei allen geprüften Landesprogrammen. Beim FVöM gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als Beginn, bei der GRW muss der Antrag vor Vorhabenbeginn und vor Abschluss solcher Verträge eingehen. Bei der Stadtentwicklung ist ein vorzeitiger Beginn nur mit genehmigtem schriftlichem Antrag und auf eigenes Risiko möglich.
Ihre Frage ist nicht dabei? Direkt anfragen
Förderprojekt Mecklenburg-Vorpommern
Sie planen in Mecklenburg-Vorpommern Schatten für eine Kommune, einen Verein oder einen Betrieb? Schicken Sie uns Standort und Fläche. Wir prüfen die technische Seite und liefern Unterlagen für Ihren Antrag. Ob ein Programm greift, entscheidet die Förderstelle.
