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Gelbe und grüne Großschirme vor dem Eingang einer Schule mit farbiger Fassade
Bund · BMUKN

AnpaSo: Förderung für Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

AnpaSo fördert Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen; der Aufruf 2026 gilt nur für Anschlussprojekte mit Vorförderung. Verschattung, auch Sonnensegel, nennt die Richtlinie ausdrücklich, aber nur ergänzend zu naturbasierten Lösungen.

Antragstellung möglichStand der Prüfung: 23.10.2026
30.11.2026Ende des Antragsfensters
bis 80 % (Kommunen), 90 % (finanzschwach)Förderquote laut Quelle
Antragstellung möglich

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Gelesen: BMUKN-Pressemitteilung Nr. 107/26 vom 03.09.2026; ZUG-Seite Förderaufruf 2026; Förderaufruf 2026 (PDF, 1 S.); Merkblatt zum Förderaufruf 2026 (PDF, 14 S.); FAQs zum Förderaufruf 2026 (PDF, 15 S.); Förderrichtlinie AnpaSo 2024 (PDF, 34 S., Ziff. 2, 3, 5, 6, 8). Nicht gelesen: Merkblatt Beihilfe 2026, Subventionserklärung, Vorhabenbeschreibung (XLSX), Infoveranstaltungs-Seite.

Amtlicher Name
AnpaSo – Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen, Förderaufruf 2026 (Förderschwerpunkt 2, Anschlussprojekte)
Träger
BMUKN (Förderrichtlinie AnpaSo); Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Gebiet
Bund
Wer kann beantragen
Kommunen, Soziale Einrichtungen, Vereine, Kita- und Schulträger
Was wird gefördert
Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen auf Grundlage eines geförderten Klimaanpassungskonzepts, mit Schwerpunkt auf naturbasierten Lösungen wie Begrünung, Entsiegelung und Wasserflächen. Graue Maßnahmen wie Verschattung sind förderfähig, aber nur ergänzend.
Verschattung und Sonnenschutz
Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genanntFörderrichtlinie AnpaSo (Fassung 29.04.2024), Ziff. 2 Gegenstand der Förderung, Abschnitt „graue“ Maßnahmen: Verschattung von Gebäuden zum Hitze- und UV-Schutz (z. B. Jalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden) sowie Verschattung von Aufenthaltsbereichen (z. B. Pavillons, Sonnensegel, Pergolen). Die ZUG-Seite zum Förderaufruf 2026 führt Verschattung ebenfalls auf. Graue Maßnahmen sind vor allem in Kombination mit naturbasierten Lösungen vorgesehen.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Mindestens eines davon wird ausdrücklich genannt: Sonnensegel, Schirme oder Nebelkühlung. Genaueres steht unter „Was das für Verschattung bedeutet“.
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
Bis 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen); bis 90 % für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Träger (Richtlinie 2024, Ziff. 5.2), vorbehaltlich Beihilferecht. Für naturbasierte Lösungen nach AGVO nennt die Richtlinie 70 % der Kosten (Ziff. 5.2.2). Höchstbetrag: Fördersumme im Förderschwerpunkt 2 maximal 500.000 € (Richtlinie 2024, Ziff. 5.3; Förderaufruf 2026). Mindestbetrag: Keine Mindestfördersumme (Merkblatt zum Förderaufruf 2026, Abschnitt 5.2)
Frist
Förderanträge für Förderschwerpunkt 2 (Anschlussprojekte) vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 30. November 2026 bei der ZUG gGmbH. Digitale Infoveranstaltungen am 6. Oktober und 5. November 2026. Gilt nur für Einrichtungen mit Vorförderung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024.
Antragsweg
Antrag bis spätestens 30.11.2026 in zwei Schritten bei der Projektträgerin ZUG gGmbH: (1) AZA-Antrag in easy-Online rechtsverbindlich einreichen (TAN-Verfahren oder unterschriebene Seite per Post innerhalb von zwei Wochen); (2) Vorhabenbeschreibung (Excel-Vorlage der ZUG plus PDF, mit Online-Kennung) über das Portal Jira hochladen. Pro sozialer Einrichtung ein eigener Antrag; E-Mail oder Fax zählen nicht (Merkblatt zum Förderaufruf 2026, Abschnitt 6.3).
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Nur Anschlussprojekte: Die Einrichtung braucht eine AnpaSo-Förderung für Klimaanpassungskonzept oder Einstiegsberatung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024
  • Mindestens 70 % der Zielgruppe vulnerable Personengruppen (Zugangsvoraussetzung)
  • Graue Maßnahmen (dazu Verschattung) nur ergänzend, in Kombination mit naturbasierten Lösungen und nach Nachhaltigkeitsprüfung im Konzept (gilt für FSP 2.1)
  • Förderfähig ist nur außenliegende Verschattung; Verschattung der Nordfassade und der Ersatz noch funktionsfähiger Außenjalousien oder Markisen sind ausgeschlossen (Merkblatt 2026)
  • Bundesländer und ihre Einrichtungen sind ausgenommen (Richtlinie 2024, Ziff. 3)
  • Keine Kumulierung mit anderen Bundesförderprogrammen; Landes- und Drittmittel möglich, soweit beihilferechtlich zulässig (Ziff. 6.3)
  • Nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden (Ziff. 4 i): Vergabeverfahren oder Auftrag vor Erhalt des Zuwendungsbescheids gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und kann zum Widerruf führen (Merkblatt 2026, FAQ 2.9/2.10)
  • Grundstück und Gebäude müssen der antragstellenden Organisation gehören (bei Miete, Pacht, Erbbau Einverständnis des Eigentümers); Nutzung als soziale Einrichtung schon bei Antragstellung (Merkblatt 2026)
  • Zweckbindungsfrist je Maßnahmenart (Merkblatt 2026: meist 5 bis 10 bzw. 5 bis 15 Jahre, Angaben im Merkblatt uneinheitlich)

Was das für Verschattung bedeutet

Verschattung ist bei AnpaSo nur ergänzend zu naturbasierten Lösungen vorgesehen und setzt eine Nachhaltigkeitsprüfung im Konzept voraus (Förderschwerpunkt 2.1). Das Merkblatt 2026 lässt nur außenliegende Verschattung zu; ausgeschlossen sind die Verschattung der Nordfassade und der Ersatz noch funktionsfähiger Außenjalousien oder Markisen. Ausdrücklich nennt die Richtlinie die Verschattung von Gebäuden sowie von Aufenthaltsbereichen, etwa mit Pavillons, Sonnensegeln oder Pergolen.

Zugang haben nur Einrichtungen mit AnpaSo-Vorförderung, und mindestens 70 % der Zielgruppe müssen vulnerable Personengruppen sein. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen; ein Vergabeverfahren oder Auftrag vor dem Zuwendungsbescheid gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Die Fördersumme beträgt im Förderschwerpunkt 2 höchstens 500.000 €. Die Richtlinie 2024 gilt bis 31.12.2026, die Neufassung für 2027 liegt nicht vor. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Die Richtlinie 2024 gilt laut Ziff. 8 nur bis 31.12.2026. Ab 2027 soll das Programm mit überarbeiteter Richtlinie und neuem Haushaltstitel weitergehen, vorbehaltlich Bundestag (Pressemitteilung vom 03.09.2026: mindestens 40 Mio. Euro für 2027 für AnpaSo und DAS). Die neue Richtlinie liegt nicht vor.
  • Der Förderaufruf verweist für FSP 1 auf die Fassung vom 30.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4); verlinkt ist die Fassung 2024. Welche Fassung für Vorförderungen gilt, ist nicht eindeutig.
  • Das PDF des Förderaufrufs hat nur eine Seite; Maßnahmenliste, Quoten und Höchstsumme stehen in ZUG-Seite, Merkblatt und Richtlinie (alle stimmen überein).
  • Die Quoten 80 % bzw. 90 % gelten vorbehaltlich Beihilferecht; für naturbasierte Lösungen nennt die Richtlinie nach AGVO 70 % der Kosten (Ziff. 5.2.2). Im Einzelfall ist die Obergrenze zu prüfen.
  • Die BMUKN-Pressemitteilung nennt Verschattung nicht (nur naturbasierte Beispiele); die Verschattung steht in Richtlinie 2024 (Ziff. 2), ZUG-Aufrufseite und Merkblatt 2026.
  • Ob eine konkrete Einrichtung die Vorförderung hat, ist nicht prüfbar; das ist aber Zugangsvoraussetzung.
  • Das Merkblatt nennt die Zweckbindungsfrist an zwei Stellen unterschiedlich (5 bis 10 bzw. 5 bis 15 Jahre).

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Projekte mit diesem Programm

Öffentlich bekannte Projekte mit Programm und Link zur Quelle. Hersteller und Produkte nennen wir bewusst nicht, die Beispiele sollen den Förderweg zeigen.

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Häufige Fragen

Wer kann bei AnpaSo einen Antrag auf Förderung stellen?

Der Aufruf 2026 gilt nur für Anschlussprojekte: Die Einrichtung braucht eine AnpaSo-Förderung für Klimaanpassungskonzept oder Einstiegsberatung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024. Angesprochen sind Kommunen, soziale Einrichtungen, Vereine sowie Kita- und Schulträger; mindestens 70 % der Zielgruppe müssen vulnerable Personengruppen sein. Bundesländer und ihre Einrichtungen sind ausgenommen.

Wie hoch ist die AnpaSo-Förderung?

Die Förderung ist ein Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Kommunen und bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Träger, vorbehaltlich Beihilferecht. Im Förderschwerpunkt 2 beträgt die Fördersumme höchstens 500.000 €, eine Mindestfördersumme gibt es nicht. Für naturbasierte Lösungen nach AGVO nennt die Richtlinie 70 % der Kosten.

Bis wann kann ich bei AnpaSo einen Antrag stellen?

Förderanträge für Förderschwerpunkt 2 (Anschlussprojekte) sind vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 30. November 2026 bei der ZUG gGmbH möglich. Das gilt nur für Einrichtungen mit Vorförderung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024. Ein Vergabeverfahren oder Auftrag vor dem Zuwendungsbescheid gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

Sind Sonnensegel bei AnpaSo förderfähig?

Die Richtlinie nennt Sonnensegel ausdrücklich als Beispiel für die Verschattung von Aufenthaltsbereichen, neben Pavillons und Pergolen. Verschattung gilt dabei als graue Maßnahme und ist nur ergänzend zu naturbasierten Lösungen vorgesehen. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

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