
AnpaSo: Förderung für Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
AnpaSo fördert Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen; der Aufruf 2026 gilt nur für Anschlussprojekte mit Vorförderung. Verschattung, auch Sonnensegel, nennt die Richtlinie ausdrücklich, aber nur ergänzend zu naturbasierten Lösungen.
Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.
Welche Unterlagen wir gelesen haben
Gelesen: BMUKN-Pressemitteilung Nr. 107/26 vom 03.09.2026; ZUG-Seite Förderaufruf 2026; Förderaufruf 2026 (PDF, 1 S.); Merkblatt zum Förderaufruf 2026 (PDF, 14 S.); FAQs zum Förderaufruf 2026 (PDF, 15 S.); Förderrichtlinie AnpaSo 2024 (PDF, 34 S., Ziff. 2, 3, 5, 6, 8). Nicht gelesen: Merkblatt Beihilfe 2026, Subventionserklärung, Vorhabenbeschreibung (XLSX), Infoveranstaltungs-Seite.
- Amtlicher Name
- AnpaSo – Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen, Förderaufruf 2026 (Förderschwerpunkt 2, Anschlussprojekte)
- Träger
- BMUKN (Förderrichtlinie AnpaSo); Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- Gebiet
- Bund
- Wer kann beantragen
- Kommunen, Soziale Einrichtungen, Vereine, Kita- und Schulträger
- Was wird gefördert
- Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen auf Grundlage eines geförderten Klimaanpassungskonzepts, mit Schwerpunkt auf naturbasierten Lösungen wie Begrünung, Entsiegelung und Wasserflächen. Graue Maßnahmen wie Verschattung sind förderfähig, aber nur ergänzend.
- Verschattung und Sonnenschutz
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genanntFörderrichtlinie AnpaSo (Fassung 29.04.2024), Ziff. 2 Gegenstand der Förderung, Abschnitt „graue“ Maßnahmen: Verschattung von Gebäuden zum Hitze- und UV-Schutz (z. B. Jalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden) sowie Verschattung von Aufenthaltsbereichen (z. B. Pavillons, Sonnensegel, Pergolen). Die ZUG-Seite zum Förderaufruf 2026 führt Verschattung ebenfalls auf. Graue Maßnahmen sind vor allem in Kombination mit naturbasierten Lösungen vorgesehen.
- Schirme, Segel, Nebelkühlung
- Mindestens eines davon wird ausdrücklich genannt: Sonnensegel, Schirme oder Nebelkühlung. Genaueres steht unter „Was das für Verschattung bedeutet“.
- Förderart
- Zuschuss
- Förderhöhe
- Bis 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen); bis 90 % für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Träger (Richtlinie 2024, Ziff. 5.2), vorbehaltlich Beihilferecht. Für naturbasierte Lösungen nach AGVO nennt die Richtlinie 70 % der Kosten (Ziff. 5.2.2). Höchstbetrag: Fördersumme im Förderschwerpunkt 2 maximal 500.000 € (Richtlinie 2024, Ziff. 5.3; Förderaufruf 2026). Mindestbetrag: Keine Mindestfördersumme (Merkblatt zum Förderaufruf 2026, Abschnitt 5.2)
- Frist
- Förderanträge für Förderschwerpunkt 2 (Anschlussprojekte) vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 30. November 2026 bei der ZUG gGmbH. Digitale Infoveranstaltungen am 6. Oktober und 5. November 2026. Gilt nur für Einrichtungen mit Vorförderung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024.
- Antragsweg
- Antrag bis spätestens 30.11.2026 in zwei Schritten bei der Projektträgerin ZUG gGmbH: (1) AZA-Antrag in easy-Online rechtsverbindlich einreichen (TAN-Verfahren oder unterschriebene Seite per Post innerhalb von zwei Wochen); (2) Vorhabenbeschreibung (Excel-Vorlage der ZUG plus PDF, mit Online-Kennung) über das Portal Jira hochladen. Pro sozialer Einrichtung ein eigener Antrag; E-Mail oder Fax zählen nicht (Merkblatt zum Förderaufruf 2026, Abschnitt 6.3).
- Antrag vor Beginn
- Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.
Ausschlüsse und Einschränkungen
- Nur Anschlussprojekte: Die Einrichtung braucht eine AnpaSo-Förderung für Klimaanpassungskonzept oder Einstiegsberatung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024
- Mindestens 70 % der Zielgruppe vulnerable Personengruppen (Zugangsvoraussetzung)
- Graue Maßnahmen (dazu Verschattung) nur ergänzend, in Kombination mit naturbasierten Lösungen und nach Nachhaltigkeitsprüfung im Konzept (gilt für FSP 2.1)
- Förderfähig ist nur außenliegende Verschattung; Verschattung der Nordfassade und der Ersatz noch funktionsfähiger Außenjalousien oder Markisen sind ausgeschlossen (Merkblatt 2026)
- Bundesländer und ihre Einrichtungen sind ausgenommen (Richtlinie 2024, Ziff. 3)
- Keine Kumulierung mit anderen Bundesförderprogrammen; Landes- und Drittmittel möglich, soweit beihilferechtlich zulässig (Ziff. 6.3)
- Nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden (Ziff. 4 i): Vergabeverfahren oder Auftrag vor Erhalt des Zuwendungsbescheids gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und kann zum Widerruf führen (Merkblatt 2026, FAQ 2.9/2.10)
- Grundstück und Gebäude müssen der antragstellenden Organisation gehören (bei Miete, Pacht, Erbbau Einverständnis des Eigentümers); Nutzung als soziale Einrichtung schon bei Antragstellung (Merkblatt 2026)
- Zweckbindungsfrist je Maßnahmenart (Merkblatt 2026: meist 5 bis 10 bzw. 5 bis 15 Jahre, Angaben im Merkblatt uneinheitlich)
Was das für Verschattung bedeutet
Verschattung ist bei AnpaSo nur ergänzend zu naturbasierten Lösungen vorgesehen und setzt eine Nachhaltigkeitsprüfung im Konzept voraus (Förderschwerpunkt 2.1). Das Merkblatt 2026 lässt nur außenliegende Verschattung zu; ausgeschlossen sind die Verschattung der Nordfassade und der Ersatz noch funktionsfähiger Außenjalousien oder Markisen. Ausdrücklich nennt die Richtlinie die Verschattung von Gebäuden sowie von Aufenthaltsbereichen, etwa mit Pavillons, Sonnensegeln oder Pergolen.
Zugang haben nur Einrichtungen mit AnpaSo-Vorförderung, und mindestens 70 % der Zielgruppe müssen vulnerable Personengruppen sein. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen; ein Vergabeverfahren oder Auftrag vor dem Zuwendungsbescheid gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Die Fördersumme beträgt im Förderschwerpunkt 2 höchstens 500.000 €. Die Richtlinie 2024 gilt bis 31.12.2026, die Neufassung für 2027 liegt nicht vor. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.
Quellen
- Amtliche Hauptseite Abruf 23.10.2026
- ZUG: Förderaufruf 2026 (FSP 2)
- Förderaufruf 2026 FSP 2 (PDF, Stand 28.08.2026)
- Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen, Fassung vom 29.04.2024 (PDF, 34 S.)
- ZUG: AnpaSo-Programmseite
- AnpaSo Merkblatt zum Förderaufruf 2026 (PDF, 14 S.)
- AnpaSo FAQs zum Förderaufruf 2026 (PDF, 15 S.)
Was noch offen ist
- Die Richtlinie 2024 gilt laut Ziff. 8 nur bis 31.12.2026. Ab 2027 soll das Programm mit überarbeiteter Richtlinie und neuem Haushaltstitel weitergehen, vorbehaltlich Bundestag (Pressemitteilung vom 03.09.2026: mindestens 40 Mio. Euro für 2027 für AnpaSo und DAS). Die neue Richtlinie liegt nicht vor.
- Der Förderaufruf verweist für FSP 1 auf die Fassung vom 30.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4); verlinkt ist die Fassung 2024. Welche Fassung für Vorförderungen gilt, ist nicht eindeutig.
- Das PDF des Förderaufrufs hat nur eine Seite; Maßnahmenliste, Quoten und Höchstsumme stehen in ZUG-Seite, Merkblatt und Richtlinie (alle stimmen überein).
- Die Quoten 80 % bzw. 90 % gelten vorbehaltlich Beihilferecht; für naturbasierte Lösungen nennt die Richtlinie nach AGVO 70 % der Kosten (Ziff. 5.2.2). Im Einzelfall ist die Obergrenze zu prüfen.
- Die BMUKN-Pressemitteilung nennt Verschattung nicht (nur naturbasierte Beispiele); die Verschattung steht in Richtlinie 2024 (Ziff. 2), ZUG-Aufrufseite und Merkblatt 2026.
- Ob eine konkrete Einrichtung die Vorförderung hat, ist nicht prüfbar; das ist aber Zugangsvoraussetzung.
- Das Merkblatt nennt die Zweckbindungsfrist an zwei Stellen unterschiedlich (5 bis 10 bzw. 5 bis 15 Jahre).
Diese Seite informiert über Förderwege. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung und gibt keine Zusage zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. IPOMEA-Produkte sind nicht automatisch förderfähig; die Förderstelle entscheidet.
Ihr Vorhaben im Rahmen von AnpaSo (Anschlussprojekte 2026) besprechen
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von AnpaSo (Anschlussprojekte 2026) passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.
Projekte mit diesem Programm
Öffentlich bekannte Projekte mit Programm und Link zur Quelle. Hersteller und Produkte nennen wir bewusst nicht, die Beispiele sollen den Förderweg zeigen.
- Bayern · Soziale EinrichtungBewilligt
Rödental
- Projekt
- Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts in einem Seniorenzentrum mit Sonnensegel, Gartenanlage, Baumpflanzung, Fassadenbegrünung und Entsiegelung von Stellplätzen.
- Programm
- Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo), Förderaufruf 2024, Förderschwerpunkt 2.1 Umsetzung (Förderkennzeichen 67APS1853, Projektdurchführung 2026 bis 2027)
Stand Mai 2026 · Quelle: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen: Übersicht der geförderten Projekte im Förderaufruf 2024 (ZUG, Stand 20.05.2026)
- Niedersachsen · Soziale EinrichtungBewilligt
Emsbüren
- Projekt
- Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts in einem Senioren- und Pflegeheim, im Außenbereich unter anderem mit Sonnensegel, einer Kühlinsel mit Nebeldusche und Trinkbrunnen sowie Entsiegelung und Begrünung.
- Programm
- Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo), Förderaufruf 2023, Förderschwerpunkt Umsetzung (Förderkennzeichen 67APS0735)
Stand September 2025 · Quelle: Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen: Übersicht der geförderten Projekte im Förderaufruf 2023 (ZUG, Stand 18.09.2025)
Vom Förderprogramm zum Projekt
Von der Idee bis zur Umsetzung in sechs Schritten. Bestellen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt oder die Förderstelle dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.

1. Beratungsgespräch
Erst- und Zweitberatung sind kostenlos. Wir klären mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle verlangt. Sie wählen: vor Ort in Gilching, per Video oder als Rückruf.

2. Hitze- und Standortanalyse
Die Hitzeanalyse zeigt modellhaft, welche Stellen Ihrer Fläche sich am stärksten aufheizen. Sie ist ein Screening, keine Messung, und liefert Material für Antrag und Begründung.

3. Entwurf und Planung
Wir legen Größe, Raster und Befestigung für Ihre Fläche aus und stellen das Ergebnis im Entwurf dar. Das Konzept mit IPOMEA-Produkten ist kostenlos; Ingenieurleistungen und eine produktneutrale Planung gibt es auf Anfrage.

4. Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch liefern wir produktneutrale Textbausteine für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Vergabe läuft nach Ihren Regeln.

5. Antrag und Bescheid
Den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle. Hitzeanalyse, Entwurf und Leistungsbeschreibung von uns können Sie als Unterlagen beilegen.

6. Umsetzung durch IPOMEA
Beauftragen Sie uns, planen, fertigen und liefern wir als Hersteller. Auf Wunsch montieren wir und weisen Ihr Team ein.
Häufige Fragen
Wer kann bei AnpaSo einen Antrag auf Förderung stellen?
Der Aufruf 2026 gilt nur für Anschlussprojekte: Die Einrichtung braucht eine AnpaSo-Förderung für Klimaanpassungskonzept oder Einstiegsberatung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024. Angesprochen sind Kommunen, soziale Einrichtungen, Vereine sowie Kita- und Schulträger; mindestens 70 % der Zielgruppe müssen vulnerable Personengruppen sein. Bundesländer und ihre Einrichtungen sind ausgenommen.
Wie hoch ist die AnpaSo-Förderung?
Die Förderung ist ein Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Kommunen und bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Träger, vorbehaltlich Beihilferecht. Im Förderschwerpunkt 2 beträgt die Fördersumme höchstens 500.000 €, eine Mindestfördersumme gibt es nicht. Für naturbasierte Lösungen nach AGVO nennt die Richtlinie 70 % der Kosten.
Bis wann kann ich bei AnpaSo einen Antrag stellen?
Förderanträge für Förderschwerpunkt 2 (Anschlussprojekte) sind vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 30. November 2026 bei der ZUG gGmbH möglich. Das gilt nur für Einrichtungen mit Vorförderung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024. Ein Vergabeverfahren oder Auftrag vor dem Zuwendungsbescheid gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
Sind Sonnensegel bei AnpaSo förderfähig?
Die Richtlinie nennt Sonnensegel ausdrücklich als Beispiel für die Verschattung von Aufenthaltsbereichen, neben Pavillons und Pergolen. Verschattung gilt dabei als graue Maßnahme und ist nur ergänzend zu naturbasierten Lösungen vorgesehen. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.
Ihre Frage ist nicht dabei? Direkt anfragen
Förderprojekt AnpaSo (Anschlussprojekte 2026)
Sie planen Verschattung im Rahmen von AnpaSo? Schicken Sie uns Standort, Fläche und Fotos. Wir melden uns mit einer ersten technischen Einschätzung und liefern Unterlagen für Ihren Antrag.



