Warum sind Angebote für Großschirme oft nicht vergleichbar?

Angebote für Großschirme sind nur vergleichbar, wenn dieselbe Leistung beschrieben ist. Fehlen Angaben zu Befestigung, Wind oder Nachweisen, bieten Unternehmen unterschiedliche Dinge an: der eine mit Ballast, der andere mit Fundament, der eine mit Statik, der andere ohne. Der günstigste Preis ist dann nicht der beste, und die Unterschiede tauchen später als Nachträge auf.

Beschreiben Sie deshalb die Leistung produktneutral mit Anforderungen, und nennen Sie die Nachweise, die Sie erwarten. Die Vergaberegeln Ihres Hauses bleiben maßgeblich; wir geben dazu keine Rechtsberatung.

Wie schreiben Sie produktneutral aus?

Produktneutral heißt: Sie fordern Eigenschaften, nicht einen Namen. Statt „Schirm Modell X“ schreiben Sie, was der Schirm im Betrieb können muss. Bei Großschirmen sind das typischerweise das Schließverhalten (zum Beispiel Teleskopsystem, das das Dach beim Schließen nach oben hebt, sodass Tische und Stühle stehen bleiben), die Bedienung, die Durchgangshöhe unter der Dachkante, die Bespannung und die Befestigung.

Trennen Sie dabei Muss- und Wunschkriterien. Muss ist, was für Sicherheit und Betrieb unverzichtbar ist, etwa der Windnachweis für den Standort. Wunsch ist, was die Nutzung verbessert, etwa eine bestimmte Farbe. So lassen sich Angebote bewerten, ohne ein Produkt vorzugeben.

Welche Positionen gehören ins Leistungsverzeichnis?

Die folgende Übersicht nennt die Positionen und was Sie je Position festlegen sollten. Je genauer die Angaben, desto weniger Spielraum bleibt für Annahmen der Bieter.

PositionAngaben
SchirmForm, Größe, Anzahl, Gestellfarbe, Bespannung (Stoffart, Farbe, Volant), Durchgangshöhe
BedienungKurbel, Akkuschrauber oder Rohrmotor; bei Motor Kabel oder Funk, Gruppensteuerung
BefestigungBodenhülse, Ankerplatte, Standrahmen oder Schraubanker; Untergrund und Fundament, bauseits oder im Angebot
Wind und StatikStandort, Höhe über Gelände, Windannahmen, geforderter Nachweis (Statik für den Standort)
ZubehörLicht, Heizung, Seitenbehänge, Regenrinne, Windsensor, Schutzhülle
ElektroZuleitung, Absicherung, Leerrohre; Ausführung durch Elektrofachkraft
Brandschutzgeforderte Klasse (zum Beispiel B1) und Nachweis; Einfluss von Bedruckung
Montage und ÜbergabeAufstellung, Einweisung, Dokumentation, Bedienungsanleitung
Wartung und ErsatzWartungsintervalle, Ersatzbespannung, Ersatzteile, Gewährleistung

Wie leiten Sie Mengen für Fundament und Elektro ab?

Ein Leistungsverzeichnis lebt von Mengen. Zwei Beispiele zeigen, wie Sie aus unseren technischen Unterlagen (Stand 2026) Positionen ableiten. Annahme: acht IPOMEA Classic Pro mit 4 × 4 m, jeder auf einer Bodenhülse, alle mit Rohrmotor.

Fundamente: Wir nennen als Planungswert für diese Größe 85 × 85 × 60 cm, das Statik-Ergebnis für Ihren Standort kann abweichen. Ein Fundament hat dann 0,85 × 0,85 × 0,60 m, also rund 0,43 m³. Für acht Schirme ergibt das rund 3,5 m³ Beton und Aushub plus Bodenhülsen und Leerrohre. Schreiben Sie in die Position, ob Aushub, Entsorgung und Rückbau des Belags bauseits oder im Angebot sind.

Elektro: Ein Rohrmotor ist für 230 V ausgelegt, an einer 16-Ampere-Leitung sind bis zu 8 Motoren möglich, an einer 10-Ampere-Leitung bis zu 6. Acht Schirme lassen sich also an einer 16-A-Leitung betreiben, ab neun Schirmen planen Sie eine zweite Leitung. Ein Funksender mit 18 Kanälen steuert Einzelschirme und Gruppen von bis zu 18 Schirmen. Verlangen Sie die Anschlussplanung ausdrücklich von einer Elektrofachkraft.

Welche Nachweise können Sie verlangen?

Verlangen Sie Nachweise zu dem, was für den Betrieb zählt. Für Wind einen Nachweis, der zu genau dieser Konfiguration und diesem Standort gehört; Windwerte aus anderen Größen oder Standorten genügen nicht. Wie Windlasten für Bauwerke angesetzt werden, regelt die Norm DIN EN 1991-1-4.

Für Textilien verlangen Sie Brandschutzzertifikate der gewünschten Klasse. Die Norm DIN 4102 beschreibt das Brandverhalten von Baustoffen; bei den IPOMEA-Stoffen ist PVC als B1 ausgewiesen, aber nur ohne Bedruckung, und Textilien mit Brandzertifizierung A oder B1 sind auf Anfrage möglich. Für das Fundament verlangen Sie die Statik oder den Planungswert mit dem Vermerk, dass der Standort zu prüfen ist. Bei Systemleistungen wie Segeln und Membranen sind außerdem eine gemeinsame statische Berechnung, geprüfte Schnittstellen, klare Montage- und Gewährleistungsverantwortung, Entwässerung, Korrosionsschutz und Wartungszugang vergleichbare Nachweispunkte.

IPOMEA liefert auf Anfrage Datenblätter, Maße, eine Fotomontage der Fläche und ein Angebot mit Einzelpositionen sowie Leistungstexte, die sich in Ihr Leistungsverzeichnis übernehmen lassen.

  • Wind- und Statiknachweis für den Standort, nicht für ein Katalogmodell
  • Brandschutznachweis der Textilklasse, Bedruckung beachten
  • Fundament- und Befestigungsnachweis mit Untergrundangabe
  • Elektrische Abnahme durch Elektrofachkraft

Was gehört zu Betrieb und Übergabe?

Schirme sind ein Betriebsmittel, das über Jahre gewartet wird. Nehmen Sie deshalb Einweisung des Personals, Bedienungsanleitung und Wartungshinweise in die Leistung auf. Fragen Sie nach den Bedingungen für Ersatzbespannung und Ersatzteile: Ersatzbespannungen können für jedes Schirmdach geliefert werden, der Wechsel erfolgt über Haken am Speichenende. Die Schutzhülle gehört zum Lieferumfang. Regeln Sie, wer die Schirme im Winter lagert und wer bei Wind schließt. Auch mit Windsensor liegt das Schließen beim Betreiber.

Welche Lücken tauchen immer wieder auf?

Häufige Lücken sind fehlende Elektro-Leerrohre, unklare Zuständigkeit für das Fundament und fehlende Angaben zu Betrieb und Wartung. Klären Sie außerdem Zufahrt und Aufstellflächen für Montage und Betonierarbeiten. Eine Ortsbegehung vor der Ausschreibung kostet Zeit, spart aber Nachträge, weil sie Untergrund, Leitungen, Höhen und Wege klärt, bevor Bieter Annahmen treffen.

Fazit

Wer Leistung, Nachweise und Betrieb beschreibt, bekommt vergleichbare Angebote. Sprechen Sie uns vor der Ausschreibung an; wir liefern Daten, Fotomontage und Mengen als Grundlage.