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Gruppe heller Großschirme am Rand eines Freibad-Schwimmerbeckens, Holzdeck und Wiese
Bund · BMWSB

Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS): Bundesprogramm für Kommunen

Das Bundesprogramm fördert die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten, etwa Hallen und Freibäder; antragsberechtigt sind nur Städte und Gemeinden. Die Skizzenfrist ist am 15. Januar 2026 abgelaufen, im Aufruf kommt Verschattung nicht vor.

GeschlossenStand der Prüfung: 23.10.2026
Bund bis 45 %, bei Haushaltsnotlage bis 75 %Förderquote laut Quelle
Geschlossen

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Gelesen: BBSR-Seite zum Projektaufruf (sks2025, Hauptseite); Projektaufruf 2025/2026 als PDF (14 S., vollständig); BBSR-Programmseite SKS (sks-node.html). Nicht abgerufen: FAQ und Präsentation 2025/2026.

Amtlicher Name
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) – Projektaufruf 2025/2026
Träger
BMWSB (Programm); Durchführung durch das BBSR; Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Gebiet
Bund
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Investive Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten, gedeckt oder ungedeckt, etwa Hallen, Sportfreianlagen, Freibäder und Kunstrasenplätze; ein Schwerpunkt liegt bei Schwimmbädern. Antragsberechtigt sind nur Städte und Gemeinden; Landkreise nur als Eigentümer.
Verschattung und Sonnenschutz
Noch nicht geklärtProjektaufruf 2025/2026 (BBSR, Ziff. 3): Gefördert werden bauliche Anlagen, die primär dem Sport dienen, mit typischen baulichen Bestandteilen und Folgeeinrichtungen; Bestandsgebäude und -freianlagen sind grundsätzlich zu erhalten. Verschattung, Sonnenschutz, Schatten, Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität werden nicht genannt.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Festbetrag
Förderhöhe
Bund bis 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben laut Projektskizze (Kommune mindestens 55 %); bei Haushaltsnotlage Bund bis 75 % (Kommune mindestens 25 %) (Ziff. 6.2). Landkreise bei eigenen Einrichtungen: Bund höchstens 45 %. Höchstbetrag: Höchstbetrag der Förderung 8 Mio. € (Ziff. 6.1). Mindestbetrag: Bundesanteil mindestens 250.000 € (Ziff. 6.1)
Frist
Phase 1 (Interessenbekundung): Projektskizze über easy-Online bis 15. Januar 2026, 23:59 Uhr; Nachreichung von Ratsbeschlüssen bis 31. Januar 2026. Gilt für Städte und Gemeinden als Antragsteller für Sportstätten in ihrem Gebiet. Die Frist ist abgelaufen.
Antragsweg
Phase 1: Projektskizze über das Förderportal des Bundes (easy-Online) mit Ratsbeschluss. Phase 2: Die ausgewählten Kommunen stellen den Zuwendungsantrag beim BBSR; Fragen an sks2025@pd-g.de.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Nur neue Maßnahmen; Maßnahmen aus SJK oder Investitionspakt Sportstätten sind ausgeschlossen (Ziff. 3)
  • Kumulierung mit Bundesmitteln aus Städtebauförderung, BEG und Kommunalrichtlinie ausgeschlossen (Ziff. 6.4); Landesmittel möglich
  • Nicht gefördert: überwiegend Spitzen- oder professioneller Sport, gewerblicher Betrieb (Ziff. 3)
  • Ersatzneubau nur in Ausnahmefällen; Bestands-Freianlagen sind zu erhalten

Was das für Verschattung bedeutet

Der Projektaufruf nennt Verschattung, Sonnenschutz, Schatten, Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität nicht. Ausgeschlossen sind unter anderem überwiegend Spitzen- oder professioneller Sport und gewerblicher Betrieb; ein Ersatzneubau kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, Bestandsgebäude und Bestandsfreiflächen sind grundsätzlich zu erhalten. Gefördert werden Sportstätten mit ihren typischen baulichen Bestandteilen und Folgeeinrichtungen. Ob Verschattung dazugehört, sagt der Aufruf nicht; die FAQ haben wir nicht gelesen.

Antragsberechtigt sind nur Städte und Gemeinden, Landkreise nur als Eigentümer. Die Skizze war bis zum 15. Januar 2026 einzureichen; diese Frist ist abgelaufen, eine weitere Runde ist nur vorbehalten und nicht angekündigt. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Der Bundesanteil beträgt mindestens 250.000 €, die Förderung höchstens 8 Mio. €. Eine Kumulierung mit Bundesmitteln aus Städtebauförderung, BEG und Kommunalrichtlinie ist ausgeschlossen. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Skizzenfrist 15.01.2026 ist abgelaufen. Das Auswahlergebnis (Haushaltsausschuss laut Zeitplan Ende Februar 2026) ist nicht geprüft.
  • Der Aufruf behält eine ergänzende Auswahl aus den Skizzen vor, falls der Bundeshaushalt 2026 eine weitere Runde bringt. Eine neue Runde ist nicht angekündigt.
  • Die Beschattung ist nicht geklärt: Sportfreianlagen sind förderfähig; ob Beschattungsanlagen als typischer baulicher Bestandteil gelten, sagt der Aufruf nicht. Die FAQ wurde nicht gelesen.
  • Der Aufruf ist laut Zeitplan am 16.10.2025 veröffentlicht worden; die BBSR-Seite nennt kein eigenes Veröffentlichungsdatum.
  • Überschneidung mit F043: Schwimmbad-Skizzen aus diesem Aufruf konnten in den Schwimmbad-Aufruf 2026 übernommen werden (Projektaufruf 2026 Schwimmbäder, Ziff. 7.2).

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Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.

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Häufige Fragen

Wer kann beim Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind nur Städte und Gemeinden; Landkreise kommen nur als Eigentümer in Betracht. Andere Antragsteller nennt der Projektaufruf nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Bund trägt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben laut Projektskizze, die Kommune mindestens 55 %; bei Haushaltsnotlage trägt der Bund bis zu 75 %. Der Bundesanteil beträgt mindestens 250.000 €, der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Mio. €.

Gibt es eine Frist?

Die Frist für die Projektskizze lief am 15. Januar 2026 um 23:59 Uhr ab, Ratsbeschlüsse konnten bis 31. Januar 2026 nachgereicht werden. Sie galt für Städte und Gemeinden als Antragsteller für Sportstätten in ihrem Gebiet. Eine weitere Runde ist nur vorbehalten und nicht angekündigt.

Sind Sonnensegel oder Schirme beim Bundesprogramm für Sportstätten förderfähig?

Der Projektaufruf nennt Sonnensegel, Schirme und Verschattung nicht. Gefördert werden Sportstätten mit ihren typischen baulichen Bestandteilen; ob Verschattung dazugehört, lässt der Aufruf offen. Das entscheidet die Förderstelle.

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