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Gruppe heller Großschirme am Rand eines Freibad-Schwimmerbeckens, Holzdeck und Wiese
Fördermittel · Sport und Freibad

Förderung Sportstätten und Freibäder: Programme für Kommunen und Vereine

Für Sportstätten und Freibäder gibt es geprüfte Programme von Bund und Ländern. Keines der deutschen nennt Beschattung ausdrücklich, im Schweizer Kanton Freiburg ist sie förderfähig. Antragsberechtigt sind Kommunen oder Vereine, gewerbliche Betreiber sind in mehreren Programmen ausgeschlossen.

7geprüfte Programme
6mit Antragstellung oder fester Jahresfrist
23.10.2026Stand der Prüfungen

Wer Sportstätten und Freibäder fördern lassen kann und was die Programme ausschließen

Geprüft sind Programme von Bund und Ländern für Sanierung, Modernisierung und Neubau von Sportstätten, mehrere ausdrücklich auch für Schwimmbäder. Antragsberechtigt sind je nach Programm Kommunen oder Vereine; das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten steht nur Städten und Gemeinden offen.

Beschattung regelt keines der deutschen Programme ausdrücklich, Ausschlüsse wie Tribünen oder Parkplätze dagegen schon. Gewerbliche Betreiber sind in mehreren Programmen ausgeschlossen; ob eine Schattenfläche Teil einer geförderten Sanierung sein kann, entscheidet die Förderstelle.

Die meisten Programme verlangen den Antrag vor Maßnahmenbeginn und arbeiten mit jährlichen Stichtagen, die je Land gelten. Für das Bundesprogramm ist die Frist abgelaufen.

Geprüfte Programme: Sport und Freibad

Die Karten zeigen je Programm, ob Kommunen oder Vereine antragsberechtigt sind, welche Ausschlüsse gelten und welche Frist für welches Land gilt.

Antragstellung möglich 6

  • Land · BrandenburgJährliche Frist

    Goldener Plan Brandenburg

    Wer
    Vereine
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    bis 80 % der zuwendungsfähigen Kosten
    Frist
    Vorantrag der Vereine jährlich bis 01.05. (Brandenburg)

    Geprüft 23.10.2026 · Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes … · Amtliche Quelle

  • Land · Sachsen-AnhaltJährliche Frist

    Kommunale Sportstätten Sachsen-Anhalt

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Noch nicht geklärt
    Förderhöhe
    bis 50 % der Gesamtausgaben
    Frist
    Jährlich bis 31. August; Stichtag 31.08.2026 verstrichen

    Geprüft 23.10.2026 · Land Sachsen-Anhalt · Amtliche Quelle

  • Land · HessenLaufend, ohne feste Frist

    Sportland Hessen (Sportstätten)

    Wer
    Vereine, Kommunen
    Verschattung
    Noch nicht geklärt
    Förderhöhe
    regelmäßig rund 30 %, höchstens 50.000 Euro
    Frist
    Keine feste Frist (laut Übersicht jederzeit möglich)

    Geprüft 23.10.2026 · Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, … · Amtliche Quelle

  • Land · SachsenJährliche Frist

    Sportstättenförderung Sachsen

    Wer
    Vereine, Kommunen
    Verschattung
    Noch nicht geklärt
    Förderhöhe
    bis 50 %, in geeigneten Fällen Festbetrag
    Frist
    Jährlich bis 30. September; Stichtag 30.09.2026 verstrichen

    Geprüft 23.10.2026 · Freistaat Sachsen · Amtliche Quelle

  • Land · HessenJährliche Frist

    SWIMplus Hessen

    Wer
    Kommunen, Vereine
    Verschattung
    Noch nicht geklärt
    Förderhöhe
    30 %, bis 60 % bei Ausgaben bis 100.000 €
    Frist
    Vorschlagsliste der Landkreise jährlich bis 1. November

    Geprüft 23.10.2026 · Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, … · Amtliche Quelle

  • Land · Sachsen-AnhaltJährliche Frist

    Vereinssportstätten Sachsen-Anhalt

    Wer
    Vereine
    Verschattung
    Noch nicht geklärt
    Förderhöhe
    bis 50 %, in begründeten Ausnahmefällen mehr
    Frist
    Jährlich bis 31. August; Stichtag 31.08.2026 verstrichen

    Geprüft 23.10.2026 · Land Sachsen-Anhalt · Amtliche Quelle

Geschlossen (Archiv) 1

Weitere Programme: Quelle bekannt, noch nicht zweifach geprüft 4

Diese Programme haben wir an der amtlichen Quelle gefunden und gelesen, aber noch nicht zweifach geprüft. Frist, Quote und Zielgruppe nennen wir deshalb noch nicht. Bitte lesen Sie die amtliche Quelle.

  • Land · Berlin

    Vereinsinvestitionsprogramm

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Österreich

    Sportstätten und Sportgeräte

    Land Salzburg, Landessportbüro · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Österreich

    Sportstätten- und Sportanlagenförderung

    Land Burgenland, Abteilung 9, Referat Sport und … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Schweiz

    Nationales Sportanlagenkonzept NASAK

    Bundesamt für Sport · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

Aus der Praxis

Beschattung mit Förderung: Beispiele aus der Praxis

Öffentlich bekannte Projekte mit Programm und Link zur Quelle. Hersteller und Produkte nennen wir bewusst nicht, die Beispiele sollen den Förderweg zeigen.

  • Steiermark · Freibad und SportUmgesetzt

    St. Gallen (Steiermark)

    Projekt
    Sonnensegel über dem Kinderbecken des Freibads, mit Betonfundamenten fixiert; im selben Förderprojekt in Hieflau (Landl) außerdem eine überdachte Pergola (6 × 5 m) und ein Trinkbrunnen.
    Programm
    KLAR! Invest (Klimawandel-Anpassungsmodellregionen, Klima- und Energiefonds)
    Förderung
    Fördersumme 20.374,00 Euro bei Projektgesamtkosten von 27.418,14 Euro (Gesamtprojekt „Hitzeschutzzonen in der Steirischen Eisenwurzen“)

    Stand Januar 2026 · Quelle: Publizierbarer Endbericht KLAR! Invest: Hitzeschutzzonen in der Steirischen Eisenwurzen

  • Steiermark · Freibad und SportUmgesetzt

    Jagerberg

    Projekt
    Textile Sonnensegel über den Sandspielplätzen im Generationenpark (rund 3.200 m²) und im Kinderspielbereich des angrenzenden Naturschwimmbads (rund 9.400 m²).
    Programm
    KLAR! Invest (Klimawandel-Anpassungsmodellregionen, Klima- und Energiefonds)
    Förderung
    Fördersumme 14.890,31 Euro bei Projektgesamtkosten von 19.853,74 Euro (Gesamtprojekt der Region, auch Schattenbäume in Mettersdorf und Kirchbach-Zerlach)

    Stand Dezember 2025 · Quelle: Publizierbarer Endbericht KLAR! Invest im Sasstal-Kirchbach: Hitze- und Wassermanagement

  • Niederösterreich · Freibad und SportUmgesetzt

    Wolkersdorf im Weinviertel

    Projekt
    Einrollbares Sonnensegel über dem Kleinkinderbecken des Sommerbads sowie ein beschatteter Rastplatz am Skaterpark.
    Programm
    KLAR! Invest (Klimawandel-Anpassungsmodellregionen, Klima- und Energiefonds)
    Förderung
    Fördersumme 24.283,79 Euro bei Projektgesamtkosten von 32.378,38 Euro (Gesamtprojekt aus Sonnensegel und Rastplatz)

    Stand September 2025 · Quelle: Publizierbarer Endbericht KLAR! Invest: Beschattung von öffentlichen Freizeitanlagen (Skater-Park und Kleinkindbereich Freibad)

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Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für die Sanierung von Freibädern?

Für die Sanierung von Freibädern nennen die geprüften Programme vor allem SWIMplus in Hessen. Es fördert Neubau, Umbau, Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Hallen-, Frei- und Naturbadestellen mit 30 % der anerkannten Ausgaben, bei Ausgaben bis 100.000 Euro mit bis zu 60 %. Die Landeszuwendung beträgt höchstens 1.000.000 Euro je Investitionsmaßnahme, mit der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden, und die Vorschlagsliste der Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Sonderstatus ist bis zum 1. November eines jeden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten nennt Freibäder ausdrücklich, steht nur Städten und Gemeinden offen und hat einen Schwerpunkt bei Schwimmbädern; sein Projektaufruf 2025/2026 ist geschlossen.

Wird Beschattung im Freibad gefördert, etwa ein Sonnensegel oder eine Überdachung?

Keines der geprüften Sportstättenprogramme sagt eine Förderung zu, und keines nennt Schirme, Segel oder Nebelkühlung; der Goldene Plan Brandenburg erwähnt Verschattung, Beschattung und Überdachung nicht, und Sachsen schließt Tribünen und Spielplätze aus. Ob eine Schattenfläche als Teil einer Sanierung anerkannt wird, entscheidet die Förderstelle. Freibäder und Beschattung nennt dagegen der Kanton Freiburg in der Schweiz ausdrücklich: Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, höchstens 20.000 Franken je Projekt und 2.000 Franken je Struktur zum Beschatten. Gefördert werden nur Maßnahmen außerhalb von Gebäuden, im Antrag ist zu begründen, warum Begrünung nicht möglich ist, und der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

Wer kann Förderung für Sportstätten beantragen: Kommune oder Verein?

Das legt jedes Programm fest: Nur Städte und Gemeinden können das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten und die Förderung kommunaler Sportstätten in Sachsen-Anhalt nutzen, nur Vereine den Goldenen Plan Brandenburg und die Vereinssportstätten in Sachsen-Anhalt. In Sachsen, bei SWIMplus und bei Sportland Hessen sind Vereine und Kommunen antragsberechtigt. Gewerbliche Betreiber sind in mehreren Programmen ausgeschlossen: Das Bundesprogramm nennt gewerblichen Betrieb als nicht gefördert, Brandenburg schließt wirtschaftlich genutzte Räume und Sportstätten für gewerbsmäßigen Sport aus, Sportland Hessen fördert keine Sportstätten privater gewerblicher Träger, und Sachsen schließt Sportstätten mit Gewinnerzielungsabsicht aus.

Bis wann muss ein Antrag auf Sportstättenförderung gestellt werden?

Bei den meisten Programmen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und die Stichtage gelten je Land. In Sachsen ist die Regelfrist der 30. September für Vorhaben im oder ab dem Folgejahr, der Stichtag 30. September 2026 für Vorhaben ab 2027 ist abgelaufen; Vereine können Vorhaben unter 200.000 Euro Gesamtausgaben auch im laufenden Haushaltsjahr beantragen. In Sachsen-Anhalt gilt der 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr (Stichtag 31. August 2026 abgelaufen), bei SWIMplus Hessen die Vorschlagsliste der Landkreise und Städte bis zum 1. November eines jeden Jahres für das Folgejahr. Sportland Hessen nennt für Vereine und Kommunen keine feste Frist, die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Wie hoch ist die Förderung für Sportstätten?

Die Förderquote liegt je nach Programm bei 30 % bis 80 %. Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten förderte bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Haushaltsnotlage bis zu 75 %, mit einem Bundesanteil von mindestens 250.000 Euro und einer Förderung von höchstens 8 Mio. Euro; sein Projektaufruf 2025/2026 ist geschlossen. Der Goldene Plan Brandenburg zahlt Vereinen bis zu 80 % bei Gesamtkosten über 50.000 Euro, Sachsen und Sachsen-Anhalt in der Regel bis zu 50 %, SWIMplus Hessen 30 %, Sportland Hessen regelmäßig rund 30 % bei grundsätzlich höchstens 50.000 Euro Förderung.

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