
KfW 444: Zuschuss für Natürlichen Klimaschutz in Kommunen
Der KfW-Zuschuss 444 fördert Kommunen und Vereine bei naturnahem Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen, Naturoasen und Entsiegelung. Sonnensegel oder Schirme führt das Merkblatt in keinem Modul auf.
Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.
Welche Unterlagen wir gelesen haben
Gelesen: KfW-Programmseite, Merkblatt Zuschuss 444 (Stand 02/2026, vollständig), FAQ (Stand 07/2026, nach Stichworten durchsucht), Mindestanforderungen (Anlage, nur Modul C.1 und nach Stichworten durchsucht). Das FAQ-Dokument ist für Zuschuss 444; der Förderkredit-Link auf der Seite betrifft laut FAQ nicht dieses Produkt. Alle Seiten waren erreichbar.
- Amtlicher Name
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK, KfW-Zuschuss 444)
- Träger
- KfW (Antragsstelle), im Auftrag des BMUKN im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
- Gebiet
- Nur innerörtlich oder in Ortsrandlage von Siedlungen, nicht auf Flächen in privatem Eigentum
- Wer kann beantragen
- Kommunen, Vereine
- Was wird gefördert
- Kommunen erhalten Zuschüsse für naturnahes Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen, Naturoasen (z. B. Pikoparks, Naturerfahrungsräume, urbane Wälder, Kleingewässer) und Entsiegelung, außerdem für Konzepte und Planung. Gefördert werden Sachgüter, Fremdleistungen und projektbezogenes Personal.
- Verschattung und Sonnenschutz
- Noch nicht geklärtMerkblatt 444 (Stand 02/2026), Förderziel: Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte ist als Synergie ausdrücklich erwünscht. Mindestanforderungen (Stand 02/2026), Modul C.1 Pikopark: hohe Aufenthaltsqualität durch natürliche Verschattung (Zielwert Baumüberschirmung mindestens 50 % der Fläche) und Sitzgelegenheiten im Schatten. Sonnensegel, Schirme, Schattendächer oder andere technische Verschattung kommen weder im Merkblatt noch in den Mindestanforderungen noch in der FAQ (Stand 07/2026) vor und sind in keinem Modul aufgeführt.
- Schirme, Segel, Nebelkühlung
- Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
- Förderart
- Zuschuss
- Förderhöhe
- 50 % der förderfähigen Kosten; 80 % für finanzschwache Kommunen mit nachgewiesener Haushaltsnotlage zum Zeitpunkt der Antragstellung (Merkblatt Stand 02/2026). Höchstbetrag: Personalkosten maximal 72.000 Euro je Modul A bis C, 144.000 Euro für Modul D.1; D.1 Gesamtkosten maximal 224.000 Euro; D.2 Gesamtkosten maximal 1.000.000 Euro; D.2 Richtwert maximal 200 Euro/m² bis 1.000 m², maximal 100 Euro/m² ab 1.000 m². Mindestbetrag: Zuschuss mindestens 15.000 Euro je Antrag (Merkblatt)
- Antragsweg
- Direkt bei der KfW (Niederlassung Berlin, 10865 Berlin): Antragsdokument über die Web-Anwendung KODA erstellen, ausdrucken, unterschreiben und siegeln, dazu die Bestätigung zum Antrag aus dem BzA-Center; Einreichung per Upload-Funktion, per E-Mail an Kommune@kfw.de oder per Post. Servicenummer KfW 0800 539-9008.
- Antrag vor Beginn
- Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.
Ausschlüsse und Einschränkungen
- Verschattung nur als natürlicher Nebeneffekt von Grün- und Parkmaßnahmen (Bäume); technische Verschattungsbauten sind in keinem Modul A bis D aufgeführt
- Förderfähig sind ausschließlich Sachgüter, Fremdleistungen und projektbezogenes Personal im Rahmen der Maßnahmen der Module A bis D (Merkblatt)
- Nur freiwillige Maßnahmen innerörtlich oder in Ortsrandlage; keine Förderung auf Flächen in privatem Eigentum (FAQ)
- Öffentlich-rechtlich oder gesetzlich vorgeschriebene investive Maßnahmen nicht förderfähig; Altlastensanierung und Gebäuderückbau ausgeschlossen
- Gleichzeitige Inanspruchnahme eines anderen Bundesförderprogramms für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen; Kombination mit Landesmitteln, Stiftungsmitteln und Spenden möglich
- Vor Vorhabenbeginn muss die KfW-Zusage vorliegen; Entsiegelung in den Modulen A bis C höchstens 20 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Gehölze der Liste nicht förderfähiger Gehölze (Anhang 1) ausgeschlossen
- Kein Rechtsanspruch; Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel aus dem Klima- und Transformationsfonds
Was das für Verschattung bedeutet
Sonnensegel, Schirme, Schattendächer und andere technische Verschattung kommen weder im Merkblatt noch in den Mindestanforderungen noch in der FAQ vor und sind in keinem Modul aufgeführt. Verschattung gilt nur als natürlicher Nebeneffekt von Grün- und Parkmaßnahmen: Schattenwirkung und Kühleffekte sind als Synergie ausdrücklich erwünscht, und beim Pikopark gilt natürliche Verschattung mit einer Baumüberschirmung von mindestens 50 % der Fläche als Zielwert.
Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen innerörtlich oder in Ortsrandlage, auf Flächen in privatem Eigentum ist keine Förderung möglich. Die KfW-Zusage muss vor Vorhabenbeginn vorliegen. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten und mindestens 15.000 Euro je Antrag. Eine Antragsfrist nennt die Förderstelle nicht, und ob die Antragstellung laufend möglich ist, ist nicht ausdrücklich belegt. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.
Quellen
Was noch offen ist
- Weder Antragsfrist noch Antragsfenster noch Programmende stehen auf Programmseite (Merkblatt-Version gültig seit 01.02.2026), Merkblatt 02/2026 und FAQ 07/2026. Laufende Antragstellung ist nicht ausdrücklich belegt; daher „nicht geklärt“.
- Ob Beschattung förderfähig ist, ist nicht geklärt: Natürliche Verschattung durch Bäume ist belegt und erwünscht, technische Verschattung nicht genannt.
- Die FAQ verweist für Kredite auf den ERP-Förderkredit 365/366; einen Kredit 444 belegt keine der gelesenen Quellen.
- Die Bestätigung zum Antrag (gBzA) enthält noch alte Förderhöhen; gültig ist die Höhe laut Merkblatt (Hinweis der Programmseite).
- Gesamtbudget des Programms nicht genannt.
Diese Seite informiert über Förderwege. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung und gibt keine Zusage zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. IPOMEA-Produkte sind nicht automatisch förderfähig; die Förderstelle entscheidet.
Ihr Vorhaben im Rahmen von Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW 444) besprechen
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW 444) passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.
Vom Förderprogramm zum Projekt
Von der Idee bis zur Umsetzung in sechs Schritten. Bestellen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt oder die Förderstelle dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.

1. Beratungsgespräch
Erst- und Zweitberatung sind kostenlos. Wir klären mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle verlangt. Sie wählen: vor Ort in Gilching, per Video oder als Rückruf.

2. Hitze- und Standortanalyse
Die Hitzeanalyse zeigt modellhaft, welche Stellen Ihrer Fläche sich am stärksten aufheizen. Sie ist ein Screening, keine Messung, und liefert Material für Antrag und Begründung.

3. Entwurf und Planung
Wir legen Größe, Raster und Befestigung für Ihre Fläche aus und stellen das Ergebnis im Entwurf dar. Das Konzept mit IPOMEA-Produkten ist kostenlos; Ingenieurleistungen und eine produktneutrale Planung gibt es auf Anfrage.

4. Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch liefern wir produktneutrale Textbausteine für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Vergabe läuft nach Ihren Regeln.

5. Antrag und Bescheid
Den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle. Hitzeanalyse, Entwurf und Leistungsbeschreibung von uns können Sie als Unterlagen beilegen.

6. Umsetzung durch IPOMEA
Beauftragen Sie uns, planen, fertigen und liefern wir als Hersteller. Auf Wunsch montieren wir und weisen Ihr Team ein.
Häufige Fragen
Wer kann den KfW-Zuschuss 444 Natürlicher Klimaschutz in Kommunen beantragen?
Kommunen und Vereine. Gefördert werden nur Vorhaben innerörtlich oder in Ortsrandlage von Siedlungen, nicht auf Flächen in privatem Eigentum. Der Antrag geht direkt an die KfW, dazu gehört die Bestätigung zum Antrag aus dem BzA-Center.
Wie hoch ist der Zuschuss bei KfW 444?
Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen mit nachgewiesener Haushaltsnotlage zum Zeitpunkt der Antragstellung 80 % (Merkblatt Stand 02/2026). Der Mindestzuschuss liegt bei 15.000 Euro je Antrag. Höchstgrenzen gelten je Modul, zum Beispiel Gesamtkosten von höchstens 224.000 Euro bei Modul D.1 und von höchstens 1.000.000 Euro bei Modul D.2.
Gibt es eine Frist für KfW 444?
Für KfW 444 nennen weder die Programmseite noch das Merkblatt (Stand 02/2026) noch die FAQ (Stand 07/2026) eine Antragsfrist, ein Antragsfenster oder ein Programmende. Dass die Antragstellung laufend möglich ist, ist nicht ausdrücklich belegt. Klären Sie den Stand deshalb vor der Antragstellung bei der KfW (Servicenummer 0800 539-9008).
Sind Sonnensegel oder Schirme förderfähig?
Das Merkblatt, die Mindestanforderungen und die FAQ nennen Sonnensegel, Schirme oder Schattendächer nicht, und sie sind in keinem Modul aufgeführt. Verschattung kommt nur als natürlicher Nebeneffekt von Bäumen und Grünmaßnahmen vor. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.
Ihre Frage ist nicht dabei? Direkt anfragen
Förderprojekt Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW 444)
Sie planen Beschattung im Zusammenhang mit einem Vorhaben nach KfW 444? Beschreiben Sie uns Ort, Fläche und Zeitplan. Wir prüfen, welche Lösung dort technisch möglich ist, und stellen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen.



