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Verfügungsfonds der Städtebauförderung: kleine Vorhaben im Fördergebiet

Der Verfügungsfonds finanziert kleinere Vorhaben in Fördergebieten der Städtebauförderung, die ein lokales Gremium auswählt; angesprochen sind Kommunen, Vereine und Betriebe. Verschattung beschreibt die Quelle nur als Praxisbeispiel, nicht als Förderregel.

Status nicht geklärt

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Gelesen: Erfahrungsbericht „Der Verfügungsfonds: Partizipations- und Transformationspotenziale“ (BBSR-Begleitforschung zum Bundesprogramm ZIZ, PDF, 52 S.). Abschnitt 1 (Einführung) gelesen; Fallbeispiele und Anhang nach Stichworten durchsucht. Keine Richtlinie und kein Förderaufruf verlinkt; nicht abgerufen.

Amtlicher Name
Verfügungsfonds der Städtebauförderung (Art. 9 VV Städtebauförderung) und ZIZ-Verfügungsfonds
Träger
Kommunen (lokales Gremium verwaltet den Fonds); Bund (BMWSB) über Städtebauförderung bzw. Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, Begleitung durch BBSR
Gebiet
Nur in festgelegten Fördergebieten der Städtebauförderung bzw. in den ZIZ-Programmkommunen; welche Gebiete gelten, ist nicht geprüft.
Wer kann beantragen
Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
Was wird gefördert
Der Fonds finanziert kleinere investive und nicht-investive Vorhaben im Fördergebiet, die ein lokales Gremium auswählt; die Kommune leitet die Mittel an die Antragstellenden weiter. Der Erfahrungsbericht nennt Begrünung, Möblierung, Kunst, Veranstaltungen und Verschattungsmöglichkeiten als Praxisbeispiele.
Verschattung und Sonnenschutz
Noch nicht geklärtErfahrungsbericht „Der Verfügungsfonds: Partizipations- und Transformationspotenziale“ (BBSR-Begleitforschung ZIZ), Abschnitt 1 (Thematische Einführung): Mehrere Kommunen finanzieren mit dem Fonds Verschattungsmöglichkeiten sowie Trinkwasserspender. Der Bericht beschreibt diese Praxis; eine bundesweite Förderregel für Verschattung nennt er nicht. Die Förderfähigkeit legt jede Kommune in ihrer eigenen Förderrichtlinie fest.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
Städtebauförderung: Der Fonds speist sich bis zu 50 % aus Mitteln von Bund, Land und Gemeinde und mindestens 50 % aus Wirtschaft, Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Gemeindemitteln (Erfahrungsbericht Abschnitt 1, unter Verweis auf Art. 9 VV Städtebauförderung); im Programm Sozialer Zusammenhalt bis 100 % Städtebaufördermittel möglich. ZIZ-Verfügungsfonds: Bund 37,5 % oder 45 % des Gesamtvolumens. Projekt-Förderquoten je nach Fonds unterschiedlich. Höchstbetrag: Kein bundesweiter Höchstbetrag. Einzelne Kommunen setzen eigene Obergrenzen (im Bericht als Fallbeispiel bis 10.000 €, in Einzelfällen bis 15.000 €)
Frist
Keine bundesweite Antragsfrist. Einreichungsfristen legt das lokale Gremium der jeweiligen Kommune fest und benennt sie öffentlich; Fristen unterscheiden sich je Fonds (Erfahrungsbericht Abschnitt 1).
Antragsweg
Antrag beim lokalen Gremium des jeweiligen Fonds bzw. bei der Kommune; die Kommune erteilt einen Weiterleitungsbescheid, Auszahlung nach Umsetzung und Rechnungsprüfung (Erfahrungsbericht Abschnitt 1). Eine Ansprechstelle nennt der Bericht nicht.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Konkrete Ausschlüsse nennt der Bericht nicht; sie stehen in der jeweiligen kommunalen Förderrichtlinie, die nicht abgerufen wurde
  • Förderung nur im Fördergebiet und nach Beschluss des lokalen Gremiums

Was das für Verschattung bedeutet

Die Quelle ist ein Erfahrungsbericht, keine Förderrichtlinie. Er beschreibt, dass mehrere Kommunen mit dem Fonds Verschattungsmöglichkeiten und Trinkwasserspender finanzieren; eine bundesweite Förderregel für Verschattung nennt er nicht, Sonnensegel oder Schirme erwähnt er nicht. Konkrete Ausschlüsse stehen in der jeweiligen kommunalen Förderrichtlinie, die wir nicht abgerufen haben. Gefördert wird nur im Fördergebiet und nach Beschluss des lokalen Gremiums.

Den Antrag stellen Sie beim lokalen Gremium des Fonds beziehungsweise bei der Kommune. Sie erteilt einen Weiterleitungsbescheid, ausgezahlt wird nach Umsetzung und Rechnungsprüfung. Ob vor Beginn beantragt werden muss, nennt die Quelle nicht. Einzelne Kommunen setzen eigene Obergrenzen, im Bericht als Fallbeispiel bis 10.000 €, in Einzelfällen bis 15.000 €. Welche Gebiete gelten, ist nicht geprüft. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Quellen

Was noch offen ist

  • Quelle ist ein Erfahrungsbericht (Sachstand 01.07.2024), keine Förderrichtlinie. Förderfähigkeit, Quoten, Fristen und Antragsverfahren gelten je Kommune und Förderrichtlinie und sind hier nicht geprüft.
  • Der Begriff „Cityfonds“ kommt im Bericht nicht vor; er nennt „Verfügungsfonds“ und den „ZIZ-Verfügungsfonds“.
  • Ob Verschattung förderfähig ist, ist nicht geklärt: Der Bericht beschreibt Verschattung als Praxisbeispiel, nicht als Förderregel. Eine konkrete Kommune müsste über ihre Förderrichtlinie geprüft werden.
  • Status des ZIZ-Programms (Bewerbungsfenster, Laufzeit) nicht geprüft; ein offenes Antragsfenster lässt sich aus dem Bericht nicht ableiten.
  • Gebietskulisse: Welche Fördergebiete in welchen Kommunen gelten, ist nicht geprüft.

Ihr Vorhaben im Rahmen von Verfügungsfonds Städtebauförderung und ZIZ besprechen

Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von Verfügungsfonds Städtebauförderung und ZIZ passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.

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Häufige Fragen

Wer kann Mittel aus dem Verfügungsfonds erhalten?

Angesprochen sind Kommunen, Vereine und Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe). Ein lokales Gremium wählt die Vorhaben aus, die Kommune leitet die Mittel an die Antragstellenden weiter. Gefördert wird nur im jeweiligen Fördergebiet.

Wie hoch ist die Förderung?

Einen bundesweiten Höchstbetrag gibt es nicht. In der Städtebauförderung speist sich der Fonds bis zu 50 % aus Mitteln von Bund, Land und Gemeinde und mindestens 50 % aus Wirtschaft, Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Gemeindemitteln; beim ZIZ-Verfügungsfonds trägt der Bund 37,5 % oder 45 % des Gesamtvolumens. Einzelne Kommunen setzen eigene Obergrenzen, im Bericht als Fallbeispiel bis 10.000 €.

Gibt es eine Antragsfrist?

Eine bundesweite Antragsfrist gibt es nicht. Einreichungsfristen legt das lokale Gremium der jeweiligen Kommune fest und benennt sie öffentlich; sie unterscheiden sich je Fonds. Ob ein ZIZ-Antragsfenster offen ist, ist nicht geprüft.

Sind Sonnensegel oder Schirme über den Verfügungsfonds förderfähig?

Der Erfahrungsbericht nennt Sonnensegel und Schirme nicht. Er beschreibt, dass mehrere Kommunen Verschattungsmöglichkeiten über den Fonds finanzieren, als Praxis und nicht als Regel. Die Förderfähigkeit legt jede Kommune in ihrer eigenen Förderrichtlinie fest.

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