
Verfügungsfonds der Städtebauförderung: kleine Vorhaben im Fördergebiet
Der Verfügungsfonds finanziert kleinere Vorhaben in Fördergebieten der Städtebauförderung, die ein lokales Gremium auswählt; angesprochen sind Kommunen, Vereine und Betriebe. Verschattung beschreibt die Quelle nur als Praxisbeispiel, nicht als Förderregel.
Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.
Welche Unterlagen wir gelesen haben
Gelesen: Erfahrungsbericht „Der Verfügungsfonds: Partizipations- und Transformationspotenziale“ (BBSR-Begleitforschung zum Bundesprogramm ZIZ, PDF, 52 S.). Abschnitt 1 (Einführung) gelesen; Fallbeispiele und Anhang nach Stichworten durchsucht. Keine Richtlinie und kein Förderaufruf verlinkt; nicht abgerufen.
- Amtlicher Name
- Verfügungsfonds der Städtebauförderung (Art. 9 VV Städtebauförderung) und ZIZ-Verfügungsfonds
- Träger
- Kommunen (lokales Gremium verwaltet den Fonds); Bund (BMWSB) über Städtebauförderung bzw. Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, Begleitung durch BBSR
- Gebiet
- Nur in festgelegten Fördergebieten der Städtebauförderung bzw. in den ZIZ-Programmkommunen; welche Gebiete gelten, ist nicht geprüft.
- Wer kann beantragen
- Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Was wird gefördert
- Der Fonds finanziert kleinere investive und nicht-investive Vorhaben im Fördergebiet, die ein lokales Gremium auswählt; die Kommune leitet die Mittel an die Antragstellenden weiter. Der Erfahrungsbericht nennt Begrünung, Möblierung, Kunst, Veranstaltungen und Verschattungsmöglichkeiten als Praxisbeispiele.
- Verschattung und Sonnenschutz
- Noch nicht geklärtErfahrungsbericht „Der Verfügungsfonds: Partizipations- und Transformationspotenziale“ (BBSR-Begleitforschung ZIZ), Abschnitt 1 (Thematische Einführung): Mehrere Kommunen finanzieren mit dem Fonds Verschattungsmöglichkeiten sowie Trinkwasserspender. Der Bericht beschreibt diese Praxis; eine bundesweite Förderregel für Verschattung nennt er nicht. Die Förderfähigkeit legt jede Kommune in ihrer eigenen Förderrichtlinie fest.
- Schirme, Segel, Nebelkühlung
- Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
- Förderart
- Zuschuss
- Förderhöhe
- Städtebauförderung: Der Fonds speist sich bis zu 50 % aus Mitteln von Bund, Land und Gemeinde und mindestens 50 % aus Wirtschaft, Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Gemeindemitteln (Erfahrungsbericht Abschnitt 1, unter Verweis auf Art. 9 VV Städtebauförderung); im Programm Sozialer Zusammenhalt bis 100 % Städtebaufördermittel möglich. ZIZ-Verfügungsfonds: Bund 37,5 % oder 45 % des Gesamtvolumens. Projekt-Förderquoten je nach Fonds unterschiedlich. Höchstbetrag: Kein bundesweiter Höchstbetrag. Einzelne Kommunen setzen eigene Obergrenzen (im Bericht als Fallbeispiel bis 10.000 €, in Einzelfällen bis 15.000 €)
- Frist
- Keine bundesweite Antragsfrist. Einreichungsfristen legt das lokale Gremium der jeweiligen Kommune fest und benennt sie öffentlich; Fristen unterscheiden sich je Fonds (Erfahrungsbericht Abschnitt 1).
- Antragsweg
- Antrag beim lokalen Gremium des jeweiligen Fonds bzw. bei der Kommune; die Kommune erteilt einen Weiterleitungsbescheid, Auszahlung nach Umsetzung und Rechnungsprüfung (Erfahrungsbericht Abschnitt 1). Eine Ansprechstelle nennt der Bericht nicht.
Ausschlüsse und Einschränkungen
- Konkrete Ausschlüsse nennt der Bericht nicht; sie stehen in der jeweiligen kommunalen Förderrichtlinie, die nicht abgerufen wurde
- Förderung nur im Fördergebiet und nach Beschluss des lokalen Gremiums
Was das für Verschattung bedeutet
Die Quelle ist ein Erfahrungsbericht, keine Förderrichtlinie. Er beschreibt, dass mehrere Kommunen mit dem Fonds Verschattungsmöglichkeiten und Trinkwasserspender finanzieren; eine bundesweite Förderregel für Verschattung nennt er nicht, Sonnensegel oder Schirme erwähnt er nicht. Konkrete Ausschlüsse stehen in der jeweiligen kommunalen Förderrichtlinie, die wir nicht abgerufen haben. Gefördert wird nur im Fördergebiet und nach Beschluss des lokalen Gremiums.
Den Antrag stellen Sie beim lokalen Gremium des Fonds beziehungsweise bei der Kommune. Sie erteilt einen Weiterleitungsbescheid, ausgezahlt wird nach Umsetzung und Rechnungsprüfung. Ob vor Beginn beantragt werden muss, nennt die Quelle nicht. Einzelne Kommunen setzen eigene Obergrenzen, im Bericht als Fallbeispiel bis 10.000 €, in Einzelfällen bis 15.000 €. Welche Gebiete gelten, ist nicht geprüft. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.
Quellen
- Amtliche Hauptseite Abruf 23.10.2026
Was noch offen ist
- Quelle ist ein Erfahrungsbericht (Sachstand 01.07.2024), keine Förderrichtlinie. Förderfähigkeit, Quoten, Fristen und Antragsverfahren gelten je Kommune und Förderrichtlinie und sind hier nicht geprüft.
- Der Begriff „Cityfonds“ kommt im Bericht nicht vor; er nennt „Verfügungsfonds“ und den „ZIZ-Verfügungsfonds“.
- Ob Verschattung förderfähig ist, ist nicht geklärt: Der Bericht beschreibt Verschattung als Praxisbeispiel, nicht als Förderregel. Eine konkrete Kommune müsste über ihre Förderrichtlinie geprüft werden.
- Status des ZIZ-Programms (Bewerbungsfenster, Laufzeit) nicht geprüft; ein offenes Antragsfenster lässt sich aus dem Bericht nicht ableiten.
- Gebietskulisse: Welche Fördergebiete in welchen Kommunen gelten, ist nicht geprüft.
Diese Seite informiert über Förderwege. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung und gibt keine Zusage zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. IPOMEA-Produkte sind nicht automatisch förderfähig; die Förderstelle entscheidet.
Ihr Vorhaben im Rahmen von Verfügungsfonds Städtebauförderung und ZIZ besprechen
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von Verfügungsfonds Städtebauförderung und ZIZ passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.
Vom Förderprogramm zum Projekt
Von der Idee bis zur Umsetzung in sechs Schritten. Bestellen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt oder die Förderstelle dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.

1. Beratungsgespräch
Erst- und Zweitberatung sind kostenlos. Wir klären mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle verlangt. Sie wählen: vor Ort in Gilching, per Video oder als Rückruf.

2. Hitze- und Standortanalyse
Die Hitzeanalyse zeigt modellhaft, welche Stellen Ihrer Fläche sich am stärksten aufheizen. Sie ist ein Screening, keine Messung, und liefert Material für Antrag und Begründung.

3. Entwurf und Planung
Wir legen Größe, Raster und Befestigung für Ihre Fläche aus und stellen das Ergebnis im Entwurf dar. Das Konzept mit IPOMEA-Produkten ist kostenlos; Ingenieurleistungen und eine produktneutrale Planung gibt es auf Anfrage.

4. Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch liefern wir produktneutrale Textbausteine für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Vergabe läuft nach Ihren Regeln.

5. Antrag und Bescheid
Den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle. Hitzeanalyse, Entwurf und Leistungsbeschreibung von uns können Sie als Unterlagen beilegen.

6. Umsetzung durch IPOMEA
Beauftragen Sie uns, planen, fertigen und liefern wir als Hersteller. Auf Wunsch montieren wir und weisen Ihr Team ein.
Häufige Fragen
Wer kann Mittel aus dem Verfügungsfonds erhalten?
Angesprochen sind Kommunen, Vereine und Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe). Ein lokales Gremium wählt die Vorhaben aus, die Kommune leitet die Mittel an die Antragstellenden weiter. Gefördert wird nur im jeweiligen Fördergebiet.
Wie hoch ist die Förderung?
Einen bundesweiten Höchstbetrag gibt es nicht. In der Städtebauförderung speist sich der Fonds bis zu 50 % aus Mitteln von Bund, Land und Gemeinde und mindestens 50 % aus Wirtschaft, Standortgemeinschaften, Privaten oder zusätzlichen Gemeindemitteln; beim ZIZ-Verfügungsfonds trägt der Bund 37,5 % oder 45 % des Gesamtvolumens. Einzelne Kommunen setzen eigene Obergrenzen, im Bericht als Fallbeispiel bis 10.000 €.
Gibt es eine Antragsfrist?
Eine bundesweite Antragsfrist gibt es nicht. Einreichungsfristen legt das lokale Gremium der jeweiligen Kommune fest und benennt sie öffentlich; sie unterscheiden sich je Fonds. Ob ein ZIZ-Antragsfenster offen ist, ist nicht geprüft.
Sind Sonnensegel oder Schirme über den Verfügungsfonds förderfähig?
Der Erfahrungsbericht nennt Sonnensegel und Schirme nicht. Er beschreibt, dass mehrere Kommunen Verschattungsmöglichkeiten über den Fonds finanzieren, als Praxis und nicht als Regel. Die Förderfähigkeit legt jede Kommune in ihrer eigenen Förderrichtlinie fest.
Ihre Frage ist nicht dabei? Direkt anfragen
Förderprojekt Verfügungsfonds Städtebauförderung und ZIZ
Sie planen Beschattung im Rahmen eines Verfügungsfonds Ihrer Kommune? Beschreiben Sie uns Ort, Fläche und Zeitplan. Wir prüfen, welche Lösung dort technisch möglich ist, und stellen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen.



