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Fördermittel · Städtebauförderung

Städtebauförderung für Kommunen: geprüfte Programme

Die Städtebauförderung finanziert Gesamtmaßnahmen in abgegrenzten Fördergebieten, grundsätzlich zu je einem Drittel aus Bund, Land und Kommune. Hier stehen die geprüften Programme von Bund und Ländern, jeweils mit Frist, Quote und Ausschlüssen (Stand 23.10.2026).

13geprüfte Programme
6mit Antragstellung oder fester Jahresfrist
23.10.2026Stand der Prüfungen

Wie die Städtebauförderung funktioniert und wo Beschattung hineinpasst

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Programm von Bund, Land und Gemeinde für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in abgegrenzten Fördergebieten, im Regelfall mit je einem Drittel der förderfähigen Kosten. Betriebe und Private erhalten Mittel zum Beispiel in Brandenburg und Sachsen nur über die Gemeinde.

Beschattung kommt überwiegend nur als Teil einer Gesamtmaßnahme vor, etwa bei der Umgestaltung von Plätzen und Freiflächen. Für bewegliche Ausstattung gibt es Ausschlüsse, so nimmt Mecklenburg-Vorpommern nicht fest mit dem Baukörper verbundene Ausstattung aus.

Auf Bundesebene gibt es keine Antragsfrist für Kommunen; die Länder regeln, wann und bei welcher Stelle eine Gesamtmaßnahme angemeldet wird. Wo die Quelle es regelt, ist der Antrag vor Beginn zu stellen.

Geprüfte Programme: Städtebauförderung

Pro Programm nennt die Karte Status, Frist mit Geltungsbereich und die amtliche Quelle als Link. Programme ohne zweifache Prüfung stehen eingeklappt darunter.

Antragstellung möglich 6

  • Land · HessenJährliche Frist

    Lebendige Zentren Hessen

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    66 2/3 %; in Haushaltsnotlage bis 90 %
    Frist
    Jährlicher Aufruf, in der Regel 1. März (nur Förderstandorte)

    Geprüft 23.10.2026 · Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, … · Amtliche Quelle

  • Land · SachsenAntragstellung möglich

    Lebendige Zentren Sachsen (LZP)

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    66 2/3 % (Bund und Land)
    Frist
    Programmjahr 2027: bis 13.11.2026 (Gemeinden in Sachsen)

    Geprüft 23.10.2026 · Freistaat Sachsen · Amtliche Quelle

  • Land · SachsenAntragstellung möglich

    Sozialer Zusammenhalt (SZP) Sachsen

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    66 2/3 % (Bund und Land)
    Frist
    Aufruf 2027: Antrag bis 13.11.2026 (Gemeinden in Sachsen)

    Geprüft 23.10.2026 · Freistaat Sachsen · Amtliche Quelle

  • Land · BrandenburgAntragstellung möglich

    Städtebauförderung Brandenburg

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    Grundsatz Drittelförderung
    Frist
    Gemeinden in Brandenburg bis 30.10.2026 (Gesamtmaßnahme)

    Geprüft 23.10.2026 · Land Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und … · Amtliche Quelle

  • Land · Mecklenburg-VorpommernJährliche Frist

    Stadtentwicklung EFRE VI M-V

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    bis 60 %
    Frist
    Jährlich 30. Juni und 31. Dezember (Ober-/Mittelzentren)

    Geprüft 23.10.2026 · Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V · Amtliche Quelle

  • Land · SachsenAntragstellung möglich

    WEP Sachsen: Wachstum und nachhaltige Erneuerung

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    66 2/3 % (Bund und Land)
    Frist
    Programmjahr 2027: bis 13.11.2026 (Gemeinden in Sachsen)

    Geprüft 23.10.2026 · Freistaat Sachsen · Amtliche Quelle

Geschlossen (Archiv) 2

  • Land · HessenGeschlossen

    Hessisches Klimakontingent 2026

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
    Förderhöhe
    Nicht genannt
    Frist
    Runde 2026 geschlossen (Bewerbung bis 01. März)

    Geprüft 23.10.2026 · Land Hessen, Städtebauförderung · Amtliche Quelle

  • Land · NiedersachsenGeschlossen

    Städtebauförderung Niedersachsen

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    bis zwei Drittel; Haushaltssicherung bis 90 %
    Frist
    Neumaßnahmen Programmjahr 2027: bis 01.06.2026, abgelaufen

    Geprüft 23.10.2026 · Land Niedersachsen, Ministerium für Wirtschaft, … · Amtliche Quelle

Status nicht geklärt 5

  • Land · BerlinStatus nicht geklärt

    Lebendige Zentren Berlin

    Wer
    Kommunen, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe), Vereine
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    bis 50 % (Gebietsfonds), bis 100 % (Bezirk)
    Frist
    Berlin: für Private kein fester Antragstermin

    Geprüft 23.10.2026 · Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und … · Amtliche Quelle

  • BundStatus nicht geklärt

    Städtebauförderung: Lebendige Zentren

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    Regel: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
    Frist
    Bund: keine Antragsfrist, Anmeldung regeln die Länder

    Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle

  • BundStatus nicht geklärt

    Städtebauförderung: Sozialer Zusammenhalt

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    Regelfall: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
    Frist
    Bund: keine Antragsfrist, Anmeldung regeln die Länder

    Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle

  • BundStatus nicht geklärt

    Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung

    Wer
    Kommunen
    Verschattung
    Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
    Förderhöhe
    Regel: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
    Frist
    Keine Antragsfrist auf Bundesebene; Länder regeln Anmeldung

    Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle

  • BundStatus nicht geklärt

    Verfügungsfonds Städtebauförderung und ZIZ

    Wer
    Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
    Verschattung
    Noch nicht geklärt
    Förderhöhe
    Fonds bis 50 % öffentlich, teils bis 100 %
    Frist
    Keine bundesweite Frist; Gremium der Kommune legt Fristen fest

    Geprüft 23.10.2026 · Kommunen · Amtliche Quelle

Weitere Programme: Quelle bekannt, noch nicht zweifach geprüft 13

Diese Programme haben wir an der amtlichen Quelle gefunden und gelesen, aber noch nicht zweifach geprüft. Frist, Quote und Zielgruppe nennen wir deshalb noch nicht. Bitte lesen Sie die amtliche Quelle.

  • Land · Sachsen

    Investitionsgesetz Kohleregionen

    Freistaat Sachsen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Baden-Württemberg

    Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier

    Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Bremen

    Klimaangepasste Stadterneuerung in der Städtebauförderung Bremen

    Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Schleswig-Holstein

    Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027: Nachhaltige Stadtentwicklung …

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Sachsen

    Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung

    SAB Sachsen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Berlin

    Nachhaltige Erneuerung

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Thüringen

    Nachhaltige Stadtentwicklung und energetische Stadtsanierung

    Freistaat Thüringen / EFRE · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Berlin

    Programm Sozialer Zusammenhalt: Quartiersfonds

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Mecklenburg-Vorpommern

    Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern

    nicht bestätigt · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Nordrhein-Westfalen

    Städtebauförderung NRW 2026

    · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Saarland

    Städtebauförderung Saarland

    Saarland · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Schleswig-Holstein

    Städtebauförderung Schleswig-Holstein

    Land Schleswig-Holstein · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

  • Land · Thüringen

    Thüringer Städtebauförderung 2023–2027

    Freistaat Thüringen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle

Aus der Praxis

Beschattung mit Förderung: Beispiele aus der Praxis

Öffentlich bekannte Projekte mit Programm und Link zur Quelle. Hersteller und Produkte nennen wir bewusst nicht, die Beispiele sollen den Förderweg zeigen.

Alle Praxisbeispiele

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Häufige Fragen

Wie funktioniert die Städtebauförderung?

Die Städtebauförderung finanziert städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten, nicht einzelne Vorhaben außerhalb davon; Bund, Länder und Kommunen tragen die förderfähigen Kosten im Regelfall zu je einem Drittel. Voraussetzung ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, und die Länder bewilligen die Bundesmittel eines Programmjahres bis zum 31.12. desselben Jahres, nachdem sie ihr Landesprogramm dem Bund bis spätestens 30. April übersandt haben. Es gibt die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung; Fördergegenstände und weitere Bedingungen regeln die Länder in eigenen Richtlinien, die wir zum Teil nicht gelesen haben.

Was ist ein ISEK, und braucht eine Kommune es für die Städtebauförderung?

Ein ISEK ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, und die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung macht es zur Voraussetzung der Förderung; es muss Bürgerbeteiligung enthalten und Klimaschutz und Klimaanpassung in angemessenem Umfang berücksichtigen. In Berlin müssen die Maßnahmen aus dem ISEK des Gebiets abgeleitet sein; in Brandenburg und Sachsen heißt es INSEK, Sachsen verlangt für die Neuaufnahme einen Gemeinderatsbeschluss, ein höchstens zehn Jahre altes INSEK und ein Fördergebietskonzept. Wer das Konzept erstellt, regeln die Länderrichtlinien, die wir nicht gelesen haben; Zuwendungsempfängerin ist in Brandenburg die Gemeinde.

Welchen Eigenanteil trägt die Kommune in der Städtebauförderung?

Im Regelfall trägt die Kommune ein Drittel: Der Bund übernimmt 33 1/3 % der förderfähigen Kosten, Länder und Kommunen den Rest, grundsätzlich je ein Drittel. Bei Kommunen in Haushaltssicherung oder Haushaltsnotlage und bei interkommunalen Maßnahmen kann der Eigenanteil bis auf 10 % sinken, wenn Bund und Land je bis zu 45 % tragen; bei historischen Altstädten tragen Bund und Land je bis zu 40 %, der Eigenanteil beträgt höchstens 20 %. Die Länder regeln die Quote in eigenen Richtlinien: Hessen nennt 66 2/3 % von Land und Bund (in Ausnahmefällen für Förderstandorte in Haushaltsnotlage bis höchstens 90 %), Sachsen verlangt von der Gemeinde bei Einzelmaßnahmen mindestens 10 % der Zuwendung.

Bis wann muss die Städtebauförderung beantragt werden?

Auf Bundesebene gibt es keine Antragsfrist für Kommunen; wann und bei welcher Stelle eine Gesamtmaßnahme angemeldet wird, regeln die Länder. Städte und Gemeinden in Brandenburg können laut Pressemitteilung des LBV vom 13. August 2026 (Städtebauförderung 2027) bis zum 30. Oktober 2026 Anträge stellen, Städte und Gemeinden in Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern für das Programmjahr 2027 bis zum 13. November 2026 über das Förderportal der SAB (formelle Ausschlussfrist). In Niedersachsen sind die Termine für das Programmjahr 2027 (Neumaßnahmen 1. Juni 2026, Fortsetzungsmaßnahmen 1. Oktober 2026) abgelaufen. In Hessen fordert die WIBank bereits aufgenommene Förderstandorte in der Regel zum 1. März des jeweiligen Jahres zur Einreichung der Anträge auf.

Wird Beschattung in der Städtebauförderung gefördert?

Beschattung kommt in der Städtebauförderung überwiegend nur als Teil einer Gesamtmaßnahme vor, etwa bei Plätzen, Freiflächen und Maßnahmen gegen Hitze; ob sie anerkannt wird, entscheidet die Förderstelle. Ausgeschlossen sind in Mecklenburg-Vorpommern Ausstattungen, die nicht fest mit dem Baukörper verbunden sind (Richtlinie StadtentwFöRL M-V, Stichtage 30.06. und 31.12. für Ober- und Mittelzentren), und in Hessen bei Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen nicht zwingend fest mit dem Bauwerk verbundene Einrichtungsgegenstände. Das Hessische Klimakontingent 2026 nennt Beschattung ausdrücklich, ist aber geschlossen, und eine Neuauflage 2027 kündigt die Seite nicht an. In Sachsen werden Verschattung und Sonnenschutz weder erwähnt noch ausgeschlossen.

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