
Städtebauförderung für Kommunen: geprüfte Programme
Die Städtebauförderung finanziert Gesamtmaßnahmen in abgegrenzten Fördergebieten, grundsätzlich zu je einem Drittel aus Bund, Land und Kommune. Hier stehen die geprüften Programme von Bund und Ländern, jeweils mit Frist, Quote und Ausschlüssen (Stand 23.10.2026).
Wie die Städtebauförderung funktioniert und wo Beschattung hineinpasst
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Programm von Bund, Land und Gemeinde für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in abgegrenzten Fördergebieten, im Regelfall mit je einem Drittel der förderfähigen Kosten. Betriebe und Private erhalten Mittel zum Beispiel in Brandenburg und Sachsen nur über die Gemeinde.
Beschattung kommt überwiegend nur als Teil einer Gesamtmaßnahme vor, etwa bei der Umgestaltung von Plätzen und Freiflächen. Für bewegliche Ausstattung gibt es Ausschlüsse, so nimmt Mecklenburg-Vorpommern nicht fest mit dem Baukörper verbundene Ausstattung aus.
Auf Bundesebene gibt es keine Antragsfrist für Kommunen; die Länder regeln, wann und bei welcher Stelle eine Gesamtmaßnahme angemeldet wird. Wo die Quelle es regelt, ist der Antrag vor Beginn zu stellen.
Geprüfte Programme: Städtebauförderung
Pro Programm nennt die Karte Status, Frist mit Geltungsbereich und die amtliche Quelle als Link. Programme ohne zweifache Prüfung stehen eingeklappt darunter.
Antragstellung möglich 6
- Land · HessenJährliche Frist
Lebendige Zentren Hessen
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- 66 2/3 %; in Haushaltsnotlage bis 90 %
- Frist
- Jährlicher Aufruf, in der Regel 1. März (nur Förderstandorte)
Geprüft 23.10.2026 · Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, … · Amtliche Quelle
- Land · SachsenAntragstellung möglich
Lebendige Zentren Sachsen (LZP)
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- 66 2/3 % (Bund und Land)
- Frist
- Programmjahr 2027: bis 13.11.2026 (Gemeinden in Sachsen)
Geprüft 23.10.2026 · Freistaat Sachsen · Amtliche Quelle
- Land · SachsenAntragstellung möglich
Sozialer Zusammenhalt (SZP) Sachsen
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- 66 2/3 % (Bund und Land)
- Frist
- Aufruf 2027: Antrag bis 13.11.2026 (Gemeinden in Sachsen)
Geprüft 23.10.2026 · Freistaat Sachsen · Amtliche Quelle
- Land · BrandenburgAntragstellung möglich
Städtebauförderung Brandenburg
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Grundsatz Drittelförderung
- Frist
- Gemeinden in Brandenburg bis 30.10.2026 (Gesamtmaßnahme)
Geprüft 23.10.2026 · Land Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und … · Amtliche Quelle
- Land · Mecklenburg-VorpommernJährliche Frist
Stadtentwicklung EFRE VI M-V
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- bis 60 %
- Frist
- Jährlich 30. Juni und 31. Dezember (Ober-/Mittelzentren)
Geprüft 23.10.2026 · Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V · Amtliche Quelle
- Land · SachsenAntragstellung möglich
WEP Sachsen: Wachstum und nachhaltige Erneuerung
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- 66 2/3 % (Bund und Land)
- Frist
- Programmjahr 2027: bis 13.11.2026 (Gemeinden in Sachsen)
Geprüft 23.10.2026 · Freistaat Sachsen · Amtliche Quelle
Geschlossen (Archiv) 2
- Land · HessenGeschlossen
Hessisches Klimakontingent 2026
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- Nicht genannt
- Frist
- Runde 2026 geschlossen (Bewerbung bis 01. März)
Geprüft 23.10.2026 · Land Hessen, Städtebauförderung · Amtliche Quelle
- Land · NiedersachsenGeschlossen
Städtebauförderung Niedersachsen
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- bis zwei Drittel; Haushaltssicherung bis 90 %
- Frist
- Neumaßnahmen Programmjahr 2027: bis 01.06.2026, abgelaufen
Geprüft 23.10.2026 · Land Niedersachsen, Ministerium für Wirtschaft, … · Amtliche Quelle
Status nicht geklärt 5
- Land · BerlinStatus nicht geklärt
Lebendige Zentren Berlin
- Wer
- Kommunen, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe), Vereine
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- bis 50 % (Gebietsfonds), bis 100 % (Bezirk)
- Frist
- Berlin: für Private kein fester Antragstermin
Geprüft 23.10.2026 · Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und … · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Städtebauförderung: Lebendige Zentren
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Regel: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
- Frist
- Bund: keine Antragsfrist, Anmeldung regeln die Länder
Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Städtebauförderung: Sozialer Zusammenhalt
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Regelfall: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
- Frist
- Bund: keine Antragsfrist, Anmeldung regeln die Länder
Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Städtebauförderung: Wachstum und nachhaltige Erneuerung
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Regel: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
- Frist
- Keine Antragsfrist auf Bundesebene; Länder regeln Anmeldung
Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Verfügungsfonds Städtebauförderung und ZIZ
- Wer
- Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- Fonds bis 50 % öffentlich, teils bis 100 %
- Frist
- Keine bundesweite Frist; Gremium der Kommune legt Fristen fest
Geprüft 23.10.2026 · Kommunen · Amtliche Quelle
Weitere Programme: Quelle bekannt, noch nicht zweifach geprüft 13
Diese Programme haben wir an der amtlichen Quelle gefunden und gelesen, aber noch nicht zweifach geprüft. Frist, Quote und Zielgruppe nennen wir deshalb noch nicht. Bitte lesen Sie die amtliche Quelle.
- Land · Sachsen
Investitionsgesetz Kohleregionen
Freistaat Sachsen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Baden-Württemberg
Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Bremen
Klimaangepasste Stadterneuerung in der Städtebauförderung Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Schleswig-Holstein
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027: Nachhaltige Stadtentwicklung …
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Sachsen
Modellvorhaben zur städtebaulichen Erneuerung
SAB Sachsen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Berlin
Nachhaltige Erneuerung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Thüringen
Nachhaltige Stadtentwicklung und energetische Stadtsanierung
Freistaat Thüringen / EFRE · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Berlin
Programm Sozialer Zusammenhalt: Quartiersfonds
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Mecklenburg-Vorpommern
Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
nicht bestätigt · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Nordrhein-Westfalen
Städtebauförderung NRW 2026
· noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Saarland
Städtebauförderung Saarland
Saarland · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Schleswig-Holstein
Städtebauförderung Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Thüringen
Thüringer Städtebauförderung 2023–2027
Freistaat Thüringen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
Kein Programm passt zu dieser Kombination. Das heißt nicht, dass es keine Förderung gibt, nur dass wir keine geprüfte haben.
Stand der Prüfungen: 23.10.2026. Keine Rechts- oder Förderberatung. Angaben mit Prüfdatum und amtlicher Quelle; maßgeblich sind Richtlinie und Bewilligungsstelle. IPOMEA-Produkte sind nicht automatisch förderfähig.
Beschattung mit Förderung: Beispiele aus der Praxis
Öffentlich bekannte Projekte mit Programm und Link zur Quelle. Hersteller und Produkte nennen wir bewusst nicht, die Beispiele sollen den Förderweg zeigen.
- Berlin · Stadt und PlatzUmgesetzt
Berlin-Marzahn (Bezirk Marzahn-Hellersdorf)
- Projekt
- Begrünte Stahlpergolen, dauerhaft installierte Sonnenschirme und Sonnensegel an zehn Standorten auf öffentlich zugänglichen Spiel- und Aufenthaltsflächen einer Großsiedlung, ergänzt um Wege, Bäume, Hochbeete und Sitzgelegenheiten
- Programm
- Programm Nachhaltige Erneuerung (Städtebauförderung Berlin, Fördergebiet Marzahn-Hellersdorf)
- Förderung
- Gesamtkosten 601.000 Euro, davon 548.000 Euro aus dem Programm Nachhaltige Erneuerung (laut Senatsverwaltung)
Ihr Vorhaben besprechen: Städtebauförderung
Platz oder Quartier in einem Fördergebiet: Wir prüfen mit Ihnen, ob Beschattung zur Gesamtmaßnahme passt, und liefern die technischen Unterlagen.
Vom Förderprogramm zum Projekt
Von der Idee bis zur Umsetzung in sechs Schritten. Bestellen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt oder die Förderstelle dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.

1. Beratungsgespräch
Erst- und Zweitberatung sind kostenlos. Wir klären mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle verlangt. Sie wählen: vor Ort in Gilching, per Video oder als Rückruf.

2. Hitze- und Standortanalyse
Die Hitzeanalyse zeigt modellhaft, welche Stellen Ihrer Fläche sich am stärksten aufheizen. Sie ist ein Screening, keine Messung, und liefert Material für Antrag und Begründung.

3. Entwurf und Planung
Wir legen Größe, Raster und Befestigung für Ihre Fläche aus und stellen das Ergebnis im Entwurf dar. Das Konzept mit IPOMEA-Produkten ist kostenlos; Ingenieurleistungen und eine produktneutrale Planung gibt es auf Anfrage.

4. Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch liefern wir produktneutrale Textbausteine für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Vergabe läuft nach Ihren Regeln.

5. Antrag und Bescheid
Den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle. Hitzeanalyse, Entwurf und Leistungsbeschreibung von uns können Sie als Unterlagen beilegen.

6. Umsetzung durch IPOMEA
Beauftragen Sie uns, planen, fertigen und liefern wir als Hersteller. Auf Wunsch montieren wir und weisen Ihr Team ein.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Städtebauförderung?
Die Städtebauförderung finanziert städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten, nicht einzelne Vorhaben außerhalb davon; Bund, Länder und Kommunen tragen die förderfähigen Kosten im Regelfall zu je einem Drittel. Voraussetzung ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, und die Länder bewilligen die Bundesmittel eines Programmjahres bis zum 31.12. desselben Jahres, nachdem sie ihr Landesprogramm dem Bund bis spätestens 30. April übersandt haben. Es gibt die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung; Fördergegenstände und weitere Bedingungen regeln die Länder in eigenen Richtlinien, die wir zum Teil nicht gelesen haben.
Was ist ein ISEK, und braucht eine Kommune es für die Städtebauförderung?
Ein ISEK ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, und die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung macht es zur Voraussetzung der Förderung; es muss Bürgerbeteiligung enthalten und Klimaschutz und Klimaanpassung in angemessenem Umfang berücksichtigen. In Berlin müssen die Maßnahmen aus dem ISEK des Gebiets abgeleitet sein; in Brandenburg und Sachsen heißt es INSEK, Sachsen verlangt für die Neuaufnahme einen Gemeinderatsbeschluss, ein höchstens zehn Jahre altes INSEK und ein Fördergebietskonzept. Wer das Konzept erstellt, regeln die Länderrichtlinien, die wir nicht gelesen haben; Zuwendungsempfängerin ist in Brandenburg die Gemeinde.
Welchen Eigenanteil trägt die Kommune in der Städtebauförderung?
Im Regelfall trägt die Kommune ein Drittel: Der Bund übernimmt 33 1/3 % der förderfähigen Kosten, Länder und Kommunen den Rest, grundsätzlich je ein Drittel. Bei Kommunen in Haushaltssicherung oder Haushaltsnotlage und bei interkommunalen Maßnahmen kann der Eigenanteil bis auf 10 % sinken, wenn Bund und Land je bis zu 45 % tragen; bei historischen Altstädten tragen Bund und Land je bis zu 40 %, der Eigenanteil beträgt höchstens 20 %. Die Länder regeln die Quote in eigenen Richtlinien: Hessen nennt 66 2/3 % von Land und Bund (in Ausnahmefällen für Förderstandorte in Haushaltsnotlage bis höchstens 90 %), Sachsen verlangt von der Gemeinde bei Einzelmaßnahmen mindestens 10 % der Zuwendung.
Bis wann muss die Städtebauförderung beantragt werden?
Auf Bundesebene gibt es keine Antragsfrist für Kommunen; wann und bei welcher Stelle eine Gesamtmaßnahme angemeldet wird, regeln die Länder. Städte und Gemeinden in Brandenburg können laut Pressemitteilung des LBV vom 13. August 2026 (Städtebauförderung 2027) bis zum 30. Oktober 2026 Anträge stellen, Städte und Gemeinden in Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern für das Programmjahr 2027 bis zum 13. November 2026 über das Förderportal der SAB (formelle Ausschlussfrist). In Niedersachsen sind die Termine für das Programmjahr 2027 (Neumaßnahmen 1. Juni 2026, Fortsetzungsmaßnahmen 1. Oktober 2026) abgelaufen. In Hessen fordert die WIBank bereits aufgenommene Förderstandorte in der Regel zum 1. März des jeweiligen Jahres zur Einreichung der Anträge auf.
Wird Beschattung in der Städtebauförderung gefördert?
Beschattung kommt in der Städtebauförderung überwiegend nur als Teil einer Gesamtmaßnahme vor, etwa bei Plätzen, Freiflächen und Maßnahmen gegen Hitze; ob sie anerkannt wird, entscheidet die Förderstelle. Ausgeschlossen sind in Mecklenburg-Vorpommern Ausstattungen, die nicht fest mit dem Baukörper verbunden sind (Richtlinie StadtentwFöRL M-V, Stichtage 30.06. und 31.12. für Ober- und Mittelzentren), und in Hessen bei Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen nicht zwingend fest mit dem Bauwerk verbundene Einrichtungsgegenstände. Das Hessische Klimakontingent 2026 nennt Beschattung ausdrücklich, ist aber geschlossen, und eine Neuauflage 2027 kündigt die Seite nicht an. In Sachsen werden Verschattung und Sonnenschutz weder erwähnt noch ausgeschlossen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Direkt anfragen
Förderprojekt Städtebauförderung
Sie planen Beschattung in einem Fördergebiet der Städtebauförderung und möchten klären, wie sie sich in die Gesamtmaßnahme einfügt? Schicken Sie uns Standort und Fläche. Wir prüfen die technische Seite und liefern Unterlagen für Ihren Antrag.
