
Förderprogramm Innenstadt: geprüfte Programme für Kommunen
Kommunen finden hier die geprüften Förderprogramme für die Innenstadt, jeweils mit Frist, Ausschlüssen und amtlicher Quelle (Stand 23.10.2026). Beschattung ist darin höchstens Teil eines Gesamtvorhabens, zum Beispiel bei der Gestaltung von Plätzen.
Was Innenstadtprogramme fördern und wie Beschattung darin vorkommt
Die geprüften Innenstadtprogramme laufen überwiegend über Kommunen und zu großen Teilen über die Städtebauförderung, etwa Lebendige Zentren; das Programm finanziert Gesamtmaßnahmen in abgegrenzten Fördergebieten.
Kein geprüftes Innenstadtprogramm nennt Beschattung ausdrücklich als Fördergegenstand; sie kommt höchstens als Teil eines Gesamtvorhabens vor, etwa bei der Gestaltung von Plätzen. Einzelvorhaben außerhalb des Fördergebiets sind nicht förderfähig, und Betriebe und Private erhalten Mittel in Brandenburg und Sachsen nur über die Gemeinde.
Wo die Quelle es regelt, ist der Antrag vor Beginn zu stellen. Fristen gelten immer nur für das genannte Land und Programmjahr.
Geprüfte Programme: Innenstadt und Stadtmarketing
Jede Karte enthält Status, Frist mit Geltungsbereich und den Link zur amtlichen Quelle. Noch nicht zweifach geprüfte Programme sind darunter eingeklappt.
Antragstellung möglich 5
- Land · HessenJährliche Frist
Lebendige Zentren Hessen
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- 66 2/3 %; in Haushaltsnotlage bis 90 %
- Frist
- Jährlicher Aufruf, in der Regel 1. März (nur Förderstandorte)
Geprüft 23.10.2026 · Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, … · Amtliche Quelle
- Land · SachsenAntragstellung möglich
Lebendige Zentren Sachsen (LZP)
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- 66 2/3 % (Bund und Land)
- Frist
- Programmjahr 2027: bis 13.11.2026 (Gemeinden in Sachsen)
Geprüft 23.10.2026 · Freistaat Sachsen · Amtliche Quelle
- Land · BrandenburgAntragstellung möglich
Städtebauförderung Brandenburg
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Grundsatz Drittelförderung
- Frist
- Gemeinden in Brandenburg bis 30.10.2026 (Gesamtmaßnahme)
Geprüft 23.10.2026 · Land Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und … · Amtliche Quelle
- Land · BayernJährliche Frist
Regionalbudget Bayern
- Wer
- Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- Kleinprojekt bis 80 %, bis 10.000 Euro
- Frist
- Jährlich; Fenster setzt jeder ILE-Zusammenschluss selbst
Geprüft 23.10.2026 · Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, … · Amtliche Quelle
- ÖsterreichLaufend, ohne feste Frist
Natur im Garten Niederösterreich
- Wer
- Kommunen, Vereine
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- 25 bis 40 %
- Frist
- Keine Antragsfrist (NÖ), Antrag vor Projektbeginn
Geprüft 23.10.2026 · Land Niederösterreich, Abteilung Umwelt- und … · Amtliche Quelle
Geschlossen (Archiv) 3
- Land · NiedersachsenGeschlossen
Städtebauförderung Niedersachsen
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- bis zwei Drittel; Haushaltssicherung bis 90 %
- Frist
- Neumaßnahmen Programmjahr 2027: bis 01.06.2026, abgelaufen
Geprüft 23.10.2026 · Land Niedersachsen, Ministerium für Wirtschaft, … · Amtliche Quelle
- Land · HessenGeschlossen
Zukunft Innenstadt Hessen
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- 80 bis 90 %, nach Leistungsfähigkeit
- Frist
- Runde 2026: Bewerbung bis 21. August 2026 (abgelaufen)
Geprüft 23.10.2026 · Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, … · Amtliche Quelle
- Land · BayernGeschlossen
Starkes Stadtmarketing Bayern
- Wer
- Kommunen, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- Nicht genannt
- Frist
- Bewerbungsschluss 17. Juli 2026 (Aufruf 2026, abgelaufen)
Geprüft 23.10.2026 · Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, … · Amtliche Quelle
Status nicht geklärt 4
- Land · BerlinStatus nicht geklärt
Lebendige Zentren Berlin
- Wer
- Kommunen, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe), Vereine
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- bis 50 % (Gebietsfonds), bis 100 % (Bezirk)
- Frist
- Berlin: für Private kein fester Antragstermin
Geprüft 23.10.2026 · Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und … · Amtliche Quelle
- Land · NiedersachsenStatus nicht geklärt
Resiliente Innenstädte Niedersachsen
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- bis 40 % (SER-Gebiete), bis 60 % (ÜR-Gebiete)
- Frist
- Keine Antragsfrist genannt (Richtlinie gilt bis 31.12.2027)
Geprüft 23.10.2026 · Land Niedersachsen · Amtliche Quelle
- BundStatus nicht geklärt
Städtebauförderung: Lebendige Zentren
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Regel: je ein Drittel Bund, Land, Kommune
- Frist
- Bund: keine Antragsfrist, Anmeldung regeln die Länder
Geprüft 23.10.2026 · Bund und Länder · Amtliche Quelle
- Land · Rheinland-PfalzStatus nicht geklärt
Innenstadt-Impulse Rheinland-Pfalz
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Noch nicht geklärt
- Förderhöhe
- Landesanteil 90 %, bis 500.000 Euro je Kommune
- Frist
- Keine Frist genannt (ab sofort laut Mitteilung vom 13.02.2026)
Geprüft 23.10.2026 · Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz · Amtliche Quelle
Weitere Programme: Quelle bekannt, noch nicht zweifach geprüft 9
Diese Programme haben wir an der amtlichen Quelle gefunden und gelesen, aber noch nicht zweifach geprüft. Frist, Quote und Zielgruppe nennen wir deshalb noch nicht. Bitte lesen Sie die amtliche Quelle.
- Land · Saarland
Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels in Innenstädten
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Hamburg
Innovationsquartiere und Innovationsbereiche
IFB Hamburg · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Baden-Württemberg
Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Bund
Land.Heimat.Innovativ
BMLEH · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Land · Schleswig-Holstein
Schulbau- und …
Land Schleswig-Holstein · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Österreich
Dorf- und Stadtkernentwicklung
Land Niederösterreich, Abteilung RU7 · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Österreich
Förderung aus Mitteln der Dorf- und Stadtentwicklung
Land Oberösterreich · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Österreich
Gemeinde- und Ortsentwicklung
Land Niederösterreich, Abteilung Raumordnung und … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Österreich
Orts- und Stadtkernförderung
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
Kein Programm passt zu dieser Kombination. Das heißt nicht, dass es keine Förderung gibt, nur dass wir keine geprüfte haben.
Stand der Prüfungen: 23.10.2026. Keine Rechts- oder Förderberatung. Angaben mit Prüfdatum und amtlicher Quelle; maßgeblich sind Richtlinie und Bewilligungsstelle. IPOMEA-Produkte sind nicht automatisch förderfähig.
Ihr Vorhaben besprechen: Innenstadt und Stadtmarketing
Marktplatz oder Fußgängerzone: Wir prüfen mit Ihnen, ob Schatten im Rahmen des Innenstadtprogramms förderfähig sein kann, und stellen die technischen Unterlagen zusammen.
Vom Förderprogramm zum Projekt
Von der Idee bis zur Umsetzung in sechs Schritten. Bestellen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt oder die Förderstelle dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.

1. Beratungsgespräch
Erst- und Zweitberatung sind kostenlos. Wir klären mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle verlangt. Sie wählen: vor Ort in Gilching, per Video oder als Rückruf.

2. Hitze- und Standortanalyse
Die Hitzeanalyse zeigt modellhaft, welche Stellen Ihrer Fläche sich am stärksten aufheizen. Sie ist ein Screening, keine Messung, und liefert Material für Antrag und Begründung.

3. Entwurf und Planung
Wir legen Größe, Raster und Befestigung für Ihre Fläche aus und stellen das Ergebnis im Entwurf dar. Das Konzept mit IPOMEA-Produkten ist kostenlos; Ingenieurleistungen und eine produktneutrale Planung gibt es auf Anfrage.

4. Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch liefern wir produktneutrale Textbausteine für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Vergabe läuft nach Ihren Regeln.

5. Antrag und Bescheid
Den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle. Hitzeanalyse, Entwurf und Leistungsbeschreibung von uns können Sie als Unterlagen beilegen.

6. Umsetzung durch IPOMEA
Beauftragen Sie uns, planen, fertigen und liefern wir als Hersteller. Auf Wunsch montieren wir und weisen Ihr Team ein.
Häufige Fragen
Welche Förderprogramme gibt es für die Innenstadt?
Für die Innenstadt gibt es die Städtebauförderung mit dem Programm Lebendige Zentren sowie Landesprogramme, die jeweils nur für Kommunen im jeweiligen Land gelten und meist an abgegrenzte Fördergebiete oder zugeteilte Budgets gebunden sind. Die Städtebauförderung fördert unter anderem die Gestaltung des innerstädtischen öffentlichen Raums mit Straßen, Wegen, Plätzen und Grünräumen. Beispiele aus den Ländern sind Resiliente Innenstädte in Niedersachsen, das Hitzestress durch Begrünung und Entsiegelung mindern soll, Zukunft Innenstadt in Hessen (Innenstadtbudget 2026, geschlossen) und die Innenstadt-Impulse in Rheinland-Pfalz.
Können Händler und Gastronomen Förderung für die Innenstadt bekommen?
In den meisten geprüften Innenstadtprogrammen stellt die Kommune den Antrag, Betriebe erhalten Mittel nur über sie. In Berlin können Betriebe im Programm Lebendige Zentren über Gebietsfonds und Kooperationsprojekte in den 23 festgelegten Fördergebieten Zuschüsse erhalten, beim Gebietsfonds höchstens 50 %, und der Fördermittelanteil soll je Maßnahme 10.000 Euro nicht überschreiten. In Bayern richtete sich der Aufruf Starkes Stadtmarketing für lebendige Innenstädte (Handelsförderung 2026) auch an Betriebe; Bewerbungsschluss war der 17. Juli 2026, die Fördergegenstände 2026 stehen nicht auf der Seite. Ein Verfügungsfonds der Städtebauförderung steht im Fördergebiet auch Betrieben und Vereinen offen, seine Einreichungsfristen legt das lokale Gremium fest.
Wird Beschattung in der Innenstadt gefördert?
Bei den geprüften Innenstadtprogrammen kommt Beschattung höchstens als Teil eines Gesamtvorhabens vor, etwa bei der Gestaltung von Plätzen und Freiflächen; Schirme oder Segel nennt keines davon. Die Innenstadt-Impulse in Rheinland-Pfalz nennen Verschattung, Sonnenschutz, Schirme und Segel nicht und fördern überwiegend die nicht investive Belebung. In der Städtebauförderung Hessens (Lebendige Zentren) sind bei Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Einrichtungsgegenstände ausgeschlossen, die nicht zwingend fest mit dem Bauwerk verbunden sind; ob ein Vorhaben mit Beschattung passt, entscheidet die Förderstelle.
Welche Innenstadtprogramme sind noch offen, und welche Fristen gelten?
Offen ist zum Prüfdatum 23. Oktober 2026 vor allem die Antragstellung in Brandenburg: Städte und Gemeinden können laut Pressemitteilung des LBV vom 13. August 2026 (Städtebauförderung 2027) bis zum 30. Oktober 2026 Anträge stellen. In Niedersachsen sind die Termine für das Programmjahr 2027 (1. Juni 2026 für Neumaßnahmen, 1. Oktober 2026 für Fortsetzungsmaßnahmen) abgelaufen, und das Innenstadtbudget 2026 in Hessen hatte Bewerbungsschluss am 21. August 2026. Resiliente Innenstädte in Niedersachsen nennt keinen Stichtag; die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027, das ist die Laufzeit und keine Antragsfrist.
Wie hoch ist die Förderung für Innenstadtprojekte?
Die Quote hängt vom Programm ab: In der Städtebauförderung trägt im Regelfall der Bund 33 1/3 % der förderfähigen Kosten, Länder und Kommunen übernehmen den Rest, grundsätzlich je ein Drittel. Das Innenstadtbudget 2026 in Hessen nannte mindestens 80 % und höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 300.000 Euro je Kommune für bis zu drei Projekte. Die Innenstadt-Impulse in Rheinland-Pfalz haben einen Landesanteil von 90 % und eine Förderhöchstsumme von 500.000 Euro je Kommune. Resiliente Innenstädte in Niedersachsen fördert bis zu 40 % im übrigen Land und bis zu 60 % in der Übergangsregion, mit Mindestausgaben von 240.000 Euro beziehungsweise 120.000 Euro für investive Vorhaben.
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Förderprojekt Innenstadt und Stadtmarketing
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