Neue Website, vertrautes Team: Schirme jetzt mit 3D-Konfigurator und Förder-Check planen.Neue Website, vertrautes TeamWas ist neu?

Großschirm auf einem Sitzsockel mit Holzauflage auf einem gepflasterten Platz, Hochhäuser im Hintergrund
Hessen · Wirtschaftsministerium, WIBank

Zukunft Innenstadt Hessen: Förderung für Innenstädte

Das Landesprogramm Zukunft Innenstadt Hessen bezuschusst Projektideen, mit denen Kommunen ihre Ortszentren weiterentwickeln. Die Bewerbungsfrist der Runde 2026 ist am 21. August 2026 abgelaufen; von Verschattung ist im Programm keine Rede.

GeschlossenStand der Prüfung: 23.10.2026
80 bis 90 %, nach LeistungsfähigkeitFörderquote laut Quelle
Geschlossen

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Ausschreibungsseite des Ministeriums gelesen (Haupttext, Formular-Abschnitte). Die Seite wurde zweimal nach Stichworten durchsucht (Frist, Datum, Euro, Prozent, Richtlinie, Merkblatt, FAQ und Maßnahmenbegriffe). Keine Richtlinie, kein Merkblatt und keine FAQ auf der Seite verlinkt. foerderdatenbank.de wurde nicht abgerufen (Zugriff gesperrt, nicht umgangen).

Amtlicher Name
Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ (Ausschreibung Innenstadtbudget 2026)
Träger
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (Programmsteuerung und Entscheidung); Bewilligungsbehörde ist die WIBank (Richtlinie Nr. 8.1)
Gebiet
Hessen
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Zuschuss für Projektideen, mit denen Kommunen ihre innerstädtischen Ortszentren weiterentwickeln wollen. Pro Kommune sind bis zu drei Projektideen einreichbar.
Verschattung und Sonnenschutz
Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglichVerschattung, Sonnenschutz, Schirme und Segel werden weder in der Ausschreibung 2026 noch in der Richtlinie genannt. Gefördert werden laut Ausschreibung die nachhaltige und barrierefreie Umgestaltung innerstädtischer Außenflächen, z. B. als Aufenthaltsflächen für soziales Miteinander, Kultur und Gastronomie, auch für temporäre Maßnahmen; laut Richtlinie Nr. 2.3 die Umgestaltung des öffentlichen Raums in Fußgänger-, Handels- und Einkaufszonen und Nr. 2.8 Ausstattungen im Innen- und Außenraum für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen (Weiterleitung an Dritte, De-minimis). Ein Schattenspender wäre nur als Teil solcher Vorhaben denkbar.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
Mindestens 80 % und höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausschreibung 2026); nach Richtlinie Nr. 5.1 bei Einzelmaßnahmen mit baufachlicher Prüfung (über 500.000 Euro Zuwendung) höchstens 89 %. Die Quote richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune. Höchstbetrag: Bis zu 300.000 Euro pro Kommune für bis zu drei Projektideen (Ausschreibung 2026). Mindestbetrag: Mindestens 30.000 Euro pro Kommune für bis zu drei Projekte (Ausschreibung 2026); Zuwendung je Einzelmaßnahme oder Maßnahmenbudget mindestens 5.000 Euro (Richtlinie Nr. 5.3)
Frist
Innenstadtbudget 2026 (Ausschreibung „Innenstadt für alle“, Programmrunde 2026): Online-Bewerbung der Kommunen bis zum 21. August 2026 (verstrichen); Auswahl und Bewilligung bis November/Dezember 2026; Umsetzung und Abrechnung bis 1. Dezember 2029. Pro Kommune ein Antrag für bis zu drei Projekte. Eine Runde 2027 ist nicht angekündigt; die Richtlinie gilt (verlängert) bis 31.12.2026. Geltungsbereich: alle Städte und Gemeinden in Hessen.
Antragsweg
Runde 2026: Bewerbung ausschließlich über das Online-Formular auf der Ausschreibungsseite des Ministeriums (Angaben zur Kommune, Innenstadtsituation, Projektbeschreibung und -kosten, Bildmaterial). Nach der Richtlinie sind Förderanträge an das Ministerium zu richten (Vordrucke auf wibank.de); Bewilligungsbehörde ist die WIBank.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Persönliche und sachliche Ausgaben der Verwaltung nicht zuwendungsfähig (Richtlinie Nr. 7.1)
  • Förderung nur für noch nicht begonnene Vorhaben; Beginn erst nach wirksamem Zuwendungsbescheid (Teil II Nr. 4, Refinanzierungsverbot)
  • Zweckbindung für die Gestaltung kommunaler Freiflächen 15 Jahre (Nr. 7.3)
  • Bei Weiterleitung an Dritte mit Beihilfecharakter De-minimis-Grenze 200.000 Euro in drei Steuerjahren (Nr. 6.3)
  • Pro Kommune nur ein Antrag für bis zu drei Projekte in der Innenstadt bzw. in zentralörtlichen urbanen Gebieten (Ausschreibung 2026)

Was das für Verschattung bedeutet

Verschattung, Sonnenschutz, Schirme und Segel nennen weder die Ausschreibung 2026 noch die Richtlinie. Gefördert wird die nachhaltige und barrierefreie Umgestaltung innerstädtischer Außenflächen, etwa als Aufenthaltsflächen für soziales Miteinander, Kultur und Gastronomie, auch für temporäre Maßnahmen. Nach Nr. 2.8 der Richtlinie kommen außerdem Ausstattungen im Innen- und Außenraum für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen in Betracht, mit Weiterleitung an Dritte unter De-minimis-Regeln. Ein Schattenspender wäre deshalb nur als Teil eines solchen Vorhabens denkbar.

Antragsberechtigt sind Kommunen; Betriebe sind als Antragsteller nicht genannt. Gefördert werden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen sind, der Beginn ist erst nach wirksamem Zuwendungsbescheid zulässig. Pro Kommune gilt ein Antrag für bis zu drei Projekte, die Zweckbindung für kommunale Freiflächen beträgt 15 Jahre. Die Runde 2026 ist abgelaufen, eine Runde 2027 ist nicht angekündigt. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Ob 2027 eine neue Runde kommt, ist nicht belegt; die Richtlinie läuft laut Verlängerungsbekanntmachung bis 31.12.2026.
  • Verschattung wird nicht genannt. Wir ordnen die Beschattung als Teil eines Gesamtvorhabens ein, weil Außenflächen und Aufenthaltsflächen (Ausschreibung) sowie Ausstattungen im Außenraum (Richtlinie Nr. 2.8, diese für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen) gefördert werden.
  • Auswahlkriterien und Bewertungsverfahren der Runde 2026 stehen nicht in den gelesenen Dokumenten.
  • Laut Auszug beschreibt die Projektseite die Runde 2026 noch als geöffnet; die Frist 21.08.2026 ist verstrichen, maßgeblich ist das Datum.

Ihr Vorhaben im Rahmen von Zukunft Innenstadt Hessen besprechen

Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von Zukunft Innenstadt Hessen passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.

Vorhaben besprechen

Häufige Fragen

Wer kann Zukunft Innenstadt Hessen beantragen?

Kommunen in Hessen; pro Kommune ist ein Antrag für bis zu drei Projekte möglich. Die Bewerbung lief in der Runde 2026 über ein Online-Formular auf der Ausschreibungsseite des Ministeriums, Bewilligungsbehörde ist die WIBank. Betriebe wie Gastronomie sind als Antragsteller nicht genannt.

Wie hoch ist die Förderung bei Zukunft Innenstadt Hessen?

Der Zuschuss beträgt mindestens 80 % und höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune (Ausschreibung 2026). Vorgesehen sind bis zu 300.000 Euro pro Kommune für bis zu drei Projektideen, mindestens 30.000 Euro. Für die Runde 2026 standen rund 11,23 Mio. Euro Landesmittel bereit.

Gibt es eine Frist für Zukunft Innenstadt Hessen?

Die Online-Bewerbung der Runde 2026 lief für alle Städte und Gemeinden in Hessen bis zum 21. August 2026 und ist abgelaufen. Auswahl und Bewilligung sind bis November/Dezember 2026 vorgesehen, Umsetzung und Abrechnung bis 1. Dezember 2029. Eine Runde 2027 ist nicht angekündigt.

Sind Sonnensegel oder Schirme bei Zukunft Innenstadt Hessen förderfähig?

Die Quelle nennt Schirme und Segel weder als Fördergegenstand noch als Ausschluss. Gefördert wird die Umgestaltung innerstädtischer Außenflächen; ein Schattenspender wäre nur als Teil eines solchen Vorhabens denkbar. Ob eine konkrete Ausstattung zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Ihre Frage ist nicht dabei? Direkt anfragen

Persönlich geplant

Förderprojekt Zukunft Innenstadt Hessen

Sie planen Beschattung für eine Innenstadtfläche und haben Zukunft Innenstadt Hessen im Blick? Schicken Sie uns Standort und Fläche, dazu den Zeitplan. Wir prüfen, was dort technisch möglich ist, und liefern Unterlagen für Ihren Antrag.

Ihre ProjektanfrageWir planen die passende Ausführung gemeinsam mit Ihnen.

Ihre Anfrage öffnet sich als E-Mail in Ihrem E-Mail-Programm. Versendet wird sie erst, wenn Sie sie dort absenden.

* Pflichtfelder
Jetzt anfragen +49 (0) 8105 79897 15