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Großschirm auf einem Sitzsockel mit Holzauflage auf einem gepflasterten Platz, Hochhäuser im Hintergrund
Rheinland-Pfalz · Innenministerium

Innenstadt-Impulse Rheinland-Pfalz: Förderung zur Belebung von Innenstädten

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit Innenstadt-Impulsen vor allem die nicht-investive Belebung von Innenstädten in Kommunen mit zentralörtlicher Funktion. Verschattung und Sonnenschutz bleiben in der Quelle unerwähnt, die Fördergrundsätze waren nicht lesbar.

Status nicht geklärt

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Gelesen: Pressemitteilung vom 13.02.2026 (als Zusammenfassung und in Wortlaut-Passagen). Nicht lesbar: Fördergrundsätze der ADD (PDF, laut Vorinformation Stand 30.01.2025); sie ließen sich nicht öffnen (zuerst ein Verbindungsfehler, dann Seite nicht gefunden), und eine alternative Adresse war auf keiner gelesenen Seite verlinkt. Nicht gelesen: Förderrichtlinie, Antragsunterlagen, Kontaktseite.

Amtlicher Name
Innenstadt-Impulse (Modellvorhaben Rheinland-Pfalz)
Träger
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (laut Kopf der Pressemitteilung); Antragsbearbeitung durch die ADD nur aus Vorinfo, nicht belegt
Gebiet
Nur Kommunen mit zentralörtlicher Funktion
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Nicht-investive Belebung von Innenstädten, etwa Aktionstage, Zwischennutzung leerer Ladenlokale, Innenstadtmarketing und lokale Online-Marktplätze. Ergänzend können kleinere Maßnahmen wie Möblierung, Bepflanzung und Lichtinstallationen gefördert werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 500.000 Euro je Kommune.
Verschattung und Sonnenschutz
Noch nicht geklärtPressemitteilung vom 13.02.2026 nennt Möblierung, Bepflanzung und Lichtinstallationen als kleinere Maßnahmen. Schirme, Segel, Sonnenschutz oder Verschattung werden nicht genannt. Ob Sonnenschutz als Möblierung anerkannt wird, ist aus der Mitteilung nicht ersichtlich. Die Fördergrundsätze der ADD waren nicht lesbar.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
Landesanteil 90 Prozent. Der kommunale Eigenanteil wird nicht ausdrücklich genannt; rechnerisch sind es 10 Prozent. Höchstbetrag: Förderhöchstsumme 500.000 Euro pro Kommune (laut Mitteilung unverändert)
Frist
Keine Frist genannt. Laut Pressemitteilung vom 13.02.2026 ist die Antragstellung „ab sofort“ für alle Kommunen mit zentralörtlicher Funktion möglich. Ob das Antragsfenster am 23.10.2026 noch offen ist, lässt sich aus der Quelle nicht belegen.
Antragsweg
Die Pressemitteilung nennt keine Antragsstelle und keinen Ansprechpartner, nur einen allgemeinen Kontakt-Link. Die Zuständigkeit der ADD stammt aus der Vorinformation und ist nicht belegt.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Schwerpunkt ist die nicht-investive Belebung; investive Maßnahmen nur als kleinere Maßnahmen genannt.
  • Verschattung, Sonnenschutz, Schirme und Segel werden nicht genannt.

Was das für Verschattung bedeutet

Die Pressemitteilung vom 13.02.2026 nennt weder Verschattung noch Sonnenschutz, Schirme oder Segel. Der Schwerpunkt liegt auf der nicht-investiven Belebung, etwa Aktionstagen, Zwischennutzung leerer Ladenlokale und Innenstadtmarketing. Als kleinere Maßnahmen sind Möblierung, Bepflanzung und Lichtinstallationen genannt. Ob Sonnenschutz als Möblierung anerkannt wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Die Fördergrundsätze der ADD, die in unserer Vorinformation genannt sind, konnten wir nicht lesen.

Der Landesanteil beträgt 90 Prozent, die Förderhöchstsumme 500.000 Euro je Kommune; für 2026 stellt das Land 5 Mio. Euro Landesmittel bereit. Die Mitteilung nennt keine Antragsstelle, und ob das Antragsfenster am 23.10.2026 noch offen ist, lässt sich aus der Quelle nicht belegen. Ob ein Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss, ist nicht geklärt. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Quellen

Was noch offen ist

  • Die Fördergrundsätze der ADD konnten nicht gelesen werden. Antragsfenster, Fördergegenstände (Sonnenschutz, Schirme) und Antragsstelle bleiben offen.
  • Ministerium und Minister sind widersprüchlich: Der Kopf nennt das Ministerium des Innern und für Sport, die Navigation „Inneres, Integration und Verkehr“. Auch der Minister wird je nach Stelle unterschiedlich angegeben.
  • Die Vorinformation nennt „Sitzmöbel“ und „Beleuchtung“. Im Text stehen „Möblierungen“, „Bepflanzungen“ und „Lichtinstallationen“; Sitzmöbel und Beleuchtung kommen nicht vor.
  • Der kommunale Eigenanteil ist nicht ausdrücklich genannt.
  • Die Angabe „ab sofort“ stammt vom 13.02.2026. Ob sie am 23.10.2026 noch gilt, ist nicht belegt.
  • Sonnensegel und Schirme sind nicht genannt. Eine Anerkennung als Möblierung wäre eine Annahme und ist nicht belegt.
  • Die Förderform „Zuschuss“ ist aus Förderhöchstsumme und Landesanteil abgeleitet; der Begriff selbst steht nicht in der Mitteilung.

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Häufige Fragen

Wer kann Innenstadt-Impulse beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen mit zentralörtlicher Funktion in Rheinland-Pfalz. Das nennt die Pressemitteilung vom 13.02.2026. Welche Stelle die Anträge bearbeitet, nennt die Mitteilung nicht.

Wie hoch ist die Förderung bei Innenstadt-Impulsen?

Der Landesanteil beträgt 90 Prozent, die Förderhöchstsumme liegt bei 500.000 Euro je Kommune. Der kommunale Eigenanteil ist nicht ausdrücklich genannt, rechnerisch ergeben sich 10 Prozent. Für 2026 sind 5 Mio. Euro Landesmittel vorgesehen.

Gibt es bei Innenstadt-Impulsen eine Frist?

Die Mitteilung nennt keine Frist. Sie sagt am 13.02.2026, die Antragstellung sei ab sofort möglich. Ob das Antragsfenster am 23.10.2026 noch offen ist, lässt sich aus der Quelle nicht belegen.

Können Sonnensegel oder Schirme über Innenstadt-Impulse gefördert werden?

Die Quelle nennt Sonnensegel, Schirme und Sonnenschutz nicht. Genannt sind Möblierung, Bepflanzung und Lichtinstallationen als kleinere Maßnahmen. Ob Sonnenschutz als Möblierung gilt, ist nicht belegt; das entscheidet die Förderstelle.

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