Was ist ein Klimaanpassungskonzept?
Ein Klimaanpassungskonzept ordnet, wie eine Gemeinde oder ein Kreis mit den Folgen des Klimawandels umgeht. Es verbindet eine Risikoanalyse mit einem ortsbezogenen Maßnahmenkatalog und benennt, wer die Maßnahmen umsetzt. Die Grundlage liefert das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG): Nach § 12 bestimmen die Länder, welche öffentlichen Stellen für die Gebiete der Gemeinden und Kreise ein Klimaanpassungskonzept aufstellen, soweit noch keines vorhanden ist.
Die Länder können kleinere Gemeinden unterhalb einer von ihnen bestimmten Größe von einem eigenen Konzept ausnehmen, solange ein Kreiskonzept ihr Gebiet abdeckt. Sie regeln auch die wesentlichen Inhalte, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Berichterstattung und die Zeiträume der Fortschreibung. Am Anfang steht deshalb ein Blick in das Landesrecht. Die gesetzliche Einordnung beschreibt der Ratgeber Klimaanpassung in Kommunen.
Welche Inhalte hat ein Klimaanpassungskonzept?
§ 12 KAnG beschreibt, was ein Konzept leisten soll: ein planmäßiges Vorgehen entwickeln, bestehende Klimaanpassungsprozesse und -aktivitäten berücksichtigen und in einen ortsbezogenen Maßnahmenkatalog münden. Die Bausteine im Überblick:
- Klimarisikoanalyse: eine Betroffenheitsanalyse, die potenzielle vorrangige Risiken und sehr dringliche Handlungserfordernisse feststellt, oder eine vergleichbare Entscheidungsgrundlage
- Maßnahmenkatalog: möglichst auch mit Vorsorge für extreme Hitzelagen, extreme Dürre und Starkregen sowie mit Maßnahmen, die die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger erhöhen
- Vorhandene Planungen: Hitzeaktionspläne, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten, Freiraumkonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungspläne fließen ein
- Lückenanalyse: Das Konzept benennt Lücken in der bisherigen Planung und legt Maßnahmen zu ihrer Schließung fest
- Ältere Konzepte: Sie können als Bestandteil geführt werden, wenn die zuständigen Stellen sie für hinreichend aktuell halten
Wie läuft die Erstellung ab?
Klimaanpassung ist eine Querschnittsaufgabe: Grünflächenamt, Tiefbau, Schulverwaltung, Gesundheitsamt und Kämmerei sehen jeweils einen Teil derselben Fläche. Eine federführende Stelle je Maßnahme hält das Konzept zusammen. Diese Reihenfolge führt von den Landesvorgaben bis zur Fortschreibung:
- Landesvorgaben klären: Wer stellt das Konzept auf, und welche Inhalte, Beteiligung, Berichterstattung und Fortschreibung gelten?
- Bestand sammeln: Hitzeaktionsplan, Gefahrenkarten, Freiraumkonzepte, Landschafts- und Grünordnungspläne
- Klimarisikoanalyse oder eine vergleichbare Entscheidungsgrundlage erstellen
- Hitzeschwerpunkte und Aufenthaltsorte erfassen und nach Aufenthaltsdauer und Schutzbedürftigkeit ordnen
- Maßnahmenkatalog aufstellen, mit Ort, System, federführender Stelle und Betrieb je Maßnahme
- Beteiligung und Beschluss nach den Vorgaben Ihres Landes durchführen
- Förderung klären, Umsetzung dokumentieren und das Konzept fortschreiben
Wie hilft die Hitzeanalyse bei der Bestandsaufnahme?
Für den Hitzeteil liefert die IPOMEA Hitzeanalyse eine räumliche Ausgangslage. Sie ist ein adressbezogenes Hitze- und Schatten-Screening für Standorte in Deutschland auf Basis offener Daten. Eine Heatmap zeigt, wo sich Oberflächen im Vergleich zum Umfeld aufheizen, und der Schattenverlauf zwischen 8 und 20 Uhr zeigt, wo über den Tag kein Schatten fällt.
Wärme, fehlender Schatten, Einstrahlung und Nutzung werden zu einer Rangfolge verrechnet. Das Ergebnis sind Prüfzonen in drei Stufen von „beobachten“ bis „sofort vertieft prüfen“, mit Straßenbezug. Im Beispiel Marienplatz in München markiert das Screening drei Prüfzonen. Es bleibt ein Screening: keine Messung und kein mikroklimatisches Gutachten, und der Bericht benennt offen, welche Daten fehlen.
Ob die Hitzeanalyse als Entscheidungsgrundlage im Sinne von § 12 genügt, entscheiden die zuständigen Stellen. Als Baustein für Beschlüsse und Förderanträge zeigt sie die räumliche Ausgangslage und die Prioritäten. Kosten, Zeitplan und Zielwerte ergänzen Sie im Antrag.
Wo Beschattung hineinpasst
Beschattung gehört in den Teil des Maßnahmenkatalogs, der extreme Hitzelagen betrifft. Die Bund/Länder-Empfehlungen für Hitzeaktionspläne führen großzügige Schattenplätze ausdrücklich auf: baulich mit Pavillons, Außendächern, Markisen, feststehenden Sonnenschirmen oder Sonnensegeln, grünplanerisch mit Neupflanzungen oder dem Erhalt von Baumbeständen. Das Umweltbundesamt zählt die Verschattung von Plätzen ebenfalls zu den Bausteinen der Hitzeprävention.
Der Vorteil für das Konzept liegt im Zeithorizont. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält fest, dass es einige Zeit dauert, bis Bäume ihre volle Größe und Wirkung entfalten. Ein Großschirm oder ein Segel gibt am Aufenthaltsort sofort Schatten und lässt sich später an Bäume und Umbauten anpassen. So überbrückt Beschattung die Jahre, bis Begrünung und Entsiegelung wirken. Als erste Orte bieten sich Märkte, Haltestellen, Spielplätze, Schulhöfe und Wege zu Pflegeeinrichtungen an. Welche Lösungen es für Plätze, Haltestellen und Schulhöfe gibt, zeigt die Seite Hitzeschutz für Städte und Gemeinden.
Für einen tragfähigen Eintrag im Katalog genügt ein Maßnahmenblatt je Ort mit diesen Angaben:
- Risiko am Ort, etwa aus der Betroffenheitsanalyse, der Hitzeanalyse oder dem Hitzeaktionsplan
- Aufenthalt: Wer hält sich dort wie lange auf?
- System und Befestigung: Schirm, Segel oder Dach. Dem Tragwerksplaner liefert IPOMEA alle Lastwerte und Unterlagen und stimmt sich mit ihm ab
- Betrieb: Wer stellt auf, schließt bei Sturm und lagert im Winter?
- Nachweis: Woran erkennen Sie später, dass der Ort genutzt wird?
Wie passt der Hitzeaktionsplan ins Konzept?
Ein Klimaanpassungskonzept berücksichtigt bestehende Hitzeaktionspläne, und ein vorhandener Plan kann als Bestandteil geführt werden, wenn die zuständigen Stellen ihn für hinreichend aktuell halten. Bund und Länder haben 2017 Handlungsempfehlungen mit acht Kernelementen erarbeitet, von der zentralen Koordinierung über das Hitzewarnsystem bis zu Monitoring und Evaluation. Wer schon einen Plan hat, übernimmt daraus Orte, Zuständigkeiten und Auslöser. Aufbau und Kernelemente beschreibt der Ratgeber Hitzeaktionsplan.
Welche Förderung gibt es für Konzept und Umsetzung?
Nach § 12 KAnG unterstützt die Bundesregierung die Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit und nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes durch bestehende Förderangebote sowie durch Daten- und Beratungsdienste. Das Zentrum KlimaAnpassung berät Kommunen und soziale Einrichtungen zu Förderprogrammen per Telefon und E-Mail und führt eine Datenbank mit Programmen von EU, Bund und Ländern. Auf seiner Beratungsseite nennt es unter anderem das Förderprogramm zur Deutschen Anpassungsstrategie mit Klimaanpassungsmanagern und Modellprojekten, das Programm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und den Natürlichen Klimaschutz in Kommunen.
Die geprüften Programme mit Frist und Quote stehen auf den Förderseiten: Förderung Klimaanpassung Bund für Bundesprogramme und Kredite, Förderung Klimaanpassung für Kommunen für Programme für Kommunen mit Frist, Quote und Quelle und Klimaanpassung Kommunen NRW für Nordrhein-Westfalen.
Mehrere Programme setzen einen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen. Technische Beschattung passt deshalb am besten als Teil eines Pakets, das Bäume, Entsiegelung und Wasser einschließt. Planung und Angebote sind vor der Bewilligung möglich. Mit dem Vorhaben beginnen Kommunen grundsätzlich nach dem Bewilligungsbescheid oder mit Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn. Förderrichtlinien trennen außerdem Investition und laufenden Betrieb: Die bayerische Richtlinie KommKlimaFöR 2026 etwa weist Ausgaben für Betrieb und laufenden Unterhalt ausdrücklich den Antragstellenden zu. Den Betrieb nehmen Sie deshalb gleich in die Haushaltsplanung auf.
Was IPOMEA zu Ihrem Konzept beiträgt
Das Konzept erstellt Ihre Kommune. Für den Baustein Beschattung liefert IPOMEA die technische Grundlage: Ortsbegehung, Fotomontage auf Ihrem Foto, Angebot mit Einzelpositionen, Lastwerte und Unterlagen für Ihren Tragwerksplaner und eine Betriebsbeschreibung, die Sie in den Maßnahmenkatalog übernehmen können. Für Förderanträge liefern wir Angebot, Plan und Beschreibung der Maßnahme. Zur Förderung selbst beraten die Förderstellen und das Zentrum KlimaAnpassung.
Je früher IPOMEA in die Planung einbezogen wird, desto besser lassen sich Wind, Untergrund, Leitungen und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge klären, bevor das Konzept beschlossen ist und die Orte feststehen.
Fazit
Ein Klimaanpassungskonzept wird stark, wenn es Risiken, Orte und Zuständigkeiten verbindet. Beschattung gehört mit Standort, Betrieb und Nachweis in den Maßnahmenkatalog und überbrückt die Jahre, bis Bäume und Entsiegelung wirken.



