Was ist ein Hitzeaktionsplan, und wer ist zuständig?
Ein Hitzeaktionsplan bündelt Maßnahmen gegen die Gesundheitsfolgen von Hitze. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeiteten Bund und Länder 2017 Handlungsempfehlungen für solche Pläne, angelehnt an eine WHO-Leitlinie mit acht Kernelementen. Zuständig für Hitzemaßnahmen und Hitzeaktionspläne sind die Länder, Städte und Kommunen. Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss im September 2020, die flächendeckende Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne bis 2025 voranzutreiben.
Jeder Plan ist ortsspezifisch. Die Empfehlungen betonen, dass Länder und Kommunen ihn individuell erstellen, weil klimatische Bedingungen und örtliche Gegebenheiten die Basis sind. In der Praxis hakt es nach Aussage von Vertretern der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit, die das Umweltbundesamt in einem Beitrag zitiert, oft an der Frage, wer sich eigentlich kümmert: Gesundheitsamt, Umweltamt oder jemand anderes. Wer Beschattung im Plan verankern will, sollte deshalb zuerst die koordinierende Stelle klären.
Welche acht Kernelemente hat ein Hitzeaktionsplan?
Die Handlungsempfehlungen gliedern den Plan in acht Kernelemente, die nicht zwingend nacheinander abzuarbeiten sind. Die Tabelle zeigt sie mit dem, was für Beschattung und Orte im Stadtraum relevant ist.
| Kernelement | Inhalt | Bezug zur Beschattung |
|---|---|---|
| I Zentrale Koordinierung | koordinierende Stelle, Netzwerk der Beteiligten | Verantwortliche für Orte und Betrieb benennen |
| II Hitzewarnsystem | Pläne auf Basis der DWD-Warnungen | Auslöser festlegen, wann Orte bereitstehen |
| III Information und Kommunikation | Hinweise an Bevölkerung, Kitas, Schulen, Pflege, Gastgewerbe | beschattete Orte bekannt machen |
| IV Hitze in Innenräumen reduzieren | kurz- und mittelfristige Maßnahmen an Gebäuden | Verschatten durch Markisen, Sonnenschirme, Sonnensegel |
| V Risikogruppen | ältere Menschen, Kleinkinder, Vorerkrankte, auch Beschäftigte im Freien | Schatten dort, wo diese Gruppen sich aufhalten |
| VI Gesundheits- und Sozialsysteme | Maßnahmenpläne für Pflegeheime, Kitas, Schulen, Krankenhäuser | Außenflächen der Einrichtungen |
| VII Stadtplanung und Bauwesen | langfristige Maßnahmen im Stadtraum | Schattenplätze, Entsiegelung, Bäume, Trinkwasserspender |
| VIII Monitoring und Evaluation | Daten erfassen, Maßnahmen bewerten | Wirkung und Nutzung der Orte dokumentieren |
Wann warnt der Wetterdienst vor Hitze?
Die Empfehlungen sehen vor, Hitzeaktionspläne auf das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes zu stützen. Der Wetterdienst warnt vor starker Wärmebelastung, wenn die gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag über etwa 32 °C steigt und die Räume nachts nicht mehr ausreichend auskühlen. Ab 38 °C gefühlter Temperatur warnt er vor extremer Belastung, für ältere Menschen gilt die extreme Belastung bereits ab 36 °C. Die Warnungen werden auf Landkreisebene herausgegeben, und für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern weist der Warntext auf die zusätzliche nächtliche Belastung hin.
Warum der Bedarf wächst, zeigen die Schätzungen des Robert Koch-Instituts: Für die Sommer 2023, 2024 und 2025 rund 3.200, 3.000 und 2.500 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland, für 2022 eine Übersterblichkeit von etwa 4.500 Menschen. Den mit Abstand höchsten Anteil bilden Menschen ab 75 Jahren. Ein Plan legt deshalb fest, was bei einer Warnung geschieht: wer informiert wird, welche Orte öffnen, was aufgebaut oder bereitgestellt wird. Die Empfehlungen nennen ausdrücklich, dass Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime im akuten Fall aktiv benachrichtigt werden sollten, ebenso das Hotel- und Gaststättengewerbe.
Wo steht Beschattung im Hitzeaktionsplan?
Die Handlungsempfehlungen führen unter der langfristigen Stadt- und Bauplanung ausdrücklich das Einrichten großzügiger Schattenplätze auf: baulich mit Pavillons, Außendächern, Markisen, feststehenden Sonnenschirmen oder Sonnensegeln, grünplanerisch mit Neupflanzungen oder dem Erhalt von Baumbeständen. Daneben stehen Befeuchtungsanlagen in Außenanlagen und für Terrassen, Trinkwasserspender im öffentlichen Raum und die Reduzierung der Versiegelung. Das Umweltbundesamt zählt die Verschattung von Plätzen ebenfalls zu den Bausteinen der Hitzeprävention.
Für den Plan heißt das: Beschattung gehört als konkrete Maßnahme hinein, mit Ort, Zuständigkeit und Betriebsregel. Je nach Ort eignen sich unterschiedliche Systeme.
| Ort | Beschattung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Marktplatz, Fußgängerzone | Großschirme, Segel | Standsicherheit, Wind, Rettungswege und Lieferverkehr |
| Haltestelle, Wartebereich | Schirm, Dach | Abstand zur Fahrbahn, Sicht auf den Verkehr |
| Spielplatz, Schulhof | Segel, Schirme | Sandflächen und Sitzbereiche zuerst, Aufsicht |
| Vor Pflegeeinrichtungen | Schirme, Pavillons | stufenloser Zugang, Sitzmöglichkeiten |
| Treffpunkte für kühle Orte | Schirme zusammen mit Trinkwasser | gut auffindbar, in der Warnkette benannt |
Wie wird aus der Maßnahme eine Betriebsregel?
Eine Maßnahme im Plan ist erst dann wirksam, wenn jemand sie betreibt. Legen Sie fest, wer die Schirme aufstellt und einfährt, wer bei Sturm schließt, wer sie im Winter lagert und wer bei Schäden entscheidet. Für Schirme und Segel im öffentlichen Raum gehört ein Nachweis der Standsicherheit dazu, der Wind, Befestigung und Untergrund für den Standort betrachtet; ein pauschaler Wert genügt nicht. Wir stimmen Befestigung und Nachweis mit Ihnen ab.
Berücksichtigen Sie auch die Finanzierung des Betriebs. Im selben Beitrag wird kritisiert, dass die meisten Hitzemaßnahmen aus Projektmitteln finanziert werden, die auslaufen, sodass Pläne sich oft auf kurzfristige und günstige Maßnahmen beschränken. Förderrichtlinien schließen laufende Betriebs- und Unterhaltskosten teils aus, die bayerische Richtlinie KommKlimaFöR 2026 nennt sie ausdrücklich als vom Antragsteller selbst zu tragen. Planen Sie den Betrieb deshalb im Haushalt ein, nicht nur die Anschaffung.
Wie kommt Beschattung in Ihren Plan?
Der größte Aufwand liegt am Anfang, bei der Erfassung. Wenn Sie wissen, wo sich mittags viele Menschen ohne Schatten aufhalten, ergibt sich die Reihenfolge fast von selbst. Ein praxistauglicher Ablauf, wenn Ihre Kommune einen Plan erstellt oder fortschreibt:
- Hitzeschwerpunkte und Aufenthaltsorte erfassen: wo halten sich mittags viele Menschen oder Risikogruppen ohne Schatten auf?
- Orte nach Aufenthaltsdauer und Schutzbedürftigkeit ordnen, zuerst Spielflächen, Wartebereiche, Wege zu Pflegeeinrichtungen
- Je Ort ein Maßnahmenblatt anlegen: System, Zuständigkeit, Aufbau, Betrieb bei Wind, Winterlager
- Auslöser an die DWD-Warnstufen koppeln und in die Warnkette aufnehmen
- Standsicherheit und Befestigung am Standort klären, Förderung prüfen und den Antrag vor dem Auftrag stellen
- Nutzung und Wirkung dokumentieren, damit der Plan fortgeschrieben werden kann
Beispiele aus der Praxis
Das Umweltbundesamt beschreibt in seinem Beitrag zum Thema, wie Städte vorgehen. Mannheim gilt als Pionierin: Auf Geoportalen, Webseiten und Stadtplänen sind kühle Orte hinterlegt. Dortmund erstellte eine Broschüre für Hitzehelfer und richtete ein Hitzetelefon ein. In Brandenburg läuft ein Projekt, das Hitzehelfer schult, die sich um ältere Menschen kümmern, und in Berlin hat sich ein Aktionsbündnis Hitzeschutz gebildet.
Für die Beschattung lässt sich daraus lernen, dass der Ort allein nicht reicht. Ein beschatteter Platz wirkt erst, wenn die Menschen, für die er gedacht ist, ihn kennen und erreichen können. Nehmen Sie die Orte deshalb in dieselben Karten, Listen und Hinweise auf, mit denen Ihre Kommune kühle Räume und Trinkwasserstellen bekannt macht.
Welche Lücken zeigen kommunale Pläne häufig?
Viele Pläne bleiben bei der Absicht stehen. Gehen Sie Ihren Entwurf anhand der folgenden Lücken Punkt für Punkt durch und markieren Sie, wo ein Eintrag nur eine Absicht beschreibt. Ein Maßnahmenblatt mit Ort, Zuständigkeit und Auslöser ist der Unterschied zwischen einem Plan, der im Ordner liegt, und einem, der im Sommer tatsächlich abgerufen wird. Diese Lücken tauchen in der Praxis immer wieder auf:
- Maßnahmen ohne Ort: „mehr Schatten“ steht im Plan, aber keine Fläche ist benannt
- Kein Betreiber und kein Budget für Aufbau, Wartung und Lagerung
- Keine Verbindung zur Warnkette: niemand weiß, was bei einer Hitzewarnung zu tun ist
- Beschattung ausschließlich über Bäume, die erst in Jahren wirken
- Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Gastgewerbe sind nicht eingebunden
- Kein Monitoring: Der Nutzen der Orte bleibt unbelegt, die Förderung der nächsten Stufe schwierig
Was IPOMEA zum Plan beitragen kann
Den Plan erstellt Ihre Kommune, IPOMEA liefert die technische Grundlage für den Baustein Beschattung: Ortsbegehung, Fotomontage auf Ihrem Foto, Angebot mit Einzelpositionen, Hinweise zu Befestigung und Statik und eine Betriebsbeschreibung, die Sie in den Plan übernehmen können. Für die Erfassung der Hitzeschwerpunkte gibt es die IPOMEA Hitzeanalyse, ein adressbezogenes Hitze- und Schatten-Screening auf Basis offener Daten. Sie ist keine Messung und kein Gutachten, kann aber helfen, Prüfzonen zu priorisieren.
Wie Sie Orte für Schirme und Segel auswählen, zeigt die Seite zu Klimainseln in Städten und Gemeinden; Förderhinweise bündelt die Seite zur Förderung. Je früher IPOMEA in die Planung einbezogen wird, desto besser lassen sich Wind, Untergrund, Leitungen und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge klären, bevor der Plan beschlossen wird und die Orte feststehen.
Fazit
Ein Hitzeaktionsplan wird konkret, wenn er Orte, Zuständigkeiten und Auslöser benennt. Beschattung ist der Baustein, den eine Kommune schon für die nächste Hitzeperiode umsetzen kann, und sie gehört mit Betreiber und Betriebsregel verbindlich in den Plan.



