Was regelt das Klimaanpassungsgesetz für Kommunen?
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist nach Angaben des Umweltbundesamts seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Sein Ziel ist es, Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie Natur vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen und die Zunahme sozialer Ungleichheiten dadurch zu verhindern. Für Kommunen sind zwei Vorschriften besonders wichtig: das Berücksichtigungsgebot in § 8 und die Regelung zu Klimaanpassungskonzepten in § 12.
§ 12 legt fest, dass die Länder bestimmen, welche öffentlichen Stellen für die Gebiete der Gemeinden und Kreise ein Klimaanpassungskonzept aufstellen, soweit noch keines vorhanden ist. Die Länder können kleinere Gemeinden unterhalb einer von ihnen bestimmten Größe von einem eigenen Konzept ausnehmen, solange ein Kreiskonzept ihr Gebiet abdeckt. Sie bestimmen auch die wesentlichen Inhalte, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Berichterstattung nötig sind und in welchen Zeiträumen ein Konzept fortgeschrieben wird. Ob und in welcher Form Ihre Kommune ein Konzept braucht, regelt also Ihr Landesrecht.
Was bedeutet das Berücksichtigungsgebot in der Praxis?
§ 8 KAnG verpflichtet Träger öffentlicher Aufgaben, bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich die Erzeugung oder Verstärkung eines lokalen Wärmeinsel-Effekts. Verdunstungs- und Versickerungsflächen sollen im Rahmen einer wassersensiblen Entwicklung so weit wie möglich erhalten werden, und bereits versiegelte Böden, die nicht mehr gebraucht werden, sollen entsiegelt werden, soweit das erforderlich und zumutbar ist.
Die Vorschrift gilt nicht für Verfahren, deren Durchführung vor dem 1. Januar 2025 beantragt wurde. Für Sie als Kommune heißt das praktisch: Bei der Neugestaltung eines Platzes, eines Schulhofs oder einer Haltestelle gehört die Frage, wie sich die Fläche im Hochsommer verhält, in die Begründung der Entscheidung. Beschattung gibt dafür eine Antwort, die sich neben Bäumen und Entsiegelung einordnen lässt. Welche Folgen das für einzelne Beschaffungen hat, klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung; IPOMEA gibt dazu keine Rechtsauskunft.
Was enthält ein Klimaanpassungskonzept?
Nach § 12 KAnG soll ein Konzept ein planmäßiges Vorgehen entwickeln, bestehende Klimaanpassungsprozesse und -aktivitäten berücksichtigen und in einen ortsbezogenen Maßnahmenkatalog münden. Dieser soll möglichst auch Maßnahmen zur Vorsorge in extremen Hitzelagen, bei extremer Dürre und bei Starkregen enthalten sowie Maßnahmen, die die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Grundlage soll eine Klimarisikoanalyse sein, also eine Betroffenheitsanalyse, die potenzielle vorrangige Risiken und sehr dringliche Handlungserfordernisse feststellt, oder eine vergleichbare Entscheidungsgrundlage.
Vorhandene Planungen sind einzubeziehen: bestehende Hitzeaktionspläne, Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten, Freiraumkonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungspläne. Das Konzept soll außerdem Lücken in der bisherigen Planung benennen und Maßnahmen zu ihrer Schließung festlegen. Ältere Konzepte können als Bestandteil geführt werden, wenn die zuständigen Stellen sie nach ihrem Ermessen für hinreichend aktuell halten.
Wo steht Beschattung im Konzept?
Beschattung gehört in den Maßnahmenkatalog gegen extreme Hitze. Sie lässt sich an Orten einsetzen, an denen sich Menschen aufhalten, etwa auf Plätzen, an Haltestellen, auf Spielplätzen und Schulhöfen, und sie wirkt, sobald sie steht, während Baumpflanzungen Jahre brauchen, bis sie Schatten geben. Im Konzept legen Sie fest, welche Orte zuerst verschattet werden und mit welchen Mitteln. Die Tabelle ordnet die Bausteine nach Zeithorizont. Wichtig ist die Reihenfolge: Sofortmaßnahmen ersetzen die langfristigen Bausteine nicht, sie überbrücken die Jahre, bis Bäume, Entsiegelung und Umbau wirken, und sie lassen sich später an neue Bepflanzung anpassen.
| Baustein im Konzept | Beispiel | Zeithorizont |
|---|---|---|
| Risikoanalyse | Hitzeschwerpunkte kartieren, Risikogruppen und Aufenthaltsorte erfassen | Planungsphase |
| Sofortmaßnahmen | Großschirme und Segel an Aufenthaltsorten, Trinkwasser | kurzfristig |
| Mittelfristig | Entsiegelung, Begrünung, Verdunstungsflächen, Wasserelemente | mehrere Jahre |
| Langfristig | Baumpflanzungen, Stadtumbau, Luftleitbahnen | Jahre bis Jahrzehnte |
Wie beschreiben Sie eine Beschattungsmaßnahme im Konzept?
Wenn Beschattung im Konzept auftaucht, sollte der Eintrag belegen, warum dieser Ort und warum dieses System. Das erleichtert die spätere Förderung und die Fortschreibung. Ein tragfähiger Eintrag beantwortet die folgenden Punkte: Welches Risiko besteht an diesem Ort, etwa aus der Betroffenheitsanalyse oder dem Hitzeaktionsplan? Wer hält sich dort wie lange auf? Welches System schafft Schatten, und welche Befestigung und Standsicherheit sind nötig? Wer betreibt, schließt bei Sturm und lagert im Winter? Und woran erkennen Sie später, dass die Maßnahme genutzt wird?
Planen Sie dabei den Betrieb mit. Das gilt für die Haushaltsplanung genauso wie für die Förderfähigkeit, denn Förderrichtlinien trennen Investition und laufenden Betrieb. Die bayerische Richtlinie KommKlimaFöR 2026 etwa weist Ausgaben für Betrieb und laufenden Unterhalt ausdrücklich den Antragstellenden zu.
Wie kommt das Konzept in die Umsetzung?
Ein Konzept wirkt erst, wenn jemand es umsetzt. Klimaanpassung ist eine Querschnittsaufgabe: Dieselbe Fläche berühren Grünflächenamt, Tiefbau, Schulverwaltung, Gesundheitsamt und Kämmerei, und jede dieser Stellen sieht einen anderen Teil der Aufgabe. Der Maßnahmenkatalog sollte deshalb für jede Beschattungsmaßnahme eine federführende Stelle nennen, die Angebote einholt, Förderung klärt und den Betrieb übernimmt. Ein Ablauf, der sich bewährt, hält Konzept und Maßnahme zusammen:
- Landesvorgaben zu Konzept, Beteiligung und Fortschreibung klären
- Hitzeschwerpunkte erfassen und nach Aufenthaltsdauer und Schutzbedürftigkeit ordnen
- Sofortmaßnahmen wie Beschattung mit Ort, System und Zuständigkeit im Maßnahmenkatalog benennen
- Förderprogramme prüfen und den Antrag stellen, bevor beauftragt wird
- Angebote mit Fotomontage und Standsicherheitsnachweis einholen
- Umsetzung dokumentieren und das Konzept fortschreiben
Welche Unterstützung gibt es vom Bund?
Nach § 12 KAnG unterstützt die Bundesregierung die Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit und nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes durch bestehende Förderangebote sowie durch Daten- und Beratungsdienste, etwa das Zentrum KlimaAnpassung, das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, den Deutschen Wetterdienst und den DAS-Basisdienst. Das Zentrum KlimaAnpassung berät Kommunen und soziale Einrichtungen zu Förderprogrammen per Telefon und E-Mail und führt eine Datenbank mit Programmen von EU, Bund und Ländern.
Auf seiner Beratungsseite nennt es unter anderem das Förderprogramm zur Deutschen Anpassungsstrategie mit Klimaanpassungsmanagern und Modellprojekten, das Programm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und den Natürlichen Klimaschutz in Kommunen für Grünflächen, Stadtbäume und Naturoasen. Mehrere Programme setzen einen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen. Technische Beschattung passt deshalb am besten als Teil eines Pakets, das Bäume, Entsiegelung und Wasser einschließt. Aktuelle Programme mit Stand-Datum finden Sie auf unserer Seite zur Förderung.
Ist Ihr Konzept bei der Beschattung konkret genug?
Mit diesen Fragen prüfen Sie Ihr Konzept, bevor Sie Förderanträge oder Ausschreibungen vorbereiten:
- Gibt es ein Klimaanpassungskonzept oder einen Hitzeaktionsplan, und ist er hinreichend aktuell?
- Sind Hitzeschwerpunkte mit Namen und Flächen benannt statt nur als Bereich beschrieben?
- Hat jede Beschattungsmaßnahme einen Betreiber und einen Platz im Haushalt?
- Liegt für jeden Standort eine Aussage zu Untergrund, Befestigung und Wind vor?
- Ist geklärt, ob Förderung möglich ist und ab wann beauftragt werden darf?
- Gibt es eine Stelle, die Nutzung und Wirkung dokumentiert?
Fazit
Ein Klimaanpassungskonzept ordnet die Maßnahmen, schafft die Grundlage für Förderanträge und hilft, Hitze in jede Platz- und Schulplanung einzubeziehen. Beschattung wirkt, bevor Bäume gewachsen sind, und gehört mit Ort, Betrieb und Nachweis in den Maßnahmenkatalog.



