Was gehört zu einer Lastannahme?
Zur Lastannahme zählen das Eigengewicht, der Wind, der Schnee und Zusatzlasten durch Leuchten, Heizstrahler oder Seitenbehang. Für den Wind teilt der Nationale Anhang zu DIN EN 1991-1-4 Deutschland in vier Windzonen. Die Basiswindgeschwindigkeit, ein Zehn-Minuten-Mittel mit 50-jähriger Wiederkehr, beträgt in Zone 1 22,5 m/s, in Zone 2 25,0 m/s, in Zone 3 27,5 m/s und in Zone 4 30,0 m/s. Geländekategorie und Höhe über Grund bestimmen daraus den Böenstaudruck. Schnee wird nach Schneelastzone und Geländehöhe angesetzt (DIN EN 1991-1-3).
Warum unterscheidet sich der Betriebszustand vom Sturm?
Bei Schirmen gilt der geöffnete Zustand nur bis zu einer begrenzten Windgeschwindigkeit, die wir für die jeweilige Konfiguration angeben. Wird sie überschritten, ist zu schließen. Beim IPOMEA Tulip nennt IPOMEA zum Beispiel eine Auslegung je nach Ausführung bis 100 km/h; die verbindliche Windgrenze steht im Angebot und hängt von Größe, Befestigung und Standort ab.
Fest verspannte Segel haben dagegen keine Sturmstellung und müssen die volle Bemessungslast tragen. Die bemessungsrelevante Windgeschwindigkeit liegt je nach Standort weit über dem Wert, bei dem ein Schirm geöffnet bleiben darf.
Was klären Sie mit dem Tragwerksplaner?
Klären Sie Windzone, Geländekategorie, Bauhöhe und die Lage zu Gebäuden. Eine Dachterrasse neben einem Hochhaus erlebt höhere lokale Windspitzen als ein freier Biergarten. Nennen Sie außerdem die geplante Ausstattung, denn jede zusätzliche Fläche verändert die Last.
Legen Sie die Lastannahme in der Projektdokumentation ab. Sie bestimmt, welche späteren Änderungen neu zu prüfen sind, etwa ein nachgerüsteter Seitenbehang oder ein größeres Dach. Für öffentliche Plätze beschreibt der Ratgeber zu windfesten Großschirmen die Anforderungen näher.
