
Anpassung an den Klimawandel: Förderprogramme in der Schweiz
In der Schweiz kommt Förderung für Klimaanpassung vom Bund und aus einzelnen Kantonen und Städten. Das Bundesprogramm Adapt+ nennt Sonnensegel und Sonnenschirme nur in einer unverbindlichen Orientierungshilfe; Programme in Freiburg und im Aargau nennen Schirme oder Segel ausdrücklich.
Wer in der Schweiz Beschattung fördert und mit welchen Grenzen
Beim Bundesprogramm Adapt+ stehen Sonnensegel und Sonnenschirme nur in der unverbindlichen Orientierungshilfe; die verbindliche Mitteilung nennt Beschattung nur mit Bäumen und Sträuchern.
Programme im Kanton Freiburg und im Aargau nennen Schirme oder Segel ausdrücklich, aber mit Grenzen: Der Aargau bevorzugt Bäume und Sträucher und deckelt den Zuschuss je Segel, Freiburg verlangt bei Beschatten die Begründung, warum eine Begrünung nicht möglich ist.
Fristen gelten je Programm und Kanton. Das Eingabefenster 2026 von Adapt+ ist vorbei, in Freiburg muss der Antrag mindestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten eingehen.
Geprüfte Programme: Schweiz
Die Liste zeigt die geprüften Programme von Bund, Kantonen und Städten, jeweils mit Status, Frist und Quelle.
Antragstellung möglich 1
- SchweizLaufend, ohne feste Frist
Enveloppe fortes chaleurs Waadt
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- 50 % der Kosten je Maßnahme
- Frist
- Keine Frist genannt, Budget 2026 reserviert (Waadt)
Geprüft 23.10.2026 · Kanton Waadt · Amtliche Quelle
Angekündigt oder wiederkehrend 2
- SchweizAngekündigt
Waadt Volet DEF (Schulhöfe)
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- 25 % Kantonsbeitrag, Richtlinie steht aus
Geprüft 23.10.2026 · Kanton Waadt, Staatsrat · Amtliche Quelle
- SchweizAngekündigt
Baumstrategie Genf (Subventionen)
- Wer
- Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Nicht vorgesehen oder ausgeschlossen
- Förderhöhe
- 30 bis 100 % der Massnahmenkosten
- Frist
- Öffnung „im Laufe des Jahres 2026“ angekündigt, ohne Datum (Genf)
Geprüft 23.10.2026 · Kanton Genf, Office cantonal de l'agriculture et de la … · Amtliche Quelle
Geschlossen (Archiv) 2
- SchweizGeschlossen
Adapt+ Schweiz
- Wer
- Kommunen, Vereine, Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- bis 50 % der anrechenbaren Projektkosten
- Frist
- Jährlich bis 31. März (CH); 2026 vorbei, 2027 unbestätigt
Geprüft 23.10.2026 · Bundesamt für Umwelt · Amtliche Quelle
- SchweizGeschlossen
Agenda 2030 Wallis (Gemeindeprojekte)
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- bis 50 %, höchstens CHF 50'000 je Projekt
- Frist
- Aufruf 2025 geschlossen, Frist endete 15. Oktober 2025 (Wallis)
Geprüft 23.10.2026 · Kanton Wallis, Departement für Finanzen und Energie · Amtliche Quelle
Status nicht geklärt 3
- SchweizStatus nicht geklärt
Kanton Freiburg: Hitzeprojekte für Gemeinden
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- bis ein Drittel, höchstens 20.000 Franken
- Frist
- Kein Stichtag; Antrag mindestens 2 Monate vor Arbeitsbeginn
Geprüft 23.10.2026 · Kanton Freiburg · Amtliche Quelle
- SchweizStatus nicht geklärt
Schatten für Kinder und Klima Aargau
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genannt
- Förderhöhe
- Bäume bis 75 %; Sonnensegel bis 1.500 Franken
- Frist
- Keine Antragsfrist genannt (Gemeinden im Kanton Aargau)
Geprüft 23.10.2026 · Krebsliga Schweiz · Amtliche Quelle
- SchweizStatus nicht geklärt
Mehrwertabgabefonds Basel-Stadt
- Wer
- Kommunen
- Verschattung
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglich
- Förderhöhe
- Nicht genannt
Geprüft 23.10.2026 · Kanton Basel-Stadt, Bau- und Verkehrsdepartement · Amtliche Quelle
Weitere Programme: Quelle bekannt, noch nicht zweifach geprüft 7
Diese Programme haben wir an der amtlichen Quelle gefunden und gelesen, aber noch nicht zweifach geprüft. Frist, Quote und Zielgruppe nennen wir deshalb noch nicht. Bitte lesen Sie die amtliche Quelle.
- Schweiz
«Luzern grünt»: Förderbeiträge für ökologische Aufwertungen
Stadt Luzern, Dienstabteilung Umweltschutz · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Schweiz
Asphaltknackerinnen
Projekt Asphaltknackerinnen · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Schweiz
Förderprogramme Stadtgrün der Stadt Zürich
Stadt Zürich, Grün Stadt Zürich · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Schweiz
Nationales Sportanlagenkonzept NASAK
Bundesamt für Sport · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Schweiz
Neue Regionalpolitik
SECO · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Schweiz
Richtlinie AWT 17/22 betreffend Gewährung von Darlehen und …
Kanton Graubünden, Departement für Volkswirtschaft und … · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
- Schweiz
Richtlinie DITS über die Subventionen an Gemeinden für die …
Kanton Waadt · noch nicht zweifach geprüft · Amtliche Quelle
Kein Programm passt zu dieser Kombination. Das heißt nicht, dass es keine Förderung gibt, nur dass wir keine geprüfte haben.
Stand der Prüfungen: 23.10.2026. Keine Rechts- oder Förderberatung. Angaben mit Prüfdatum und amtlicher Quelle; maßgeblich sind Richtlinie und Bewilligungsstelle. IPOMEA-Produkte sind nicht automatisch förderfähig.
Ihr Vorhaben besprechen: Schweiz
Sie planen in Schweiz Schatten für einen öffentlichen Platz oder einen Betrieb? Wir klären mit Ihnen, welches Programm dazu passt und was die Förderstelle sehen will.
Vom Förderprogramm zum Projekt
Von der Idee bis zur Umsetzung in sechs Schritten. Bestellen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt oder die Förderstelle dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.

1. Beratungsgespräch
Erst- und Zweitberatung sind kostenlos. Wir klären mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle verlangt. Sie wählen: vor Ort in Gilching, per Video oder als Rückruf.

2. Hitze- und Standortanalyse
Die Hitzeanalyse zeigt modellhaft, welche Stellen Ihrer Fläche sich am stärksten aufheizen. Sie ist ein Screening, keine Messung, und liefert Material für Antrag und Begründung.

3. Entwurf und Planung
Wir legen Größe, Raster und Befestigung für Ihre Fläche aus und stellen das Ergebnis im Entwurf dar. Das Konzept mit IPOMEA-Produkten ist kostenlos; Ingenieurleistungen und eine produktneutrale Planung gibt es auf Anfrage.

4. Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch liefern wir produktneutrale Textbausteine für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Vergabe läuft nach Ihren Regeln.

5. Antrag und Bescheid
Den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle. Hitzeanalyse, Entwurf und Leistungsbeschreibung von uns können Sie als Unterlagen beilegen.

6. Umsetzung durch IPOMEA
Beauftragen Sie uns, planen, fertigen und liefern wir als Hersteller. Auf Wunsch montieren wir und weisen Ihr Team ein.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz Förderung für Sonnensegel und Sonnenschirme?
Ausdrücklich genannt werden Schirme oder Segel im Kanton Freiburg (für Gemeinden) und im Aargauer Pilotprojekt „Schatten für Kinder und Klima“, wo Bäume und Sträucher Vorrang haben und ein Segel höchstens 1.500 Franken erhält. Beim Bundesprogramm Adapt+ stehen Segel und Schirme nur in der unverbindlichen Orientierungshilfe. Über den Einzelfall entscheidet die Förderstelle.
Wann kann man Anträge für Adapt+ einreichen?
Anträge (in der Schweiz „Gesuche“) gehen jährlich über das Portal CORE bis 31. März ein; das Eingabefenster 2026 (29. Januar bis 31. März 2026) ist vorbei. Für 2027 nennt die BAFU-Seite als voraussichtlichen Beginn Januar 2027, der Stichtag 31. März 2027 ist die Regel, aber nicht bestätigt. Die Maßnahme darf erst nach der Zusicherung beginnen.
Wer kann im Kanton Freiburg Beschattung beantragen?
Beim Programm „Durchführung von Projekten zur Anpassung an starke Hitze“ (Massnahme S.2.1) unterstützt der Kanton Freiburg Gemeinden und Gemeindeverbände, Betriebe sind nicht genannt. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden, bereits laufende oder abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Für Beschatten gelten höchstens 2.000 Franken je Struktur.
Fördert die Schweiz Hitzeschutz für Betriebe oder Gastronomie?
Adapt+ des Bundes und die im Kanton Genf angekündigten Investitionssubventionen für die Umsetzung der Baumstrategie nennen Betriebe als mögliche Antragsteller. Adapt+ verlangt erprobte Maßnahmen und einen nachgewiesenen Beitrag zur Hitzeminderung; die Genfer Subventionen betreffen nur Bäume und sollen laut Dossierseite „im Laufe des Jahres 2026“ geöffnet werden, ein Datum ist nicht genannt.
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Förderprojekt Schweiz
Sie planen in der Schweiz Schatten für eine Gemeinde, eine Schule oder einen Betrieb? Schicken Sie uns Standort und Fläche. Wir prüfen die technische Seite und liefern Unterlagen für Ihren Antrag. Ob ein Programm greift, entscheiden Bund oder Kanton.
