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Blick unter ein Feld großer dunkler Schirme auf einer gepflasterten Fläche, Schattenmuster am Boden
Schweiz · Kanton Waadt, Staatsrat

Waadt: geplante Förderung für Beschattung von Schulhöfen (Richtlinie steht aus)

Der Kanton Waadt will Gemeinden und interkommunale Schulverbände bei Begrünung und Beschattung von Schulhöfen mit 25 Prozent unterstützen. Bisher liegt nur ein Kreditantrag vor, die Richtlinie mit den Konditionen steht noch aus.

AngekündigtStand der Prüfung: 23.10.2026
25 % Kantonsbeitrag, Richtlinie steht ausFörderquote laut Quelle
Angekündigt

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Medienmitteilung des Staatsrats vom 12.06.2025 gelesen (Zitate dort gekürzt). EMPD 24_LEG_105 (PDF, 26 Seiten): Seiten 14 bis 17 vollständig gelesen (Volet DEF mit den Subventionen 1 bis 3 und Tabelle), übrige Seiten nach Stichworten durchsucht. Keine Direktionsrichtlinie gefunden.

Amtlicher Name
Soutien à la rénovation énergétique et durable des bâtiments communaux et des écoles (Volet DEF: Begrünung, Beschattung und Regenwassernutzung auf Schularealen, Kreditantrag)
Träger
Kanton Waadt, Staatsrat (Kreditantrag an den Grossen Rat); Umsetzung im Volet DEF durch die DGEO-UOP
Gebiet
Schweiz
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Kantonale Zuschüsse an Gemeinden und interkommunale Schulverbände für die Begrünung von Schulhöfen, die Beschattung der Pausenhöfe (protection solaire) und die Regenwassernutzung auf Schularealen. Die Maßnahmen sind Teil eines Kreditantrags des Staatsrats über CHF 13,75 Mio. (zwei Volets); die Richtlinie dazu steht noch aus.
Verschattung und Sonnenschutz
Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genanntEMPD 24_LEG_105 (Juni 2025), Volet DEF, Ziff. 3.2 (Seiten 13 und 14): Subvention 2 betrifft Beschattung der Pausenhöfe durch zusätzliche Schattenflächen, mit Kantonsbeitrag von 25 Prozent. Beispiel Pergola: Kosten CHF 80'000 bis 120'000, Beitrag geschätzt CHF 20'000 bis 30'000, mit Anforderungen zur Biodiversität und Frischezonen. Es handelt sich um einen Kreditantrag, noch keine Richtlinie.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
25 Prozent Kantonsbeitrag für Begrünung, Beschattung und Regenwassernutzung laut EMPD; die Beispielbeträge im EMPD sind Schätzungen
Antragsweg
Vergabebehörde laut EMPD ist die DGEO-UOP. Die Konditionen sollen in einer noch auszuarbeitenden Direktionsrichtlinie festgelegt werden; Antragsweg und Formulare sind deshalb offen.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Gilt nur für kommunale und interkommunale Schulgebäude bzw. Schularealen
  • Konditionen (Antragsberechtigung, Auswahl, Beitragsregeln) sollen in einer Direktionsrichtlinie festgelegt werden, die noch aussteht
  • Projektauswahl nach Abstimmung mit den Fachdienststellen (Biodiversität, Boden, Wasser)
  • Beiträge nur im Rahmen des gewährten Kredits (Budgetvorbehalt)

Was das für Verschattung bedeutet

Bisher liegt nur ein Kreditantrag vor, keine Richtlinie, und die Konditionen sollen erst in einer Direktionsrichtlinie festgelegt werden. Der Antrag (EMPD 24_LEG_105, Juni 2025) nennt die Beschattung der Pausenhöfe durch zusätzliche Schattenflächen ausdrücklich, mit 25 Prozent Kantonsbeitrag. Als Beispiel steht eine Pergola mit Kosten von CHF 80'000 bis 120'000 und einem geschätzten Beitrag von CHF 20'000 bis 30'000, verbunden mit Anforderungen zur Biodiversität und zu Frischezonen. Schirme, Segel oder Nebelkühlung nennt die Quelle nicht.

Antragsweg und Formulare sind offen, weil die Richtlinie fehlt; vergebende Behörde ist laut Antrag die DGEO-UOP. Die Projektauswahl erfolgt nach Abstimmung mit den Fachdienststellen für Biodiversität, Boden und Wasser, und Beiträge gibt es nur im Rahmen des gewährten Kredits. Für das Volet DEF sind CHF 3'000'000 für 2025 bis 2028 vorgesehen, davon CHF 2'320'000 für Subventionen an Schulhöfe. Ob der Grosse Rat den Kredit beschlossen hat, ist nicht belegt. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Nicht belegt, dass der Grosse Rat den Kredit beschlossen hat. Das Datum 5. Mai 2026 aus Medienberichten (frühere Angabe) ist auf den gelesenen Seiten nicht bestätigt.
  • Der frühere Hinweis, Beitragssätze seien nicht veröffentlicht, ist durch den EMPD überholt: 25 Prozent Kantonsbeitrag für die Subventionen des Volet DEF. Die Konditionen fehlen aber weiterhin.
  • Die Beispielbeträge (Pergola CHF 20'000 bis 30'000) sind Schätzungen; ein Höchstbetrag je Projekt wird nicht genannt.
  • Der EMPD spricht von Ombrages (Beschattung) der Pausenhöfe, nicht von überdachten Pausenplätzen; der frühere Eintrag mit „überdacht“ ist nicht belegt.
  • Die CHF 7,98 Mio. aus der Presse-Zusammenfassung gehören zu einem anderen Dekret (EMPD 24_LEG_45, PECC-Begleitung), nicht zu diesem Kredit.
  • Antragsberechtigung über Gemeinden und interkommunale Schulverbände hinaus (z. B. Private) ist nicht geregelt.

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Häufige Fragen

Wer kann Mittel aus dem Volet DEF im Kanton Waadt erhalten?

Vorgesehen sind Gemeinden und interkommunale Schulverbände, und zwar für kommunale und interkommunale Schulgebäude und Schulareale. Ob weitere Antragsteller, etwa Private, zugelassen sind, ist nicht geregelt. Die Konditionen sollen in einer noch ausstehenden Direktionsrichtlinie festgelegt werden.

Wie hoch ist die Förderung für die Beschattung von Schulhöfen in Waadt?

Der Kreditantrag nennt 25 Prozent Kantonsbeitrag für Begrünung, Beschattung und Regenwassernutzung. Einen Höchstbetrag je Projekt nennt er nicht, und die Beispielbeträge sind Schätzungen. Für Subventionen an Schulhöfe sind CHF 2'320'000 vorgesehen.

Gibt es eine Antragsfrist für das Volet DEF?

Eine Antragsfrist ist in den gelesenen Unterlagen nicht genannt. Antragsweg und Formulare sind offen, weil die Direktionsrichtlinie noch aussteht. Der Budgetzeitraum 2025 bis 2028 ist keine Antragsfrist.

Sind Sonnensegel oder Schirme auf Schulhöfen im Volet DEF förderfähig?

Der Kreditantrag spricht von zusätzlichen Schattenflächen und nennt als Beispiel eine Pergola; Schirme oder Sonnensegel nennt er nicht. Welche Bauformen zugelassen werden, ist offen, solange die Richtlinie fehlt. Ob ein bestimmtes Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

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