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Blick unter ein Feld großer dunkler Schirme auf einer gepflasterten Fläche, Schattenmuster am Boden
Schweiz · Kanton Waadt

Enveloppe fortes chaleurs Waadt: Förderung für Gemeinden gegen Hitzeinseln

Der Kanton Waadt bezuschusst Gemeinden bei Maßnahmen gegen Hitzeinseln auf kommunalen Parzellen und an Gemeindegebäuden, darunter Beschattung. Diese zählt nur auf Flächen, die nicht begrünt oder entsiegelt werden können, oder als Übergangsmaßnahme.

Laufend, ohne feste FristStand der Prüfung: 23.10.2026
50 % der Kosten je MaßnahmeFörderquote laut Quelle
Laufend, ohne feste Frist

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Enveloppen-Seite vd.ch (vollständig gelesen), Detailblatt OCDC Fortes chaleurs (PDF, 3 Seiten, vollständig), Directive DITS (PDF, 7 Seiten, zur Einordnung), PECC-Seite (zur Einordnung). Das Antragsformular (Word) wurde nicht gelesen.

Amtlicher Name
Fortes chaleurs - subventions mise en œuvre projets climat pour les communes (Enveloppe thématique fortes chaleurs 2026)
Träger
Kanton Waadt (Vaud), Office cantonal de la durabilité et du climat (OCDC), Département de l'agriculture, de la durabilité et du climat et du numérique (DADN)
Gebiet
Schweiz
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Kantonale Zuschüsse an Gemeinden gegen Hitzeinseln auf kommunalen Parzellen und an kommunalen Gebäuden: Hitzeschutzorte im öffentlichen Raum, Beschattung (Ombrages und Sonnenschutz), Wasserzugang und Regenwassernutzung, Schwammstadt-Maßnahmen sowie an Gebäuden Diagnosen und einfache Maßnahmen wie Lüftung, Ventilatoren, Storen oder Hitzeschutzfolien. Ein Projekt wird nur für eine Maßnahmenart gefördert.
Verschattung und Sonnenschutz
Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genanntDetailblatt OCDC (April 2026), Seite 2, Tabelle für Maßnahmen auf kommunalen Parzellen: Beschattungsmaßnahmen (Ombrages) sind eine eigene Förderart mit 50 Prozent bis CHF 10'000 je Projekt, für Flächen, die nicht begrünt oder entsiegelt werden können, oder als Übergangsmaßnahme. In derselben Zeile sind Sonnenschutzelemente für Gebäude genannt. Hitzeschutzorte (Abris contre la chaleur) gibt es zusätzlich mit 50 Prozent bis CHF 5'000.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
50 Prozent der Kosten je Maßnahme (Detailblatt OCDC, April 2026). Höchstbetrag: Je Projekt: Beschattung (Ombrages) bis CHF 10'000; Hitzeschutzorte bis CHF 5'000; Wasserzugang auf kommunalen Parzellen bis CHF 5'000; Schwammstadt-Maßnahme bis CHF 15'000. An Gebäuden: Regenwassernutzung bis CHF 1'000 je Projekt, Diagnose und einfache Maßnahmen bis CHF 10'000 je Gebäude
Frist
Keine kalendarische Frist genannt. Die Enveloppe ist für 2026 reserviert; die Subventionen enden mit Ausschöpfung des Budgets oder mit dem Inkrafttreten neuer kantonaler Hilfen. Geltungsbereich: Gemeinden mit Klimaaktionsplan, Maßnahmen auf kommunalen Parzellen bzw. an Gemeindegebäuden.
Antragsweg
Schriftlich per E-Mail an pecc@vd.ch (OCDC) mit Antragsformular, Offerte des Anbieters und Aktionsplan der Gemeinde.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Nur kommunale Parzellen und kommunale Gebäude; Antragsberechtigt sind Gemeinden oder Gemeindeverbände
  • Beschattung nur für Flächen, die nicht begrünt oder entsiegelt werden können, oder als Übergangsmaßnahme
  • Ein Projekt wird nur für eine Maßnahmenart gefördert
  • Keine Förderung, wenn für dieselbe Maßnahme bereits eine andere kantonale Subvention besteht; die Enveloppe ergänzt die übrigen Hilfen
  • Der Kanton kann bei starker Nachfrage einen Höchstbetrag je Gemeinde festlegen (Betrag nicht genannt)
  • Voraussetzung: Klimaaktionsplan der Gemeinde (PECC oder Cité de l'énergie mit Anpassungsaspekten)
  • Gebäude-Diagnose und Einrichtungen nur außerhalb einer Sanierung (hors rénovation)

Was das für Verschattung bedeutet

Das Detailblatt des Kantons Waadt (OCDC, April 2026) nennt Beschattung (Ombrages) als eigene Förderart, aber nur für Flächen, die nicht begrünt oder entsiegelt werden können, oder als Übergangsmaßnahme. Vorgesehen sind 50 Prozent der Kosten, höchstens CHF 10'000 je Projekt; in derselben Zeile stehen Sonnenschutzelemente für Gebäude. Schirme, Segel oder Nebelkühlung nennt die Quelle nicht. Ob temporäre oder mobile Elemente gefördert werden, sagt sie nicht ausdrücklich, bei Hitzeschutzorten nennt sie dagegen eine ephemere Struktur.

Antragsberechtigt sind Gemeinden oder Gemeindeverbände mit Klimaaktionsplan; der Antrag geht per E-Mail an pecc@vd.ch, mit Antragsformular, Offerte des Anbieters und Aktionsplan der Gemeinde. Maßgeblich ist der Antragseingang: Die Directive DITS, die für die PECC-Subventionen insgesamt gilt, schließt Leistungen aus, die vor Antragseingang erbracht wurden. Das Detailblatt nennt selbst keinen Antragszeitpunkt. CHF 500'000 sind für 2026 reserviert, ob davon noch Mittel verfügbar sind, ist nicht belegt. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Ob der Budgetbetrag von CHF 500'000 noch verfügbar ist, ist nicht belegt.
  • Ein Höchstbetrag je Gemeinde ist vorbehalten, aber nicht beziffert.
  • Das Detailblatt nennt keinen Antragszeitpunkt. Die Directive DITS (Art. 1) schließt Leistungen aus, die vor Antragseingang erbracht wurden; sie gilt für die PECC-Subventionen insgesamt. Die Hitze-Enveloppe ist dort nicht ausdrücklich genannt.
  • Das Detailblatt nennt keine Rechtsgrundlage. Die Directive DITS (Prestation 3) regelt Maßnahmen-Subventionen allgemein, nennt die Hitze-Enveloppe aber nicht.
  • Zu Beschattung nennt das Detailblatt nur Installation von Ombrages; ob temporäre oder mobile Elemente gefördert werden, steht nicht ausdrücklich dort. Bei Hitzeschutzorten ist eine ephemere Struktur ausdrücklich genannt.
  • Die frühere Angabe zu einer Frist vor Arbeitsbeginn ist im Detailblatt nicht enthalten; die übrigen früheren Angaben (E-Mail an pecc@vd.ch, Formular, Offerte, Aktionsplan) sind bestätigt.

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Häufige Fragen

Wer kann die Enveloppe fortes chaleurs im Kanton Waadt beantragen?

Nur Gemeinden oder Gemeindeverbände sind antragsberechtigt, und zwar für kommunale Parzellen und kommunale Gebäude. Voraussetzung ist ein Klimaaktionsplan der Gemeinde (PECC oder Cité de l'énergie mit Anpassungsaspekten). Unternehmen oder Betriebe nennt die Quelle nicht als Antragsteller.

Wie hoch ist die Förderung der Enveloppe fortes chaleurs?

Das Detailblatt nennt 50 Prozent der Kosten je Maßnahme. Für Beschattung (Ombrages) liegt die Grenze bei CHF 10'000 je Projekt, für Hitzeschutzorte bei CHF 5'000 und für eine Schwammstadt-Maßnahme bei CHF 15'000. Der Kanton kann bei starker Nachfrage einen Höchstbetrag je Gemeinde festlegen; ein Betrag dafür ist nicht genannt.

Gibt es eine Frist für die Enveloppe fortes chaleurs?

Das Detailblatt nennt keine kalendarische Frist. Die Enveloppe ist für 2026 reserviert; die Subventionen enden mit der Ausschöpfung des Budgets oder mit dem Inkrafttreten neuer kantonaler Hilfen. Das gilt für Gemeinden mit Klimaaktionsplan und Maßnahmen auf kommunalen Parzellen oder an Gemeindegebäuden.

Sind Sonnensegel oder Schirme über die Enveloppe fortes chaleurs förderfähig?

Das Detailblatt nennt Beschattung (Ombrages), aber weder Sonnensegel noch Schirme ausdrücklich. Beschattung zählt nur auf Flächen, die nicht begrünt oder entsiegelt werden können, oder als Übergangsmaßnahme. Ob ein bestimmtes Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

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