Was der Kanton Waadt unterstützt

Das Detailblatt des Amts für Nachhaltigkeit und Klima (OCDC) vom April 2026 nennt für kommunale Flächen vier Maßnahmenarten, jeweils mit 50 Prozent der Kosten. Hitzeschutzorte, etwa ein öffentlicher Platz mit zeitweiliger oder dauerhafter Struktur oder eine für Hitze angepasste Bushaltestelle, erhalten bis zu 5.000 Franken je Projekt. Beschattung ist mit bis zu 10.000 Franken je Projekt vorgesehen, Wasserstellen nahe kritischen Orten mit bis zu 5.000 Franken, Schwammstadt-Maßnahmen mit bis zu 15.000 Franken.

Voraussetzungen und Geltungsbereich

Antragsberechtigt sind Gemeinden oder Gemeindeverbände mit Klimaaktionsplan, gefördert werden Maßnahmen auf kommunalen Parzellen und an Gemeindegebäuden. Beschattung ist für Flächen vorgesehen, die sich nicht begrünen oder entsiegeln lassen, oder als Übergangsmaßnahme. Ein Projekt wird nur für eine Maßnahmenart unterstützt, und die Maßnahme darf nicht bereits anderweitig kantonal gefördert sein.

Einordnung für Schatten und Kühlung

Nebelkühlung, Schirme und Sonnensegel nennt das Detailblatt nicht ausdrücklich; ob ein bestimmtes Produkt passt, entscheidet die Förderstelle. Die Mittel gelten, bis das Budget ausgeschöpft ist oder neue kantonale Hilfen in Kraft treten; die Unterlagen gehen per E-Mail an die Fachstelle.

Fazit

Waadt unterstützt 2026 Gemeinden mit Klimaaktionsplan bei Schatten, Wasserstellen und Hitzeschutzorten im öffentlichen Raum.