Warum Großschirme statt Zelt oder Halle?

Ein Hotel will im Garten Hochzeiten, Sommerfeste und Firmenfeiern ausrichten. Ein Zelt müsste für jede Feier auf- und wieder abgebaut werden, eine feste Halle passt nicht in den Garten. Großschirme stehen dagegen die ganze Saison, spenden mittags Schatten, halten abends leichten Regen ab und lassen sich nach der Saison abnehmen. Als Hersteller plant und liefert IPOMEA dafür feste Schirmkonstruktionen, keine Eventzelte.

Wie viele Großschirme braucht eine Eventfläche?

Am Anfang steht das Raster. Messen Sie die Fläche aus und teilen Sie sie in Felder, die der Größe eines Schirms entsprechen. Quadratische Schirme füllen einen Block am gleichmäßigsten, rechteckige Formate passen eine Reihe an eine Hauswand oder einen Weg an. Zwischen zwei geöffneten Schirmen ist ein Sicherheitsabstand einzuplanen, bevor Fundamente gesetzt werden: Der Achsabstand zweier Schirme mit den Seitenlängen A und B beträgt (A + B) / 2 + 0,2 m, zur Hauswand sind etwa 15 bis 20 cm einzuhalten.

Die Tabelle zeigt, welche Fläche Schirme mit 5 × 5 m unter dem Dach ergeben. Rinnen und Rastermaß sind Rechenbeispiele und werden projektbezogen festgelegt.

AnordnungFläche unter dem DachRegenrinnen
ein Schirm25 m²keine
zwei Schirme nebeneinanderrund 50 m²eine Rinne mit 5 m
vier Schirme im Block (2 × 2)rund 100 m²vier Rinnen, die sich in der Mitte treffen
sechs Schirme im Block (2 × 3)rund 150 m²sieben Rinnen mit je 5 m

Wie groß dürfen die Schirme einer Eventfläche sein?

Größere Spannweiten deckt der IPOMEA Classic Pro ab: quadratisch bis 7 × 7 m (49 m²), rechteckig bis 7 × 8 m (56 m²), ein Format 8 × 8 m nur als Projektmaß nach technischer Prüfung. Unter dem aufgespannten Classic Pro bleibt eine Durchgangshöhe von 2,40 bis 2,45 m ohne Volant, beim IPOMEA Classic sind es 2,37 m.

Wie viele Gäste passen unter die Schirme?

Eine Rechengröße liefert die Versammlungsstättenverordnung: Die bayerische Fassung bemisst die Zahl der Besucher mit 1 Besucher je m² bei Sitzplätzen an Tischen und mit 2 Besuchern je m² bei Stehplätzen und Sitzplätzen in Reihen. Flächen, die Besucher nicht betreten, zählen nicht mit (§ 1 Abs. 2 VStättV).

Für einen Block aus vier Schirmen mit 5 × 5 m heißt das: rund 100 m², nach dieser Rechnung bis zu 100 Gäste an Tischen oder 200 im Stehen. Ziehen Sie vorher Buffet, Theke, Bühne, Tanzfläche und Wege ab. Die Rechengröße ist eine Obergrenze, kein Maß für bequemes Sitzen.

Die Verordnung selbst gilt für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern und im Freien für Flächen mit Szenenfläche und Tribünen mit mehr als 1.000 Besuchern (§ 1 Abs. 1 VStättV). Ob Ihre Veranstaltung darunter fällt, klären Sie als Veranstalter mit der Bauaufsicht; andere Länder haben eigene Fassungen.

Wie wird aus der Schirmfläche ein wetterfester Raum?

Drei Bausteine machen die Fläche nutzbar bei Regen und Wind:

  • Regenrinnen schließen die Fugen zwischen den Schirmdächern und nehmen das Wasser temporärer Regenschauer auf. Die Rinnen sind nach Projektprüfung möglich.
  • Seitenwände aus Polyester hängen an den Streben, mit Lichtband, Fenstern und Türen zum Aufrollen; oft genügt die Wetterseite.
  • Die Bespannung selbst: Polyester hat eine Wassersäule von 1.000 mm, PVC über 1.000 mm. Acryl ist wasserabweisend, aber nicht wasserdicht.

Was gilt für den Brandschutz auf Veranstaltungsflächen?

Für Veranstaltungsflächen zählt außerdem der Brandschutz. Als Standard ist nur PVC schwer entflammbar nach DIN 4102-1 (B1); die Regenrinne gibt es im selben Material. Seitenwände gibt es nur aus Polyester. Textilien mit Brandzertifizierung (A oder B1) sind auf Anfrage möglich, eine Bedruckung hebt B1 auf. Klären Sie deshalb vorab, ob für Ihre Fläche B1 verlangt wird.

Eine durchgängig dichte Fläche entsteht nicht: Bei Starkregen kann an den Rinnen Spritzwasser durchkommen, und bei Sturm werden die Schirme geschlossen.

Woher kommt der Strom für Licht und Heizung?

Unter dem Schirmdach lassen sich LED-Leisten an den Speichen und Infrarot-Heizstrahler mit je 1.400 W anbringen. Ein Schirm mit Heizstrahlern ist im Standard für 400 V ausgelegt. Ohne Starkstrom versorgt eine Verdrahtung auf zwei 230-Volt-Stromkreisen höchstens vier Heizstrahler und sechs LED-Leisten. Für die Planung gilt: Vier Heizstrahler brauchen je Schirm 5,6 kW, ein Block aus vier Schirmen demnach 22,4 kW.

Der Strom kommt am besten unterirdisch durch die Bodenhülse mit Klappscharnier. Abgesichert wird über einen Fehlerstromschutzschalter, angeschlossen nur durch eine Elektrofachkraft. Heizstrahler und Rohrmotor lassen sich nicht an demselben Schirm kombinieren; Rohrmotor und LED schon.

Fest installiert oder für jede Veranstaltung neu aufgebaut?

Wird die Fläche jede Saison genutzt, ist die einbetonierte Bodenhülse die Standardlösung. Nach der Saison wird der Schirm herausgenommen, und eine Abdeckscheibe verschließt die Hülse bodenbündig. Für Veranstaltungen an wechselnden Orten gibt es außerdem den mobilen IPOMEA Simplex II (Standardformat 4 × 4 m, per Seilzug von Hand zu bedienen). Wo kein Fundament möglich ist, steht der Schirm auf einem Standrahmen mit Betonplatten, auf Standplatten oder auf einem Betonständer, die ihn mit ihrem Gewicht halten.

Verbundene Schirme lassen sich nicht mehr mit ein paar Kurbelumdrehungen schließen: Regenrinnen und Seitenwände werden vorher abgenommen oder aufgerollt. Planen Sie deshalb Zeit und Personal für das Schließen ein. Bei angekündigtem Sturm werden die Schirme geschlossen. Beim Classic Pro öffnet und schließt ein Aufsatz für den Akkuschrauber den Schirm zügig.

Braucht eine Eventfläche mit Großschirmen eine Genehmigung?

Auf öffentlichem Grund brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Auf eigenem Grund gilt die Bauordnung des Landes. Für Aufbauten, die wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt werden, kennt sie den fliegenden Bau. Er braucht vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung, die höchstens fünf Jahre gelten soll. Bayern nimmt davon unter anderem erdgeschossige Zelte bis 200 m² Grundfläche aus; Schirme nennt das Gesetz nicht eigens (Art. 72 BayBO).

Ob ein Schirm, der von Veranstaltung zu Veranstaltung wandert, als fliegender Bau gilt, entscheidet die Bauaufsicht. Klären Sie das vor dem ersten Einsatz. Alle Angaben zu Landesrecht sind Beispiele, maßgeblich sind Satzung und Bescheid Ihrer Gemeinde.

Fazit

Mit Raster, Regenrinnen, Seitenwänden und passender Stromversorgung wird aus mehreren Großschirmen eine nutzbare Eventfläche, die sich anders als ein Zelt nicht für jede Feier neu aufbauen muss. Entscheidend sind die Fläche, die tatsächliche Gästezahl, der Brandschutz und die Genehmigung. Für eine erste Planung brauchen wir den Lageplan oder Fotos der Fläche, die geplante Gästezahl, die Art der Veranstaltungen und die Auskunft, ob ein Stromanschluss vorhanden ist.