Was dieser Ratgeber leistet und was nicht

Dieser Ratgeber informiert, er ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Landesrecht, die Satzungen Ihrer Stadt und der Bescheid der Behörde. Die Beispiele stammen aus Bayern und München; in anderen Bundesländern und Städten gelten andere Regeln. Fragen Sie vor der Planung bei der Bauaufsicht und beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nach, denn dort entscheidet sich, was für Ihre Fläche gilt.

Welche drei Genehmigungen betreffen eine Terrasse?

Bei einer Außenterrasse greifen meist drei Rechtsgebiete ineinander. Jedes hat eine eigene Behörde und einen eigenen Bescheid. Wer sie getrennt betrachtet, vermeidet Doppelarbeit und fehlende Unterlagen.

EbeneWorum es gehtBeispiel aus Bayern
GaststättenrechtErlaubnis für Betriebsart und RäumeNach § 3 GastG gilt die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart und bestimmte Räume; sie kann befristet werden
StraßenrechtNutzung öffentlichen Grunds über den Gemeingebrauch hinausNach Art. 18 BayStrWG ist eine Erlaubnis nötig, wenn der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann; sie wird nur befristet oder widerruflich erteilt, Gebühren sind möglich
BaurechtBauten auf der Fläche: Freischankfläche, Überdachung, SchirmeArt. 57 BayBO nennt verfahrensfreie Vorhaben, darunter Freischankflächen bis 100 m²

Wann braucht eine Terrasse mit Schirmen eine Baugenehmigung?

Die Bayerische Bauordnung stellt in Art. 57 Abs. 1 bestimmte Vorhaben frei: Sie brauchen keine Baugenehmigung. Dazu zählen Freischankflächen bis 100 Quadratmeter einschließlich der damit verbundenen Nutzungsänderung, Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter sowie Markisen und Pergolen als unbedeutende bauliche Teile. Sonnenschirme nennt die Aufzählung nicht ausdrücklich.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Standsicherheit, Brandschutz und Abstände müssen trotzdem stimmen, und die Sondernutzungserlaubnis für öffentlichen Grund bleibt unberührt. Prüfen Sie beides bei jeder Erweiterung neu.

Wie handhabt München Schirme und feste Überdachungen?

Die Lokalbaukommission München schreibt in ihrem Merkblatt (Stand Juni 2025): Für Freischankflächen auf öffentlichem Grund ist neben der Sondernutzungserlaubnis eine Baugenehmigung nötig, wenn die Fläche über 100 Quadratmeter hinausgeht. Bewegliche Sonnenschirme oder Markisen können den Witterungsschutz übernehmen. Feste Überdachungen im öffentlichen Raum sind in der Regel ausgeschlossen, weil sie gebäudeähnlich wirken.

Wird eine dauerhafte Überdachung dennoch genehmigt, entsteht ein Raum, und beim Stellplatznachweis sind nach dem Merkblatt zusätzliche Stellplätze anzusetzen. Heizstrahler sind nach demselben Merkblatt auf Münchner Freischankflächen nicht zulässig. Das ist eine Münchner Regel, kein Bundesrecht; fragen Sie in Ihrer Stadt nach.

Rechenbeispiel: Wann die 100 Quadratmeter schnell erreicht sind

Angenommen, Ihre Terrasse hat heute 80 m² Freischankfläche, und Sie wollen zwei weitere Schirmfelder mit Tischen anlegen. Ein IPOMEA Classic mit 4 × 4 m beschattet 16 m², zwei Felder ergeben 32 m². Zusammen sind das 112 m² und damit mehr als die 100 m², die in Bayern in Art. 57 BayBO und im Münchner Merkblatt als Schwelle genannt werden. Das Beispiel zeigt nur die Größenordnung. Ob die Schirmfläche, die Tischfläche oder die abgegrenzte Gastfläche zählt, entscheidet Ihre Behörde.

Planen Sie Erweiterungen deshalb nach der genehmigten Fläche und nicht nach dem Schirmraster, und klären Sie vorab, wie die Behörde die Fläche misst.

Welche Lärmgrenzen und Betriebszeiten gelten für Biergärten?

Für Biergärten gilt in Bayern eine eigene Verordnung. Nach § 2 der Bayerischen Biergartenverordnung gilt die Tageszeit von 7 bis 23 Uhr. Musik ist spätestens um 22 Uhr zu beenden, die Ausgabe von Speisen und Getränken spätestens um 22:30 Uhr. Als Richtwerte tagsüber nennt die Verordnung 65 dB(A) in Misch-, Kern- und Dorfgebieten, 60 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und 55 dB(A) in reinen Wohngebieten. Die Behörde kann bei besonderen Umständen abweichende Regelungen treffen. Ob die Verordnung auf Ihre Terrasse anwendbar ist, klärt Ihr Ordnungsamt.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Je nach Stadt verlangt die Behörde Pläne mit eingezeichneten Schirmen. Das Münchner Merkblatt nennt als Beispiel eine Bauzeichnung im Maßstab 1:100 mit Möblierung und Schirmen, Gehwegbreiten, Hindernissen und vorhandenen Bäumen sowie einen Lageplan. IPOMEA liefert für die Schirme Datenblätter, Maße und auf Wunsch eine Fotomontage der Fläche, damit Ihr Antrag vollständig ist.

Denken Sie auch an Brandschutz und Standsicherheit. Textilien mit Brandzertifizierung der Klasse A oder B1 sind auf Anfrage möglich; als Standard ist nur PVC mit B1 geführt, und eine Bedruckung hebt B1 auf. Für die Standsicherheit nennen wir Fundament- und Ballastwerte als Planungswerte, die Statik bleibt projektspezifisch.

  • Lageplan und Grundriss mit Fläche, Gastplätzen und Schirmstandorten
  • Maße und Datenblatt der Schirme, auf Wunsch Fotomontage
  • Angaben zu Befestigung und Standsicherheit
  • Textilklasse und Brandschutznachweis, soweit gefordert
  • Bei Denkmal- oder Ensemblenähe: Beschreibung und Fotos der Möblierung

Welche Fehler kosten Zeit?

Häufige Fehler sind ein Antrag ohne Schirmstandorte im Plan, Heizstrahler, die bestellt werden, bevor die städtische Regel geklärt ist, ein Schirmdach, das über die genehmigte Fläche hinausragt, und eine übersehene Befristung. Die Sondernutzungserlaubnis wird nach Art. 18 BayStrWG befristet oder widerruflich erteilt, kalkulieren Sie also mit Verlängerungen. Legen Sie außerdem fest, wer im Betrieb für Genehmigungen, Wartung und Auflagen zuständig ist.

Fazit

Klären Sie zuerst, auf wessen Grund Ihre Terrasse liegt und wie groß sie ist. Bewegliche Schirme sind in vielen Städten der unkomplizierte Weg zum Wetterschutz; für feste Überdachungen rechnen Sie mit einem Baugenehmigungsverfahren. Planen Sie die Unterlagen früh, dann liefern wir Datenblätter und Fotomontage passend dazu.