Was bedeutet B1 bei Baustoffen?

B1 ist die Baustoffklasse „schwer entflammbar“ nach DIN 4102-1. Die Norm teilt Baustoffe nach ihrem Brandverhalten ein: Klasse A steht für nicht brennbare, Klasse B für brennbare Baustoffe, und innerhalb von B gilt B1 als schwer, B2 als normal und B3 als leicht entflammbar. Geprüft wird im Brandschacht. Für Bauprodukte gilt europaweit zusätzlich DIN EN 13501-1 mit anderen Bezeichnungen; die bauaufsichtlichen Regelungen nennen beide Systeme.

Wann wird B1 bei Schirmen verlangt?

Welche Klasse für Schirme und Segel gilt, entscheidet die Behörde nach Brandschutzkonzept, Nutzung und Landesbauordnung. Öffentliche Auftraggeber und Veranstalter verlangen B1 häufig bei Aufenthaltsbereichen mit vielen Personen, in Gebäudenähe und auf Veranstaltungsflächen. Fragen Sie deshalb zu Beginn der Planung bei der Bauaufsicht oder dem Brandschutzbeauftragten nach.

Welcher Schirmstoff ist B1?

Im Standardprogramm von IPOMEA ist nur der PVC-Stoff mit B1 nach DIN 4102-1 eingestuft (außerdem M2 und CL.2). Acryl und Polyester sind nicht standardmäßig eingestuft; ein Brandschutz nach A oder B1 ist dort nur auf Anfrage möglich. Verlangen Sie in jedem Fall das Prüfzeugnis des gelieferten Stoffes.

Was hebt die B1-Einstufung auf?

Die Einstufung gilt für den geprüften Stoff in der geprüften Form und nur ohne Bedruckung. Ein Druck, eine zusätzliche Beschichtung oder eine Naht kann sie ändern. Seitenbehang, Volant und Regenrinne sind gesondert zu prüfen, denn Seitenbehänge bestehen bei den Mittelmastschirmen IPOMEA Classic aus Polyester. Bei bedruckten Schirmen sollten Sie die Brandschutzfrage vor der Bestellung mit der Behörde klären.

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