Der Antragsstart am 29. Juni 2026

Die Zuweisungen stammen aus dem Schulinfrastruktur-Sondervermögen und stehen für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden bereit. Dazu zählen Horte, Schulaußenanlagen sowie Schulsporthallen und Sportaußenanlagen.

Anträge laufen über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Maßnahmen dürfen bereits seit dem 1. Januar 2025 begonnen werden.

Mittel und Stichtage

Für den Stichtag 1. September 2026 standen bis zu 70 % der Mittel bereit, das entspricht 343 Millionen €. Die übrigen 30 % mit 147 Millionen € sind für den Stichtag 1. September 2027 reserviert.

Die Zuweisung beträgt bis zu 60 % der Bemessungsgrundlage. Das Gesamtinvestitionsvolumen muss mindestens 250.000 € erreichen.

Wer sich bewerben kann

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Schulträger; kreisfreie Städte stellen Einzelanträge. Für Zuweisungen bis 150.000 € beträgt die Zweckbindung fünf Jahre, sonst zwölf Jahre.

Förderfähig sind darüber hinaus Wohnheime.

Fazit

Mit 147 Millionen € für den Stichtag 1. September 2027 bleibt für sächsische Schulträger ein Zeitfenster, Schulgebäude und Schulaußenanlagen zu erneuern.