Start für Vorhaben unter 200.000 Euro

Mit dem Start am 12. Januar 2026 steht in Nordrhein-Westfalen der Förderbereich für Vorhaben mit Gesamtausgaben unter 200.000 € netto offen. Er gehört zu Klimaanpassung.Unternehmen.NRW und wird aus dem EFRE/JTF-Programm des Landes finanziert.

Die Förderbekanntmachung vom 13. März 2026 beschreibt naturbasierte, nachhaltige Lösungen gegen Überhitzung, Trockenheit und Starkregen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Begrünungen, klimaresiliente Pflanzungen, Entsiegelung, Regenwasserversickerung, Trinkwasserspender und Verschattungselemente, einzeln oder kombiniert. Als Beispiel für Verschattung nennt sie außenliegenden Sonnenschutz.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Unternehmen, etwa Wasserversorgungsunternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Gefördert wird an Gebäuden und auf Liegenschaften dieser Unternehmen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; die genaue Höhe richtet sich nach Art und Größe des Antragstellers. Planerische Vorbereitungen sind bis zu 10 % der Gesamtausgaben möglich, zusammen mit einer investiven Maßnahme.

Zeitplan bis Ende 2026

Die Antragstellung läuft über EFRE.NRW.Online bis zum 31. Dezember 2026, 23:59 Uhr. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Projektlaufzeit soll 24 Monate nicht überschreiten, spätestens am 30. Juni 2029 sind die Vorhaben abgeschlossen.

Fazit

Mit dem Start am 12. Januar 2026 hat Nordrhein-Westfalen für Betriebe und kommunale Unternehmen ein Antragsfenster bis Ende 2026 geöffnet, das Schatten, Trinkwasser und Grün verbindet.