Was gefördert wird

Klimaanpassung.Kommunen.NRW unterstützt investive Maßnahmen gegen Hitze, Starkregen, Trockenheit und UV-Strahlung an, auf und in Gebäuden, Liegenschaften und Infrastruktur sowie im öffentlichen Raum. Genannt werden zum Beispiel Entsiegelung, Begrünung, Versickerung, Trinkwasserbrunnen und Verschattungselemente.

Für Verschattung führt die Richtlinie vom 24. Oktober 2025 Verschattungselemente ausdrücklich auf. Die Förderbekanntmachung nennt außenliegenden Sonnenschutz und Sonnensegel als Beispiele.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Kommunen und Vereine in Nordrhein-Westfalen. Die Mittel stammen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021 bis 2027 und aus Landesmitteln, bewilligende Stelle ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW.

Anträge werden über das Portal EFRE.NRW.Online eingereicht; dort wird die Maßnahme 7.1.5 Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene gewählt. Die Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die Richtlinie ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft.

Höhe und Zeitraum

Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Antragstellende ohne wirtschaftliche Tätigkeit liegt der Satz bei 80 %, für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen im beihilfefreien Bereich bei 90 %.

Das Antragsfenster für Vorhaben unter 200.000 € netto läuft seit dem 24. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Gezahlt wird als Zuschuss im Ausgabenerstattungsprinzip; bei wirtschaftlicher Tätigkeit sind höchstens 50 % als De-minimis-Beihilfe möglich. Die Richtlinie gilt bis Ende 2030.

Fazit

Mit bis zu 90 % Zuschuss und ausdrücklicher Nennung von Verschattungselementen bietet Klimaanpassung.Kommunen.NRW bis 31. Dezember 2026 ein offenes Antragsfenster.