Beschattung, Kühlung und Trinkbrunnen im Ortsbild
Der erste Maßnahmenbereich, Ortsbild, Infrastruktur und Umwelt, umfasst unter anderem Entsiegelung, Straßenmöblierung samt Wartehäuschen und künstlichen Wasserstellen sowie Grünräume, die vor allem Schatten, Kühlung und Artenvielfalt bringen.
Im zweiten Bereich, Soziales und Kultur, stehen klimafitte öffentliche Räume für Feste und Begegnung, Kinderspielbereiche und Treffpunkte für Jugendliche im Mittelpunkt. Dazu kommt die Errichtung von Beschattung und Trinkbrunnen, die die Aufenthaltsqualität besonders für ältere und vulnerable Menschen erhöhen soll.
Gemeinden und Vereine als Projektträger
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, bestimmte landeseigene oder gemeindebeteiligte Gesellschaften sowie gemeinnützige Vereine, deren Vorhaben im Burgenland liegt. Die Projekte sind für die Bevölkerung in hohem Maße öffentlich nutzbar.
Der Pauschalbeitrag beträgt bis zu 40.000 Euro je Maßnahmenbereich, im Rahmen der verfügbaren Mittel; die Auszahlung erfolgt zur Hälfte nach der Genehmigung und zur Hälfte nach dem Abschluss. Bei baulichen Projekten werden Bauplanung und Ausschreibungserstellung mitberücksichtigt, und auch ein Beteiligungsprozess mit Projektcoaching kann mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden, begrenzt auf höchstens zehn Prozent des Pauschalbeitrags. Die Gesamtinvestition des Projekts liegt bei mindestens 40.000 Euro.
Drei Einreichtermine im Jahr
Anträge sind jeweils bis Ende Jänner, Ende Mai und Ende September möglich; maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Einreichung. Bei begrenzten Mitteln erhalten die Vorhaben mit der höchsten Punktezahl Vorrang, nicht ausgewählte Projekte können in der nächsten Förderperiode erneut eingereicht werden. Der nächste Termin dieses Rhythmus ist Ende Jänner 2027.
Fazit
Die Richtlinie 2026 macht Beschattung, Kühlung und Trinkbrunnen zu ausdrücklichen Bausteinen der burgenländischen Dorfentwicklung.

