Was der Aufruf bringt
Der Förderschwerpunkt 2 führt vorhandene Klimaanpassungskonzepte in die Umsetzung. Gefördert werden investive Maßnahmen in sozialen Einrichtungen, vor allem naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen und Wasserflächen.
Ergänzend ist außenliegende Verschattung möglich. Die Förderrichtlinie nennt für Aufenthaltsbereiche Pavillons, Sonnensegel und Pergolen, für Gebäude Markisen, Jalousien sowie Roll- und Fensterläden.
Wer teilnehmen kann
Antragsberechtigt sind Träger sozialer Einrichtungen, darunter Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen aus dem Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich. Der Aufruf gilt bundesweit.
Grundlage ist eine frühere AnpaSo-Förderung für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung aus den Fenstern 2020, 2023 oder 2024. Mindestens 70 % der Zielgruppe der Einrichtung gehören zu vulnerablen Personengruppen.
Förderhöhe, Zeitraum und Ausblick
Im Förderschwerpunkt 2 liegt die Fördersumme bei höchstens 500.000 €. Für jede soziale Einrichtung wird ein eigener Antrag bei der ZUG eingereicht; zwei digitale Infoveranstaltungen fanden und finden am 6. Oktober und 5. November 2026 statt. Eine Mindestfördersumme gibt es nicht. Der Antrag läuft digital in zwei Schritten: Zuerst wird der Antrag online über easy-Online eingereicht, danach folgt die Vorhabenbeschreibung mit der digitalen Vorlage der ZUG. Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 29. April 2024.
Für 2027 sind laut Bundesumweltministerium mindestens 40 Millionen Euro im Klima- und Transformationsfonds für AnpaSo und das Programm DAS vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags. Ab 2027 soll AnpaSo mit überarbeiteter Förderrichtlinie weiterlaufen.
Fazit
Der AnpaSo-Aufruf 2026 verbindet Zuschüsse bis 90 % mit einem klar begrenzten Antragsfenster bis 30. November 2026.

