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Blick unter ein Feld großer dunkler Schirme auf einer gepflasterten Fläche, Schattenmuster am Boden
Österreich · Land Oberösterreich

Unternehmens-Tourismusförderung OÖ: Zuschüsse für Tourismusbetriebe

Das Land Oberösterreich gibt kleinen und mittleren Tourismus- und Freizeitbetrieben in drei Linien nicht rückzahlbare Zuschüsse. Schirme, Segel und Außenbereich kommen in keinem Dokument vor, Verschattung steht nur gebäudebezogen in der Bundesrichtlinie.

Antragstellung möglichStand der Prüfung: 23.10.2026
31.12.2027Ende des Antragsfensters
bis 5 % (Linie Jung: bis 7,5 %), plus BonusFörderquote laut Quelle
Antragstellung möglich

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Hauptseite 527470.htm gelesen. Programmdokumente OeHT.Invest (7 S.), OeHT.Jung (6 S.) und KMU.Invest (9 S.) vollständig gelesen. Rahmen-Richtlinie 2024-2030 (20 S.) nach Stichworten durchsucht. Tourismus-Investitions-Richtlinie des Bundes (OeHT-Download, 39 S., Fassung 31.03.2026) gelesen: Pkt 5 bis 8 und Anhang II. Nicht gelesen: Jungunternehmer-Richtlinie des Bundes, ERP-Richtlinie, Antragsformular E-106.

Amtlicher Name
Förderung für gewerbliche Tourismusbetriebe (Unternehmens-Tourismusförderung OÖ; Linien TOURISMUS.OeHT.Invest, TOURISMUS.OeHT.Jung, TOURISMUS.KMU.Invest)
Träger
Land Oberösterreich (Abteilung Wirtschaft und Forschung), in Kooperation mit der OeHT
Gebiet
Österreich
Wer kann beantragen
Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
Was wird gefördert
Investitionen kleiner und mittlerer Tourismus- und Freizeitbetriebe in materielle und immaterielle Anlagegüter (Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen); bei der Jungunternehmer-Linie auch Gründung oder Übernahme. Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, je Linie unterschiedlich geregelt.
Verschattung und Sonnenschutz
Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglichDie drei Programmdokumente und die Rahmen-Richtlinie nennen Beschattung, Schirme, Sonnensegel, Außenbereich und Möblierung nicht. Gegenstand sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter (Pkt 3); bei KMU.Invest sind Planung und Beratung, Errichtung von Gebäuden sowie Einrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung förderbar (Pkt 7.1). Nur über die Bundesrichtlinie: Das Programmdokument OeHT.Invest (Pkt 9.2) verweist für den Nachhaltigkeitsbonus auf Pkt 7.2 und Anhang II der Tourismus-Investitions-Richtlinie. Dort sind unter den Energiemaßnahmen außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes genannt (Anhang II Pkt 1.1.1), außerdem Entsiegelung über 10 m² und Dach- und Fassadenbegrünung (Pkt 1.2). Die Verschattung ist gebäudebezogen und wird nur bei nachgewiesener Verbesserung des Energieausweises (mindestens Bewertung C in allen Kategorien oder 30 % weniger Primärenergiebedarf) honoriert; der Bonus setzt einen geförderten OeHT-Kredit voraus und eine nachhaltigkeitsrelevante Teilinvestition von mindestens 20 % der förderbaren Kosten. Freistehende Schirme oder Segel im Außenbereich sind nirgends genannt. Beim Bonus der Linie KMU.Invest zählen nur Betriebsübernahmen und Einrichtungen für Mitarbeitende (Pkt 9.2).
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
OeHT.Invest: Basisförderung des Landes höchstens 5 % der von der OeHT ermittelten förderbaren Kosten (Bundesförderung: Zinsenzuschuss zu einem OeHT-Kredit), Nachhaltigkeitsbonus höchstens 7 %. KMU.Invest: Basisförderung höchstens 5 %, Nachhaltigkeitsbonus höchstens 5 % (nur für Betriebsübernahme und Einrichtungen für Mitarbeitende). OeHT.Jung: höchstens 7,5 % der förderbaren Kosten; bei mittleren Unternehmen darf der Gesamtförderbarwert aller Beihilfen 10 % der förderbaren Kosten nicht überschreiten. Höchstbetrag: Obergrenzen der förderbaren Kosten: OeHT.Jung 500.000 € (bei 7,5 % rechnerisch höchstens 37.500 € Landesförderung); KMU.Invest Basisförderung 10.000.000 €, Nachhaltigkeitsbonus 1.000.000 €. OeHT.Invest: Nachhaltigkeitsbonus höchstens 7 % der Bemessungsgrundlage bzw. 350.000 € (die Bundesrichtlinie deckelt den Bonus im Einzelfall mit 350.000 €); für die Basisförderung nennt das Programmdokument keine Obergrenze. In Ausnahmefällen können höhere Zuschüsse gewährt werden. Mindestbetrag: Untergrenze förderbare Kosten: OeHT.Invest 100.000 €; OeHT.Jung 50.000 €; KMU.Invest 100.000 € (Basisförderung) bzw. 50.000 € (Nachhaltigkeitsbonus)
Frist
Förderungsansuchen, die im Zeitraum eingebracht werden: OeHT.Invest 01.01.2025 bis 31.12.2027; OeHT.Jung 01.01.2024 bis 31.12.2027 (bei der OeHT); KMU.Invest 01.01.2025 bis 31.12.2030. Geltungsbereich: Investitionsstandort in Oberösterreich. Mittel nach Maßgabe des Landesvoranschlags.
Antragsweg
OeHT.Invest: Förderungsansuchen bei der OeHT (Bundesförderung, Zinsenzuschuss zu einem OeHT-Investitionskredit) und zusätzlich schriftliches Ansuchen beim Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, vor Beginn des Vorhabens. OeHT.Jung: elektronisch über das OeHT-Kundenportal, dazu Beiblatt Landesförderung. KMU.Invest: schriftliches Ansuchen beim Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, vor Beginn des Vorhabens, nur wenn die Bundesförderung nicht erreichbar ist. Landesformular LWLD-Wi/E-106 (Unternehmens-Tourismusförderung) mit Rechnungszusammenstellung E-106a. Künftig eventuell über das Wirtschaftsportal OÖ.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Antrag muss in allen drei Linien vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden; Kosten und Maßnahmen vor Antragstellung sind nicht förderbar (Projektbeginn ist die erste Bestellung oder eine früher bindende Verpflichtung)
  • Invest- und KMU-Linie: Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der WK OÖ sowie ordentliche oder freiwillige Mitgliedschaft in einem Tourismusverband erforderlich; Jungunternehmer-Linie: Kriterien der Bundes-Jungunternehmer-Richtlinie (nicht gelesen), bei Freizeitbetrieben Tourismusverbands-Mitgliedschaft
  • OeHT.Invest (über die Bundesrichtlinie): Gastronomiebetriebe in Landeshauptstädten und in Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern können generell nicht gefördert werden; andere Gastronomie nur, wenn touristisch bedeutsam; Beherbergung mindestens Drei-Sterne-Standard; Freizeitbetriebe nur bei touristisch bedeutsamen Vorhaben
  • Keine Förderung für Vorhaben in Einkaufszentren oder ohne dauerhafte touristische Nutzung; keine Förderung für Franchisebetriebe ohne unternehmerische Eigenständigkeit
  • Nicht förderbar unter anderem: Fahrzeuge, Ersatzinvestitionen, Reparaturen, gebrauchte Investitionsgüter (außer Betriebsübernahme), Leasing und Mietkauf, Grundstückskäufe, nicht aktivierte Kosten, Barzahlungen (KMU.Invest), Rechnungen unter 100 € netto, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug, nicht angegebene Eigenleistungen
  • Behaltefrist: das geförderte Vorhaben muss mindestens 5 Jahre am Investitionsstandort in Oberösterreich betrieben werden; die Investition ist zu aktivieren (Rahmen-Richtlinie Pkt 12.10)
  • KMU.Invest: Kosten für Maßnahmen, für die bei anderen Bundes- oder Landesstellen Fördermöglichkeiten bestehen (z. B. Umwelt- und Energieförderungen), sind nicht förderbar; Vorhaben, die anderweitig bereits eine angemessene Förderintensität erreichen, sind ausgeschlossen
  • Vorhaben, die die Voraussetzungen der Bundesförderung erfüllen, werden über OeHT.Invest und nicht über KMU.Invest abgewickelt
  • Nachhaltigkeitsbonus OeHT.Invest: nur zusammen mit einem geförderten OeHT-Kredit; für Ökologie-Kosten, für die zusätzlich eine Umweltförderung des Bundes oder Landes (z. B. KPC) gewährt wird, ausgeschlossen

Was das für Verschattung bedeutet

Gastronomiebetriebe in Landeshauptstädten und Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern können über OeHT.Invest generell nicht gefördert werden. Freistehende Schirme oder Segel im Außenbereich nennt kein Dokument. Verschattung steht nur im Anhang der Bundesrichtlinie zum Nachhaltigkeitsbonus: außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes. Der Bonus setzt einen geförderten OeHT-Kredit voraus, eine nachhaltigkeitsrelevante Teilinvestition von mindestens 20 % der förderbaren Kosten und eine nachgewiesene Verbesserung des Energieausweises.

Der Antrag muss in allen drei Linien vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Linien Invest und KMU setzen die Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der WK OÖ voraus, die förderbaren Kosten müssen bei OeHT.Invest mindestens 100.000 € betragen, bei OeHT.Jung mindestens 50.000 €. Das Vorhaben ist mindestens 5 Jahre am Investitionsstandort in Oberösterreich zu betreiben. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Die drei Linien haben unterschiedliche Fristen, Sätze und Untergrenzen. Die Programmseite bildet nur das Gesamtprogramm ab; die nächste Frist ist das früheste Fensterende (31.12.2027, OeHT.Invest und OeHT.Jung; KMU.Invest läuft bis 31.12.2030).
  • Keine Antragsfrist mit Stichtag genannt; die Fenster enden 2027 bzw. 2030. Mittel nach Maßgabe des Landesvoranschlags.
  • Freistehende Beschattung (Schirme, Segel, Außenbereich) ist in keinem Dokument genannt. Gebäudebezogene Verschattung steht nur im Bonus-Anhang der Bundesrichtlinie und ist an Energieausweis-Verbesserung und OeHT-Kredit gebunden. Wir ordnen die Beschattung weiterhin als Teil eines Gesamtvorhabens ein; ob das ausdrücklich gerechtfertigt ist, ist eine Auslegungsfrage.
  • Der Ausschluss städtischer Gastronomie (Städte über 35.000 Einwohner) steht in der Bundesrichtlinie und betrifft OeHT.Invest; die OÖ-Programmdokumente selbst enthalten ihn nicht. KMU.Invest ist der Auffang für Vorhaben ohne Bundesförderfähigkeit; ob städtische Gastronomie dort förderbar ist, geht aus den Dokumenten nicht ausdrücklich hervor.
  • Die Formulierung der Obergrenze des Nachhaltigkeitsbonus im Programmdokument OeHT.Invest ('7 % der Bemessungsgrundlage bzw. 350.000 EUR') ist sprachlich nicht eindeutig; die Bundesrichtlinie deckelt den Bonus im Einzelfall mit 350.000 €.
  • Zitate stammen aus dem Originaltext der PDF-Dokumente bzw. aus der Zusammenfassung der Hauptseite.

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Häufige Fragen

Wer kann die Unternehmens-Tourismusförderung Oberösterreich beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Tourismus- und Freizeitbetriebe mit Investitionsstandort in Oberösterreich. In den Linien Invest und KMU sind die Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der WK OÖ und in einem Tourismusverband erforderlich. Bei OeHT.Invest braucht Beherbergung mindestens Drei-Sterne-Standard.

Wie hoch ist die Unternehmens-Tourismusförderung?

Die Basisförderung des Landes beträgt bei OeHT.Invest und KMU.Invest höchstens 5 % der förderbaren Kosten, bei OeHT.Jung höchstens 7,5 %. Der Nachhaltigkeitsbonus liegt bei OeHT.Invest bei höchstens 7 %, bei KMU.Invest bei höchstens 5 % (nur für Betriebsübernahmen und Einrichtungen für Mitarbeitende). Mindestgrenzen für die förderbaren Kosten sind 100.000 € (OeHT.Invest), 50.000 € (OeHT.Jung) und 100.000 € (KMU.Invest, Basisförderung).

Bis wann kann man Ansuchen für die Tourismusförderung Oberösterreich stellen?

Das hängt von der Linie ab: OeHT.Invest 01.01.2025 bis 31.12.2027, OeHT.Jung 01.01.2024 bis 31.12.2027 (bei der OeHT) und KMU.Invest 01.01.2025 bis 31.12.2030. Gemeint sind Förderungsansuchen für einen Investitionsstandort in Oberösterreich, die Mittel gibt es nach Maßgabe des Landesvoranschlags. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Werden Schirme, Sonnensegel oder Verschattung gefördert?

Freistehende Schirme oder Segel im Außenbereich nennt keines der Dokumente. Gebäudebezogene, außenliegende Verschattungssysteme stehen nur im Nachhaltigkeitsbonus der Bundesrichtlinie und sind an einen geförderten OeHT-Kredit und eine Verbesserung des Energieausweises gebunden. Ob ein konkretes Vorhaben anerkannt wird, entscheidet die Förderstelle.

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