
StartInvest Sachsen: Förderung für Startchancen-Schulen
Die Richtlinie StartInvest fördert in Sachsen Bau und Modernisierung von Schulgebäuden und Schulgelände der Startchancen-Schulen; antragsberechtigt sind öffentliche Schulträger. Hitzeschutz als Klimaanpassung nennt sie, Verschattung nicht.
Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.
Welche Unterlagen wir gelesen haben
Gelesen: SAB-Programmseite RL StartInvest und die Richtlinie auf revosax (jeweils als Auszug, mit Ziffern). Nicht abgerufen: Budget-Übersicht, Förderportal, Vorlagen. Zitate stammen aus Auszügen und sind nicht am Original gegengeprüft.
- Amtlicher Name
- Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) Sachsen
- Träger
- Freistaat Sachsen (Umsetzung des Bundes-Startchancen-Programms); Bewilligung SAB, Vorprüfung durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB)
- Gebiet
- Nur Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen; Teilnahmepflicht bis 31.07.2034 (RL Ziff. VI.2)
- Wer kann beantragen
- Kita- und Schulträger, Kommunen
- Was wird gefördert
- Zuschuss für Neubau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Schulanlagen und Schulgelände einschließlich Gestaltungselementen und Einrichtungen von Startchancen-Schulen. Reine Instandhaltung nicht gefördert.
- Verschattung und Sonnenschutz
- Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglichDie Richtlinie nennt Schulgebäude, -anlagen und -gelände sowie die Gestaltung des Außenbereichs (Ziff. II.1 a) und Maßnahmen der Klimaanpassung, insbesondere zum Hitzeschutz und zum Wasserrückhalt (Ziff. V.4), sofern die Maßnahme insgesamt dem Zuwendungszweck dient. Verschattung, Sonnenschutz und Begrünung werden nicht genannt. Der Schulhof wird nicht ausdrücklich genannt.
- Schirme, Segel, Nebelkühlung
- Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
- Förderart
- Zuschuss
- Förderhöhe
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (RL Ziff. V.3, Zuschuss als Projektförderung). Mindestbetrag: Beantragte Zuwendung mindestens 35.000 € (RL Ziff. IV.4)
- Frist
- Bis 31.12.2026: Projektbeschreibung und pädagogisches Kurzkonzept an das LaSuB (RL Ziff. VII.1 c). Bis 30.06.2027: Anträge für Maßnahmen innerhalb des StartInvest-Budgets bei der SAB (RL Ziff. VII.1 d). Bewilligung soll bis 31.12.2027 erfolgen (Ziff. VII.1 g). Abschluss gesichert bis 30.06.2033 (Ziff. IV.3). Die Budgetbindung entfällt am 01.01.2028 (Ziff. VII.1 h). Geltungsbereich: Startchancen-Schulen in Sachsen.
- Antragsweg
- Schritt 1: Projektbeschreibung und Entwurf eines pädagogischen Kurzkonzepts an das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zur Vorprüfung. Schritt 2: elektronischer Antrag bei der SAB über das Förderportal (Anmeldung, Registrierung oder ohne Registrierung).
- Antrag vor Beginn
- Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.
Ausschlüsse und Einschränkungen
- Antragsberechtigt nur öffentliche Schulträger (Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse) von Startchancen-Schulen; freie Schulträger nicht genannt
- Reine Instandhaltung ausgeschlossen (Ziff. IV.5)
- Neue oder erweiterte bauliche Anlagen in Überschwemmungs- und Hochwasserentstehungsgebieten ausgeschlossen, Ausnahmen möglich (Ziff. IV.6, IV.7)
- Behelfsbauten und Ausweichobjekte nicht zuwendungsfähig (Ziff. V.5)
- Keine gleichzeitige Finanzierung mit anderen Bundes-, EU- oder Landesmitteln (Ziff. IV.2)
- Beantragte Zuwendung unter 35.000 € wird nicht gefördert (Ziff. IV.4)
- Antragsteller muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks sein oder entsprechende Rechte erwerben (Ziff. IV.1)
- Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein (Erklärung im Antrag, Ziff. VII.1 e)
Was das für Verschattung bedeutet
Verschattung, Sonnenschutz und Begrünung nennt die Richtlinie nicht, und der Schulhof wird nicht ausdrücklich genannt. Sie nennt aber das Schulgelände einschließlich der Gestaltung des Außenbereichs (Ziff. II.1 a) sowie Klimaanpassung, insbesondere Hitzeschutz und Wasserrückhalt (Ziff. V.4), sofern die Maßnahme insgesamt dem Zuwendungszweck dient. Beschattung kommt deshalb nur als Teil eines solchen Vorhabens in Betracht; Hitzeschutz ist nicht gleichbedeutend mit Verschattung.
Für die Antragstellung gilt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen sein darf. Die beantragte Zuwendung muss mindestens 35.000 € betragen, und die Maßnahme darf nicht zugleich mit anderen Bundes-, EU- oder Landesmitteln finanziert werden. Antragsteller müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks sein oder entsprechende Rechte erwerben. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.
Quellen
Was noch offen ist
- Klimaanpassung ist ausdrücklich genannt: Ziff. V.4 nennt Klimaanpassung, insbesondere Hitzeschutz und Wasserrückhalt. Der Schulhof wird nicht genannt, das Schulgelände schon.
- Verschattung, Sonnenschutz und Begrünung werden nicht genannt. Wir ordnen die Beschattung als Teil eines Gesamtvorhabens ein, weil die Richtlinie Schulgelände und Klimaanpassung nennt. Hitzeschutz ist nicht gleich Verschattung.
- Kumulierungsverbot (Ziff. IV.2): Die Maßnahme darf nicht zugleich mit anderen Bundes-, EU- oder Landesmitteln finanziert werden.
- Die Budgetbeträge je Schulträger sind nicht abgerufen.
- Die Angaben stammen aus einer Zusammenfassung des Richtlinientextes und sind nicht am Original gegengeprüft. Insbesondere Ziff. V.4 ist nicht im Wortlaut geprüft.
- Die Frist 31.12.2026 betrifft die Vorprüfung beim LaSuB, nicht den Antrag bei der SAB. Der Antrag ist bis 30.06.2027 einzureichen.
Diese Seite informiert über Förderwege. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung und gibt keine Zusage zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. IPOMEA-Produkte sind nicht automatisch förderfähig; die Förderstelle entscheidet.
Ihr Vorhaben im Rahmen von StartInvest Sachsen (Startchancen-Programm) besprechen
Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von StartInvest Sachsen (Startchancen-Programm) passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.
Vom Förderprogramm zum Projekt
Von der Idee bis zur Umsetzung in sechs Schritten. Bestellen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt oder die Förderstelle dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt hat.

1. Beratungsgespräch
Erst- und Zweitberatung sind kostenlos. Wir klären mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle verlangt. Sie wählen: vor Ort in Gilching, per Video oder als Rückruf.

2. Hitze- und Standortanalyse
Die Hitzeanalyse zeigt modellhaft, welche Stellen Ihrer Fläche sich am stärksten aufheizen. Sie ist ein Screening, keine Messung, und liefert Material für Antrag und Begründung.

3. Entwurf und Planung
Wir legen Größe, Raster und Befestigung für Ihre Fläche aus und stellen das Ergebnis im Entwurf dar. Das Konzept mit IPOMEA-Produkten ist kostenlos; Ingenieurleistungen und eine produktneutrale Planung gibt es auf Anfrage.

4. Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch liefern wir produktneutrale Textbausteine für Ihre Leistungsbeschreibung. Die Vergabe läuft nach Ihren Regeln.

5. Antrag und Bescheid
Den Antrag stellen Sie bei der Förderstelle. Hitzeanalyse, Entwurf und Leistungsbeschreibung von uns können Sie als Unterlagen beilegen.

6. Umsetzung durch IPOMEA
Beauftragen Sie uns, planen, fertigen und liefern wir als Hersteller. Auf Wunsch montieren wir und weisen Ihr Team ein.
Häufige Fragen
Wer kann Mittel aus der RL StartInvest in Sachsen beantragen?
Antragsberechtigt sind öffentliche Schulträger, also Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, für Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Freie Schulträger nennt die Quelle nicht. Der Antrag geht über das Förderportal an die SAB, vorab folgt eine Vorprüfung beim LaSuB.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Richtlinie nennt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss. Die beantragte Zuwendung muss mindestens 35.000 € betragen; ein Höchstbetrag ist in den gelesenen Unterlagen nicht genannt. Der Bund stellt Sachsen rund 143,5 Mio. € bereit, die Budgets je Schulträger richten sich nach dem Schüleranteil.
Gibt es eine Frist?
Ja, in zwei Schritten für Startchancen-Schulen in Sachsen: Bis 31.12.2026 gehen Projektbeschreibung und pädagogisches Kurzkonzept an das LaSuB, bis 30.06.2027 folgt der Antrag bei der SAB. Die Frist 31.12.2026 betrifft also nur die Vorprüfung. Die Bewilligung soll bis 31.12.2027 erfolgen, die Budgetbindung entfällt am 01.01.2028.
Sind Sonnensegel oder Schirme förderfähig?
Die Richtlinie nennt weder Sonnensegel noch Schirme. Sie nennt Klimaanpassung, insbesondere Hitzeschutz, und die Gestaltung des Schulgeländes, Verschattung aber nicht ausdrücklich. Ob eine Beschattung als Teil einer Maßnahme zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle; Ziff. V.4 sollte vor der Planung im Wortlaut geprüft werden.
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