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Blick unter ein Feld großer dunkler Schirme auf einer gepflasterten Fläche, Schattenmuster am Boden
Österreich · Österreichische Hotel- und Tourismusbank

ÖHT-Förderung für Tourismus: Zinsenzuschuss und Nachhaltigkeitsbonus

Die ÖHT gibt kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einen Zinsenzuschuss auf Investitionskredite und einen Nachhaltigkeitsbonus. Die WKO-Seite nennt einen Kreditbetrag ab 500.000 €; von Verschattung ist dort keine Rede.

Antragstellung möglichStand der Prüfung: 23.10.2026
31.12.2027Ende des Antragsfensters
Zinsenzuschuss max. 2 % p. a., Bonus 3,5 %Förderquote laut Quelle
Antragstellung möglich

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

WKO-Förderseite gelesen. Drei von der WKO-Seite verlinkte oeht.at-Adressen (Investitionskredit, Nachhaltigkeitsbonus, Downloadcenter) ließen sich wegen eines Zertifikatsfehlers nicht öffnen. Weitere Adressen haben wir nicht versucht. Richtlinie und Merkblatt der ÖHT nicht gelesen.

Amtlicher Name
ÖHT-Förderung von Investitionen im Tourismus (Investitionskredit mit Zinsenzuschuss und Nachhaltigkeitsbonus)
Träger
Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), Abwicklung über die Hausbank
Gebiet
Österreich
Wer kann beantragen
Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
Was wird gefördert
Zinsenzuschuss auf geförderte Investitionskredite und ein Nachhaltigkeitsbonus als Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Gefördert werden unter anderem Qualitätsverbesserungen, touristische Infrastruktur und Nachhaltigkeitsinvestitionen.
Verschattung und Sonnenschutz
Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglichDie WKO-Seite nennt Investitionen in Qualitätsverbesserung, touristische Infrastruktur und Nachhaltigkeit. Verschattung, Sonnenschutz, Schirme, Segel, Außenanlagen und Gastgarten werden nicht genannt. Einordnung unter den Oberbegriff Investitionen. Fundstelle: Abschnitt Förderfähige Maßnahmen der WKO-Seite.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss und Kredit
Förderhöhe
Zinsenzuschuss max. 2 % p. a. für höchstens 70 % der förderbaren Kosten; Nachhaltigkeitsbonus als Zuschuss von 3,5 % für Anträge ab 01.07.2025 (bis dahin 7 %). Höchstbetrag: Nachhaltigkeitsbonus max. 175.000 € für Anträge ab 01.07.2025 (bis dahin max. 350.000 €); Kreditbetrag max. 5 Mio. €. Mindestbetrag: Kreditbetrag ab 500.000 € (Seite nennt nicht eindeutig, ob Kredit- oder Kostenbezug gemeint ist)
Frist
Förderansuchen können bis 31.12.2027 eingebracht werden. Die Geltungsdauer der Förderung endet am 30.06.2028. Österreichweit für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Angabe der WKO-Seite).
Antragsweg
Üblicherweise über die Hausbank bei der ÖHT. Ein Online-Portal nennt die WKO-Seite nicht.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Maßnahmen, mit denen vor Einreichung begonnen wurde, sind ausgeschlossen
  • Gastronomiebetriebe werden nicht in Landeshauptstädten und Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern gefördert, sonst nur bei touristischer Bedeutung
  • Beherbergungsbetriebe: mindestens Drei-Sterne-Qualifizierung
  • Vorhaben in Einkaufszentren und bei Franchisebetrieben sind nicht förderbar
  • Anlagen mit direkter Nutzung fossiler Energieträger sind ausgeschlossen
  • Grundstücksankauf ist ausgeschlossen
  • Umsatzsteuer nur, wenn sie nachweislich vom Förderwerber getragen wird

Was das für Verschattung bedeutet

Gastronomiebetriebe werden nicht in Landeshauptstädten und Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern gefördert, sonst nur bei touristischer Bedeutung; Beherbergungsbetriebe brauchen mindestens eine Drei-Sterne-Qualifizierung. Verschattung, Sonnenschutz, Schirme, Segel und Gastgarten nennt die WKO-Seite nicht. Sie führt Qualitätsverbesserung, touristische Infrastruktur und Nachhaltigkeit auf, ein Sonnenschutz käme also allenfalls als Teil eines solchen Vorhabens in Betracht. Die Seite der ÖHT selbst konnten wir nicht lesen.

Maßnahmen, mit denen vor Einreichung begonnen wurde, sind ausgeschlossen. Die WKO-Seite nennt einen Kreditbetrag ab 500.000 € bis höchstens 5 Mio. € und lässt offen, ob sich das auf den Kredit oder auf die Kosten bezieht; ein einzelner Schirm- oder Segelkauf erreicht das kaum. Der Weg führt üblicherweise über die Hausbank. Die Angaben tragen kein Stand-Datum und sind nicht mit der ÖHT-Richtlinie abgeglichen. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Quellen

Was noch offen ist

  • Die Primärquelle ist weiterhin nicht lesbar: www.oeht.at (Startseite, Investitionskredit) lässt sich wegen eines Zertifikatsfehlers weiterhin nicht öffnen; wir haben das nicht umgangen. Alle Angaben stammen von der WKO-Seite, die selbst keine Gewähr für Richtigkeit übernimmt und kein Stand-Datum nennt (Fußzeile '© 2026 WKO').
  • Geltungsdauer 30.06.2028 und Antragsschluss 31.12.2027 nur von der WKO-Seite belegt, nicht mit der ÖHT-Richtlinie abgeglichen.
  • Verschattung, Sonnenschutz, Schirme, Segel, Außenanlagen und Gastgarten werden nicht genannt. Beschattung ist nur als Teil eines Gesamtvorhabens denkbar, abgeleitet aus den Oberbegriffen Qualitätsverbesserung, touristische Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit. Der Kredit gilt ab 500.000 EUR, ein einzelner Schirm- oder Segelkauf erreicht das kaum.
  • Mindestbetrag 500.000 EUR: die Seite sagt 'ab 500.000 Euro bis zu einem Kreditbetrag von maximal 5 Mio. Euro'; ob damit Kredit oder förderbare Kosten gemeint sind, bleibt offen.
  • Eine Vorabangabe nennt den Träger als 'Bund'; dafür fand sich auf der WKO-Seite kein Beleg. Die Gastgarten-Offensive 2021 wurde nicht geprüft und nicht aufgenommen.
  • Die zitierte Fristangabe stammt von der WKO-Seite, nicht aus der Primärquelle der ÖHT.

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Häufige Fragen

Wer kann die ÖHT-Förderung für Tourismusinvestitionen beantragen?

Die WKO-Seite nennt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Beherbergungsbetriebe brauchen mindestens eine Drei-Sterne-Qualifizierung, Gastronomie wird in Landeshauptstädten und Städten mit mehr als 35.000 Einwohnern nicht gefördert, sonst nur bei touristischer Bedeutung. Kommunen sind in den gelesenen Angaben nicht als Antragsteller aufgeführt.

Wie hoch ist die ÖHT-Förderung?

Der Zinsenzuschuss beträgt höchstens 2 % p. a. für höchstens 70 % der förderbaren Kosten. Der Nachhaltigkeitsbonus ist ein Zuschuss von 3,5 % für Anträge ab 01.07.2025 (bis dahin 7 %), höchstens 175.000 € (bis dahin max. 350.000 €). Der Kreditbetrag beginnt bei 500.000 € und ist auf höchstens 5 Mio. € begrenzt, wobei die Seite offenlässt, ob sich das auf den Kredit oder die Kosten bezieht.

Bis wann kann man die ÖHT-Förderung beantragen?

Förderansuchen können österreichweit für kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bis 31.12.2027 eingebracht werden. Die Geltungsdauer der Förderung endet am 30.06.2028. Beides stammt von der WKO-Seite und ist nicht mit der ÖHT-Richtlinie abgeglichen.

Werden Sonnenschirme oder Sonnensegel über die ÖHT gefördert?

Die WKO-Seite nennt Verschattung, Sonnenschutz, Schirme, Segel und Gastgarten nicht. Sie führt Qualitätsverbesserung, touristische Infrastruktur und Nachhaltigkeit auf; ob ein Schattenspender darunter fällt, entscheidet die Förderstelle. Weil die Seite einen Kreditbetrag ab 500.000 € nennt, kommt das Angebot eher für größere Vorhaben in Frage.

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