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Blick unter ein Feld großer dunkler Schirme auf einer gepflasterten Fläche, Schattenmuster am Boden
Österreich · Wirtschaftsagentur Wien

Lebendiges Grätzl: Förderung der Wirtschaftsagentur Wien

Lebendiges Grätzl fördert Investitionen von Unternehmen mit Erdgeschoß-Geschäftslokal, zu denen laut Programmseite auch Sonnenschutz und Schanigarten zählen. Genannt sind aber nur Markise und Jalousien; Sonnenschirme und Segel stehen nicht dabei.

Antragstellung möglichStand der Prüfung: 23.10.2026
31.12.2026Ende des Antragsfensters
25 bis 35 %, höchstens 20.000 € je UnternehmenFörderquote laut Quelle
Antragstellung möglich

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Programmseite wirtschaftsagentur.at (gelesen, mit Blick auf Sonnenschutz, Förderart und Antragsberechtigte), Fördercockpit-Programm-Info (gelesen). Nicht abgerufen: Bewertungskriterien und Downloadbereich. Zitate aus Textauszügen der Seiten.

Amtlicher Name
Lebendiges Grätzl
Träger
Wirtschaftsagentur Wien (Fonds der Stadt Wien)
Gebiet
Österreich
Wer kann beantragen
Betriebe (Gastronomie, Hotel, Gewerbe)
Was wird gefördert
Förderung für Investitionen von Unternehmen mit Erdgeschoß-Geschäftslokal zur Aufwertung des Lokals und des Grätzls, u. a. bauliche Arbeiten, Geschäftseinrichtung, Sonnenschutz, Schanigarten und Digitalisierung. Förderquote 25 % bzw. 35 % der Kosten, höchstens 20.000 € je Unternehmen.
Verschattung und Sonnenschutz
Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genanntProgrammseite Wirtschaftsagentur, Abschnitt „Förderbare Kosten“: Sonnenschutz wie Markise und Jalousien ist neben Geschäftseinrichtung, Schanigarten, Beleuchtung und Lüftungsanlagen als förderbare Kosten genannt. Die Kurzbeschreibung im Fördercockpit nennt Sonnenschutz nicht; dort ist die Aufzählung ausdrücklich „zum Beispiel“ formuliert.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Noch nicht geklärt
Förderhöhe
25 % der Kosten für alle übrigen Projekte; 35 % bei Leerstand (Lokal zum Antragszeitpunkt mindestens sechs Monate ununterbrochen leer) und im Zielgebiet Ottakring (16. Bezirk) (Programmseite). Fördercockpit: „Förderquoten 25 % bis 35 %“ ohne Bezugsgröße. Höchstbetrag: 20.000 € je Unternehmen; höchstens eine Förderzusage im Geltungszeitraum (Programmseite). Mindestbetrag: Mindestprojektgröße 7.500 € (Programmseite)
Frist
Einreichzeitraum 1. März bis 31. Dezember 2026, Wien (Programmjahr 2026). Einreichung online über das Fördercockpit der Wirtschaftsagentur; Bewertung laufend, Entscheidung in der Regel rund zwei Monate nach Einreichung.
Antragsweg
Online über das Fördercockpit der Wirtschaftsagentur („Jetzt einreichen“); Kontakt laut Cockpit foerderungen@wirtschaftsagentur.at. Unterlagen: Antragsbestätigung, De-minimis-Erklärung, Jahresabschluss bzw. Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung, Kostenvoranschläge ab 10.000 €; bei Leerstand zusätzlich Nachweise.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Franchise-basierte Geschäftsmodelle
  • Anschaffungen unter 200 Euro
  • Projekte, die ausschließlich aus Marketingmaßnahmen bestehen; Einzelmaßnahmen ohne erkennbare Aufwertung des Betriebs; Projekte ohne erkennbares nachhaltiges Geschäftsmodell
  • Projekte ohne persönliche Betreuung oder Kundenkontakt (z. B. Automatenshops)
  • Nicht förderbar: Mietkosten, laufende Betriebskosten, Steuern, Grundstücks- oder Gebäudekäufe, Ablösen, kleine Ausstattung, Standard-Hardware (PCs, Laptops, Mobiltelefone), mit fossilen Brennstoffen betriebene Geräte und Anlagen
  • Nur Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten; höchstens eine Förderzusage je Unternehmen im Geltungszeitraum; maximale Projektdauer 2 Jahre
  • Sonnenschutz ist als 'Markise, Jalousien' genannt; Sonnenschirme, Segel und Gastgarten-Schirme werden nicht erwähnt (nur 'Schanigarten' als Kostenart)

Was das für Verschattung bedeutet

Franchise-basierte Geschäftsmodelle sind ausgeschlossen, ebenso Anschaffungen unter 200 Euro und kleine Ausstattung. Sonnenschutz nennt die Programmseite ausdrücklich, aber als „Markise, Jalousien“; Sonnenschirme, Segel und Gastgarten-Schirme erwähnt sie nicht, nur „Schanigarten“ als Kostenart. Die Kurzbeschreibung im Fördercockpit führt Sonnenschutz nicht auf, formuliert die Aufzählung aber ausdrücklich als „zum Beispiel“.

Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Gefördert werden 25 % der Kosten, bei Leerstand und im Zielgebiet Ottakring (16. Bezirk) 35 %, höchstens 20.000 € je Unternehmen; die Mindestprojektgröße beträgt 7.500 €. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Weil Programmseite und Fördercockpit bei den förderbaren Kosten voneinander abweichen, sollten Sie Sonnenschutz vor der Antragstellung bei der Wirtschaftsagentur bestätigen lassen. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Programmseite und Fördercockpit unterscheiden sich in der Aufzählung förderbarer Kosten. Sonnenschutz steht nur auf der Programmseite. Vor Antragstellung bei der Wirtschaftsagentur bestätigen.
  • Vereine: auf den amtlichen Seiten nicht genannt. Eine Vorabangabe („nicht antragsberechtigt, laut WKO“) ist nicht bestätigt und nicht übernommen.
  • Förderart (Zuschuss, Kredit, Darlehen) wird nicht ausdrücklich benannt; die Seite nennt Förderquote und Fördersumme.
  • Abgrenzung des Zielgebiets Ottakring nicht genannt. Kombinierbarkeit der 35-%-Quoten (Leerstand und Ottakring) nicht genannt.
  • Folgeprogramm für 2027 nicht genannt. Eine Vorabangabe („wahrscheinlich“) ist nicht bestätigt.
  • Ausschlüsse stammen aus der Programmseite; das Fördercockpit nennt keine Ausschlüsse.

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Häufige Fragen

Wer kann Lebendiges Grätzl beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Erdgeschoß-Geschäftslokal und weniger als 50 Beschäftigten. Franchise-basierte Geschäftsmodelle sind ausgeschlossen, ebenso Projekte ohne persönliche Betreuung oder Kundenkontakt wie Automatenshops. Ob Vereine antragsberechtigt sind, nennen die amtlichen Seiten nicht.

Wie hoch ist die Förderung bei Lebendiges Grätzl?

Die Förderquote beträgt 25 % der Kosten, bei Leerstand (Lokal zum Antragszeitpunkt mindestens sechs Monate ununterbrochen leer) und im Zielgebiet Ottakring 35 %. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 € je Unternehmen, die Mindestprojektgröße bei 7.500 €. Ob es sich um einen Zuschuss handelt, nennt die Seite nicht ausdrücklich.

Bis wann kann man Lebendiges Grätzl beantragen?

Der Einreichzeitraum für das Programmjahr 2026 in Wien läuft vom 1. März bis 31. Dezember 2026. Die Einreichung erfolgt online über das Fördercockpit der Wirtschaftsagentur, die Entscheidung fällt in der Regel rund zwei Monate nach Einreichung. Ein Folgeprogramm für 2027 nennen die Seiten nicht.

Werden Sonnenschutz oder Schirme bei Lebendiges Grätzl gefördert?

Die Programmseite nennt Sonnenschutz wie Markise und Jalousien als förderbare Kosten. Sonnenschirme, Segel und Gastgarten-Schirme erwähnt sie nicht, und das Fördercockpit nennt Sonnenschutz in der Kurzbeschreibung nicht. Ob ein konkretes Produkt anerkannt wird, entscheidet die Wirtschaftsagentur.

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