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Großschirm auf einem Sitzsockel mit Holzauflage auf einem gepflasterten Platz, Hochhäuser im Hintergrund
Baden-Württemberg · Umweltministerium, Bewilligung L-Bank

KLIMOPASS: Förderung für Klimaanpassung in Kommunen (Baden-Württemberg)

KLIMOPASS gibt Kommunen in Baden-Württemberg Zuschüsse für Klimaanpassung in hitzebelasteten Räumen, vor allem für blau-grüne Maßnahmen und Trinkwasserspender. Nach dem Wortlaut der Verwaltungsvorschrift ist Verschattung weder ausdrücklich förderfähig noch ausgeschlossen.

Antragstellung möglichStand der Prüfung: 23.10.2026
31.12.2026Ende des Antragsfensters
70 % (Teil 1 und 3), Teil 2 PauschalenFörderquote laut Quelle
Antragstellung möglich

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Gelesen: L-Bank-Programmseite (Klimopass 2025), VwV KLIMOPASS vom 21.10.2025 vollständig (16 Seiten) und die Anlage Förderbaukasten Blau-Grün vollständig. Nicht gelesen: Online-Antragsformular und Mittelabrufformular im Antragsportal. Ein eigenes Merkblatt gibt es nicht; die FAQ auf der Programmseite enthalten nur Antragshinweise.

Amtlicher Name
KLIMOPASS – Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen (VwV vom 21. Oktober 2025)
Träger
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Abwicklung und Bewilligung durch die L-Bank
Gebiet
Teil 2 nur für öffentliche Räume und Schulhöfe in kommunaler Trägerschaft im hitzebelasteten Baubestand; Trinkwasserspender nur in hitzebelasteten (Planungshinweiskarte Hitze der LUBW, mindestens Kategorie Handlungsbedarf mittel), stark frequentierten öffentlichen Räumen und auf Schulhöfen (VwV Ziffern 1.3.2, 2.2.1, 2.2.2.1).
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Zuschüsse an Kommunen für Klimaanpassung in hitzebelasteten Räumen: Begleitung und Fachkonzepte (Teil 1), vor allem blau-grüne Maßnahmen, Trinkwasserspender und Pegelsysteme (Teil 2) sowie innovative Modellprojekte (Teil 3). Gefördert werden nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind.
Verschattung und Sonnenschutz
Noch nicht geklärtDie VwV vom 21.10.2025 und die Anlage Förderbaukasten Blau-Grün (beide vollständig gelesen und nach Schatten, Sonnenschutz, Segel, Schirm durchsucht) nennen Verschattung weder als förderfähig noch als ausgeschlossen. Teil 2 fördert Trinkwasserspender, Pegelsysteme und die Pauschalbausteine der Anlage (Begrünung, Entsiegelung, Baumrigolen, Baumpflanzung und -erhalt, Zisternen, Bewässerung, Filter). Die Hochstammpflanzung wirkt schattenspendend, ist aber nicht als Beschattung ausgewiesen. Der ergänzende Baustein Schulhöfe (5.000 EUR je Schulhof) nennt beispielhaft Möbel, eine Pergola oder Hochbeete. Teil 3 (Modellprojekte, technologieoffen, Prüfung durch die LUBW) nennt keine Verschattung. Ob Sonnensegel oder Schirme förderfähig wären, ist nicht belegt.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
Teil 1 und Teil 3: 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Teil 2: Pauschalsätze je Element (zum Beispiel Trinkwasserspender 5.000 EUR je Stück, Entsiegelung 55 EUR je m², Fassadenbegrünung 100 EUR je m²). Early-Bird-Bonus: zusätzlich 20 % des jeweiligen Pauschalsatzes, nur für Teil 2 und nur, wenn die Maßnahme ein bestehendes kommunales Klimaanpassungskonzept umsetzt (Ziffer 2.4). Höchstbetrag: Teil 1: 30.000 € je Antrag (Fachkonzepte 40.000 €). Pegelnetz: 40.000 €. Förderbaukasten Blau-Grün: 150.000 € je Antrag. Teil 3: 150.000 € je Antrag. Mindestbetrag: 4.000 € je Antrag (Teile 1 und 3 sowie Förderbaukasten Blau-Grün)
Frist
Anträge bei der L-Bank bis zum Ablauf des 31.12.2026 (VwV Ziffer 5.1) für Kommunen in Baden-Württemberg. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, Bewilligung nach Mittelverfügbarkeit; das Umweltministerium kann den Antragszeitraum verlängern, bei Mittelausschöpfung sind vorzeitige Schließungen des Programms oder einzelner Tatbestände möglich (Bekanntgabe auf um.baden-wuerttemberg.de). Die L-Bank-Seite nennt keinen festen Stichtag und führt Antragsformulare Klimopass 2025; die Frist 31.12.2026 steht nur in der VwV.
Antragsweg
Elektronischer Antrag über das Online-Formular der L-Bank (nur das im Programmjahr bereitgestellte Formular ist zu verwenden); Bewilligungsstelle ist die L-Bank; Hotline Klimaschutz-Plus.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Nur freiwillige Maßnahmen; Maßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher oder gesetzlicher Verpflichtung (zum Beispiel Auflage aus der Baugenehmigung, Ausgleichsverpflichtung) sind ausgeschlossen (Ziffer 4.3).
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung bei der L-Bank (Planung, statische Prüfung und Ausschreibung sind unschädlich); nach Antragstellung darf auf eigenes Risiko begonnen werden; mit der Umsetzung ist spätestens zwölf Monate nach Bewilligung zu beginnen (Ziffer 4.1).
  • Keine Kumulierung mit anderen Programmen für dieselbe Anpassungsmaßnahme (Ziffer 4.2).
  • Die Kommune darf mit der Maßnahme keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts ausüben (Ziffer 4.3).
  • Teil 2 nur Maßnahmen der Anlage Förderbaukasten Blau-Grün beziehungsweise leitungsgebundene Trinkwasserspender und Pegel; allgemeine Tiefbauarbeiten und einfache Zapfstellen nicht förderfähig; Schulhof-Pauschale nur ergänzend zu anderen Bausteinen, einmal je Schulhof.
  • Teil 1 Fachkonzepte: Maßnahmen, die unter die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2024) fallen, sind ausgeschlossen.
  • Zweckbindung zehn Jahre bei Maßnahmen nach Ziffer 2.2.2.1 und 2.2.2.2 sowie bei investiven Modellprojekten; Pegelnetze fünf Jahre.
  • Voraussetzung für Kommunen: unterstützende Erklärung zum Klimapakt des Landes (Klimaneutrale Kommunalverwaltung bis spätestens 2040).

Was das für Verschattung bedeutet

Die Verwaltungsvorschrift vom 21.10.2025 und der Förderbaukasten Blau-Grün nennen Verschattung weder als förderfähig noch als ausgeschlossen. In Teil 2 sind nur Maßnahmen des Förderbaukastens sowie leitungsgebundene Trinkwasserspender und Pegel vorgesehen, allgemeine Tiefbauarbeiten nicht. Der Baustein Schulhöfe nennt beispielhaft Möbel, eine Pergola oder Hochbeete. Teil 3 (Modellprojekte) nennt keine Verschattung. Ob Sonnensegel oder Schirme förderfähig wären, ist nicht belegt.

Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn bei der L-Bank zu stellen; Planung, statische Prüfung und Ausschreibung sind unschädlich. Der Mindestbetrag liegt bei 4.000 € je Antrag, Voraussetzung ist eine unterstützende Erklärung zum Klimapakt des Landes. Die Frist 31.12.2026 ist nur über die Verwaltungsvorschrift belegt, Verlängerung und vorzeitige Schließung sind möglich. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Die Frist 31.12.2026 ist nur über die VwV belegt, nicht über die L-Bank-Programmseite; Verlängerung und vorzeitige Schließung sind möglich. Auf der Startseite des Umweltministeriums (um.baden-wuerttemberg.de) war am 23.10.2026 kein Hinweis auf eine Schließung zu sehen; eine Programmseite dort wurde nicht gefunden.
  • Die L-Bank-Seite weist darauf hin, dass einige Online-Formulare wegen einer Störung beim Dienstleister vorübergehend nicht erreichbar sind.
  • Verschattung ist weder genannt noch ausgeschlossen; Förderfähigkeit von Sonnensegeln oder Schirmen ist nicht belegt.
  • Gesamtmittel (Aufrufbudget) nicht genannt.

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Häufige Fragen

Wer kann KLIMOPASS beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen in Baden-Württemberg. Teil 2 gilt nur für öffentliche Räume und Schulhöfe in kommunaler Trägerschaft im hitzebelasteten Baubestand. Voraussetzung ist eine unterstützende Erklärung zum Klimapakt des Landes.

Wie hoch ist die KLIMOPASS-Förderung?

Teil 1 und Teil 3 werden mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, für Teil 2 gelten Pauschalen je Element, etwa 5.000 € je Trinkwasserspender. Höchstbeträge je Antrag sind 30.000 € für Teil 1 (Fachkonzepte 40.000 €) sowie 150.000 € für den Förderbaukasten Blau-Grün und für Teil 3. Der Mindestbetrag liegt bei 4.000 € je Antrag.

Bis wann können Kommunen KLIMOPASS beantragen?

Anträge sind bei der L-Bank bis zum Ablauf des 31.12.2026 möglich, und zwar für Kommunen in Baden-Württemberg. Bearbeitet wird in der Reihenfolge des Eingangs, bewilligt nach Mittelverfügbarkeit; das Umweltministerium kann den Zeitraum verlängern, vorzeitige Schließungen sind möglich. Die L-Bank-Seite nennt keinen festen Stichtag, die Frist steht nur in der Verwaltungsvorschrift.

Sind Sonnensegel oder Schirme bei KLIMOPASS förderfähig?

Die Verwaltungsvorschrift nennt Sonnensegel und Schirme nicht, schließt Verschattung aber auch nicht ausdrücklich aus. Teil 2 fördert die Bausteine des Förderbaukastens, Teil 3 Modellprojekte ohne genannte Verschattung. Ob Sonnensegel oder Schirme förderfähig wären, ist nicht belegt und entscheidet die Förderstelle.

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