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Blick unter ein Feld großer dunkler Schirme auf einer gepflasterten Fläche, Schattenmuster am Boden
Österreich · Klima- und Energiefonds

KLAR! Invest 2026: Förderung für Hitzeschutz in KLAR!-Regionen

KLAR! Invest 2026 unterstützt Gemeinden in bestehenden KLAR!- und KEM-Regionen bei Investitionen in Hitzeschutz und Wassermanagement. Der Aufruf 2026 ist abgelaufen, und den Antrag stellt die Region, nicht die einzelne Gemeinde.

GeschlossenStand der Prüfung: 23.10.2026
bis 40.000 EUR je RegionFörderquote laut Quelle
Geschlossen

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Leitfaden KLAR! Invest 2026 (PDF, 10 Seiten) vollständig im Wortlaut gelesen. Ausschreibungs- und Förderseiten (klimafonds.gv.at, umweltfoerderung.at) als Zusammenfassung gelesen. Nicht gelesen: Antragsformular und FAQ; keine Richtlinie verlinkt.

Amtlicher Name
KLAR! Invest (Klimawandel-Anpassungsmodellregionen), Jahresprogramm 2026
Träger
Klima- und Energiefonds (Förderabwicklung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH)
Gebiet
Antragsberechtigt sind nur bestehende KLAR!- und KEM-Regionen in der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase (Vertragspartner der Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaft mit dem Klima- und Energiefonds). Die Region stellt den Antrag, je Region und Programm ein Antrag; begünstigt sind die Gemeinden der Region. Eine Gemeinde ohne Mitgliedschaft in einer solchen Region ist nicht antragsberechtigt.
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Investitionen von Gemeinden in bestehenden KLAR!- und KEM-Regionen für Hitzeschutz (u. a. grüne und blaue Infrastruktur, passive Beschattung und Kühlung) und Wassermanagement. Der Aufruf 2026 ist abgelaufen.
Verschattung und Sonnenschutz
Verschattung oder Sonnenschutz ausdrücklich genanntLeitfaden KLAR! Invest 2026, Abschnitt 3 (Ausschreibungsschwerpunkte, S. 6), Schwerpunkt Hitzeschutz: sämtliche investive Maßnahmen zulässig, ausdrücklich auch passive Beschattung und Kühlung. Die Zulässigkeit einzelner Maßnahmen prüft eine Expertenjury.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Noch nicht geklärt
Förderhöhe
Höchstbetrag: 40.000 EUR je Region (Klima- und Energiefonds; Leitfaden S. 5 und 8)
Frist
Aufrufzeitraum 28.07.2026, 16:00 Uhr bis Einreichfrist 15.09.2026, 12:00 Uhr (Ende der Ausschreibung laut Leitfaden). Der Aufruf ist abgelaufen.
Antragsweg
Einstufiges Verfahren: Vollständige Unterlagen innerhalb der Einreichfrist online bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting einreichen (Leitfaden: Upload über umweltfoerderung.at; die Seite der Abwicklungsstelle verlinkt das Webformular meinefoerderung.at/webforms/klar_invest). Formalprüfung durch die Abwicklungsstelle, dann externe Fachjury, Entscheidung durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds. Der Aufruf 2026 ist beendet.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Gebäudeneubauten nicht unterstützungsfähig
  • Bauliche Defizite, die zu einem Zeitpunkt entstanden sind, als die Gemeinde bereits Mitglied einer KLAR! war, nicht unterstützt
  • Planungsleistungen höchstens 10 %, flankierende Maßnahmen höchstens 5 % der Investitionskosten
  • Nur Investitionen, mit deren Umsetzung oder Beauftragung erst nach Einreichung des Antrags begonnen wird; Additionalität: vorher verbindlich festgelegte oder begonnene Maßnahmen nicht unterstützt
  • Keine andere bundesweite Unterstützungsmöglichkeit für das Vorhaben (Prüfpflicht, Ausnahme Förderbarwert unter 5.000 EUR); Kombination mit Landesförderung nur, wenn nicht dieselben Kosten abgerechnet werden
  • Eigenmittelanteil der Region mindestens 25 %; Leistungen der Region in Form von Arbeit (In-Kind) nicht als Eigenmittel anerkannt

Was das für Verschattung bedeutet

Gebäudeneubauten sind nicht unterstützungsfähig, und die Zulässigkeit einzelner Maßnahmen prüft eine Expertenjury. Im Schwerpunkt Hitzeschutz nennt der Leitfaden passive Beschattung und Kühlung ausdrücklich als zulässige investive Maßnahmen (Abschnitt 3, S. 6). Produkte nennt er nicht; Schirme, Segel und Nebelkühlung stehen nicht darin. Beschattung gehört laut Leitfaden also zu den zulässigen Maßnahmen, ohne Festlegung auf eine bestimmte Bauart.

Unterstützt werden nur Investitionen, mit deren Umsetzung oder Beauftragung erst nach Einreichung des Antrags begonnen wird. Je Region gibt es höchstens 40.000 EUR, die Region trägt mindestens 25 % Eigenmittel, Planungsleistungen sind auf höchstens 10 % der Investitionskosten begrenzt. Eine Förderquote und die Förderart nennt der Leitfaden nicht. Ob 2027 ein neuer Aufruf folgt, ist nicht belegt. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Förderquote nicht genannt. Pro Region höchstens 40.000 EUR des Klima- und Energiefonds, mindestens 25 % Eigenmittel der Region; daraus folgt nur rechnerisch eine Obergrenze von 75 %, die nicht übernommen wurde.
  • Förderart (Zuschuss oder Darlehen) nicht ausdrücklich genannt; der Leitfaden spricht von 'Unterstützung' und 'Kooperation'.
  • Ob 2027 ein neuer Aufruf folgt, ist nicht belegt: weder die Aufrufseite noch klimafonds.gv.at/klar-invest/ nennen einen Aufruf 2027 (Auszüge).
  • Die Seite umweltfoerderung.at/gemeinden/... nennt selbst keinen Status und keine Frist; der Status 'Abgeschlossen' und der Aufrufbeginn 28.07.2026, 16:00 Uhr stehen auf der Aufrufseite klimafonds.gv.at/foerderung/klar-invest-2026/ (Auszug, im Leitfaden nur das Ende 15.09.2026, 12:00 Uhr).
  • Antragsberechtigt sind nur bestehende KLAR!- und KEM-Regionen mit Vertrag; Betriebe, Schulen und Kitas sind keine Antragsteller.

Ihr Vorhaben im Rahmen von KLAR! Invest 2026 besprechen

Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von KLAR! Invest 2026 passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.

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Aus der Praxis

Projekte mit diesem Programm

Öffentlich bekannte Projekte mit Programm und Link zur Quelle. Hersteller und Produkte nennen wir bewusst nicht, die Beispiele sollen den Förderweg zeigen.

  • Niederösterreich · Stadt und PlatzUmgesetzt

    Großrußbach und Korneuburg

    Projekt
    Sonnensegel über einer Sitzfläche an der Volksschule und über der Sandkiste eines Hortspielplatzes in Großrußbach (je 5 x 5 m) sowie sechs Sonnensegel (je 4 x 4 m) am öffentlich zugänglichen Werftbad in Korneuburg, wo wegen einer Betonschicht im Boden keine Bäume möglich sind.
    Programm
    KLAR! Invest (Programmlinie der Klimawandelanpassungsmodellregionen, Klima- und Energiefonds)
    Förderung
    Fördersumme 11.616 Euro bei Projektgesamtkosten von 18.405 Euro (laut Endbericht)

    Stand Juni 2026 · Quelle: Publizierbarer Endbericht KLAR! Invest: Coole Plätze gegen sommerliche Überhitzung in der KLAR! 10vorWien

  • Niederösterreich · Kita und SchuleUmgesetzt

    Weitra und St. Martin (Waldviertel)

    Projekt
    Zwei Sonnensegel für den Sandspielbereich des Kindergartens Kalvarienberg in Weitra und den Spielplatz Harmanschlag; im selben Projekt außenliegende Jalousien für eine Volksschule und fünf Bäume.
    Programm
    KLAR! Invest, Ausschreibung 2024 (Klima- und Energiefonds)
    Förderung
    Fördersumme 28.658 Euro bei Projektgesamtkosten von 43.902 Euro für das Gesamtprojekt (Sonnensegel, 30 Außenjalousien, 5 Bäume); der Anteil der Sonnensegel ist nicht ausgewiesen

    Stand Mai 2026 · Quelle: Publizierbarer Endbericht KLAR! Invest: Beschattung im öffentlichen Raum II (KLAR! Lainsitztal)

  • Steiermark · Freibad und SportUmgesetzt

    St. Gallen (Steiermark)

    Projekt
    Sonnensegel über dem Kinderbecken des Freibads, mit Betonfundamenten fixiert; im selben Förderprojekt in Hieflau (Landl) außerdem eine überdachte Pergola (6 × 5 m) und ein Trinkbrunnen.
    Programm
    KLAR! Invest (Klimawandel-Anpassungsmodellregionen, Klima- und Energiefonds)
    Förderung
    Fördersumme 20.374,00 Euro bei Projektgesamtkosten von 27.418,14 Euro (Gesamtprojekt „Hitzeschutzzonen in der Steirischen Eisenwurzen“)

    Stand Januar 2026 · Quelle: Publizierbarer Endbericht KLAR! Invest: Hitzeschutzzonen in der Steirischen Eisenwurzen

Alle Praxisbeispiele

Häufige Fragen

Wer kann KLAR! Invest beantragen?

Antragsberechtigt sind nur bestehende KLAR!- und KEM-Regionen in der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase. Die Region stellt den Antrag, begünstigt sind die Gemeinden der Region. Betriebe, Schulen und Kitas sind keine Antragsteller.

Wie hoch ist die Förderung bei KLAR! Invest?

Der Klima- und Energiefonds nennt 40.000 EUR je Region als Höchstbetrag, die Region trägt mindestens 25 % Eigenmittel. Eine Förderquote und die Förderart (Zuschuss oder Darlehen) nennt der Leitfaden nicht.

Gibt es eine Frist für KLAR! Invest?

Der Aufruf 2026 lief vom 28.07.2026, 16:00 Uhr, bis zur Einreichfrist am 15.09.2026, 12:00 Uhr, und ist abgelaufen. Ob 2027 ein neuer Aufruf folgt, ist in den gelesenen Unterlagen nicht belegt.

Nennt KLAR! Invest Beschattung, Sonnensegel oder Schirme?

Der Leitfaden nennt passive Beschattung und Kühlung im Schwerpunkt Hitzeschutz ausdrücklich als zulässige investive Maßnahmen. Sonnensegel und Schirme nennt er nicht, und die Zulässigkeit einzelner Maßnahmen prüft eine Expertenjury.

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