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Blick unter ein Feld großer dunkler Schirme auf einer gepflasterten Fläche, Schattenmuster am Boden
Österreich · Land Oberösterreich

GeKAP Oberösterreich: Förderung für Klimaanpassung in Gemeinden

GeKAP fördert Klimaanpassung in oberösterreichischen Klimabündnisgemeinden: im öffentlichen Raum, an Gemeindegebäuden und kommunaler Infrastruktur, mindestens zwei Maßnahmen je Vorhaben. Bauliche Verschattung ist weder als Beispiel genannt noch ausgeschlossen.

Antragstellung möglichStand der Prüfung: 23.10.2026
50 bis 80 %, max. 25.000 €Förderquote laut Quelle
Antragstellung möglich

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Gelesen: Programmseite land-oberoesterreich.gv.at/236810.htm (zweimal gelesen, beim zweiten Mal mit Blick auf Fundstellen zu Verschattung und die Linkliste). Auf der Seite verlinkt sind weder Pressemeldung noch Richtlinie oder Antragsformular. Nicht abgerufen: Klimabündnis OÖ (Beratung, kein amtlicher Beleg).

Amtlicher Name
Gemeinde-Klimawandelanpassungs-Programm (GeKAP), Oberösterreich
Träger
Land Oberösterreich (Amt der Oö. Landesregierung, Förderungsteam) mit Klimabündnis Oberösterreich (Beratung und Freigabe)
Gebiet
Nur oberösterreichische Klimabündnisgemeinden (und Organisationen, die in deren Auftrag tätig sind); vorherige Abstimmung mit dem Klimabündnis Oberösterreich ist Voraussetzung.
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Investive Maßnahmen zur Klimawandelanpassung im öffentlichen Raum, an Gemeindegebäuden samt Außenbereich und an kommunaler Infrastruktur, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Mindestens zwei Maßnahmen je Vorhaben.
Verschattung und Sonnenschutz
Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglichProgrammseite des Landes, Abschnitt Förderfähige Maßnahmen: Als Beispiele für naturbasierte Lösungen stehen unter anderem Schwammstadt-Konzepte, Baumpflanzungen zur Beschattung stark frequentierter Orte und Dach- und Fassadenbegrünung an Gemeindegebäuden. Die Aufzählung ist beispielhaft. Bauliche Verschattung, Sonnenschutz, Pergolen, Segel oder Möblierung werden nicht genannt und nicht ausgeschlossen; förderfähig wäre sie höchstens über den Oberbegriff Klimawandelanpassung (mindestens zwei Maßnahmen, über gesetzliche Vorgaben hinaus). Aktive Lüftung, Klimatisierung und Kühlung sind ausgeschlossen.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Noch nicht geklärt
Förderhöhe
50 % der förderfähigen klimarelevanten Nettoinvestitionskosten; Zuschläge von je 15 % (Gemeinden mit niedriger Finanzkraft; Klimabündnisgemeinden in einer KLAR-Region), rechnerisch höchstens 80 %; bei Kombination mit EU- oder Bundesförderung auf den verbleibenden Eigenmittelanteil begrenzt. Höchstbetrag: 25.000 € Gesamtförderung inklusive Zuschläge; je Gemeinde nur ein Antrag pro Jahr
Frist
Laufzeit 1. März 2026 bis 31. März 2028, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Keine konkreten Stichtage. Der Antrag ist vor Umsetzung einzureichen; bearbeitet wird nach Eingangsreihenfolge. Maßgeblich ist das Antragsdatum.
Antragsweg
Vor Umsetzung Maßnahmen mit dem Klimabündnis OÖ abstimmen (Beratungsprotokoll, Freigabe formlos per E-Mail). Dann Online-Antrag mit Unterlagen per E-Mail an die Förderstelle des Landes (laut Programmseite foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at). Prüfung durch das Förderungsteam, Genehmigung durch das zuständige Mitglied der Landesregierung, Auszahlung nach Abrechnung.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Aktive Lüftung, Klimatisierung oder Kühlung ist nicht förderfähig
  • Gemeindeinterne Eigenleistungen, z. B. durch den Bauhof
  • Maßnahmen mit negativen Auswirkungen auf andere Umweltziele
  • Mehrfachförderung für denselben Zweck ohne Abstimmung mit der Förderstelle

Was das für Verschattung bedeutet

Aktive Lüftung, Klimatisierung und Kühlung sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso gemeindeinterne Eigenleistungen wie die des Bauhofs. Als Beispiele für Beschattung nennt die Programmseite Baumpflanzungen zur Beschattung stark frequentierter Orte neben Schwammstadt-Konzepten und Dach- und Fassadenbegrünung; die Aufzählung ist beispielhaft. Bauliche Verschattung, Sonnenschutz, Pergolen, Segel und Möblierung werden weder genannt noch ausgeschlossen. Sie kämen höchstens über den Oberbegriff Klimawandelanpassung in Betracht.

Der Antrag ist vor der Umsetzung einzureichen, und zuvor müssen Sie die Maßnahmen mit dem Klimabündnis Oberösterreich abstimmen. Gefördert werden 50 % der förderfähigen klimarelevanten Nettoinvestitionskosten, dazu kommen Zuschläge von je 15 %; die Gesamtförderung liegt bei höchstens 25.000 € inklusive Zuschläge, je Gemeinde gibt es nur einen Antrag pro Jahr. Bearbeitet wird nach Eingangsreihenfolge, ob noch Mittel vorhanden sind, lässt sich nicht prüfen. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Quellen

Was noch offen ist

  • Die Pressemeldung land-oberoesterreich.gv.at/263057.htm (Vorinfo) ist die Landeskorrespondenz Nr. 155 vom 4. August 2021 zur Verlängerung der Vorgängerfassung (damals 70 %, höchstens 20.000 EUR, bauliche Verschattung, Pergolen, Möblierung hitzegeschützter Bereiche). Sie gilt nicht für die Laufzeit 2026 bis 2028 und wurde nicht übernommen; maßgeblich ist die Programmseite (50 %, höchstens 25.000 EUR, keine bauliche Verschattung genannt).
  • Ob bauliche Beschattung (Sonnenschutz, Pergolen, Segel) über die Beispielliste hinaus förderfähig ist, ist nicht genannt; vor Planung bei der Förderstelle und beim Klimabündnis OÖ klären.
  • Status 'offen' ist aus der Laufzeit bis 31.03.2028 ('es gilt das Antragsdatum') und der Pflicht zur Antragstellung vor Umsetzung abgeleitet, nicht aus einem ausdrücklichen Hinweis 'laufend'. Ob Mittel noch vorhanden sind, ist nicht prüfbar; ob 31.03.2028 als letztes Antragsdatum gilt, steht nicht ausdrücklich da.
  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich und Allgemeine Förderungsrichtlinien sind als Rechtsgrundlage genannt, auf der Seite aber nicht verlinkt und nicht gelesen.
  • Antragsformular im Text erwähnt, nicht verlinkt. Die Antragsadresse foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at steht auf der Programmseite im Abschnitt Erforderliche Unterlagen (im Auszug bestätigt).

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Häufige Fragen

Wer kann GeKAP beantragen?

Antragsberechtigt sind nur oberösterreichische Klimabündnisgemeinden und Organisationen, die in deren Auftrag tätig sind. Die vorherige Abstimmung mit dem Klimabündnis Oberösterreich ist Voraussetzung. Betriebe nennt das Programm nicht als Antragsteller.

Wie hoch ist die GeKAP-Förderung?

Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen klimarelevanten Nettoinvestitionskosten, dazu kommen Zuschläge von je 15 % für Gemeinden mit niedriger Finanzkraft und für Klimabündnisgemeinden in einer KLAR-Region. Die Gesamtförderung ist auf 25.000 € inklusive Zuschläge begrenzt. Je Gemeinde ist nur ein Antrag pro Jahr möglich.

Gibt es eine Antragsfrist bei GeKAP?

Es gibt keine konkreten Stichtage. Die Laufzeit reicht vom 1. März 2026 bis 31. März 2028 nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, maßgeblich ist das Antragsdatum. Ob der 31.03.2028 auch das letzte Antragsdatum ist, steht nicht ausdrücklich auf der Seite.

Fördert GeKAP Beschattung, Sonnensegel oder Schirme?

Die Programmseite nennt Baumpflanzungen zur Beschattung stark frequentierter Orte als Beispiel. Bauliche Verschattung, Sonnensegel und Schirme nennt sie nicht, schließt sie aber auch nicht aus; sie kämen höchstens über den Oberbegriff Klimawandelanpassung in Betracht. Ältere Meldungen zur Vorgängerfassung gelten nicht für die Laufzeit 2026 bis 2028.

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