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Weiße Großschirme über einer Terrasse mit Sitzbank, Tischen und Stühlen, dahinter Kiefern und Meerblick
Schleswig-Holstein · Wirtschaftsministerium, Bewilligung IB.SH

Förderaufruf Binnenlandtourismus: Investive Förderung in Schleswig-Holstein

Der Förderaufruf vom 1. Juni 2026 gewährt Kommunen im Binnenland Schleswig-Holsteins einen Zuschuss für Tourismusvorhaben wie Radnetz und Wanderinfrastruktur. Verschattung kommt darin nicht vor; Stichtag für prüffähige Anträge ist der 30. November 2026.

Antragstellung möglichStand der Prüfung: 23.10.2026
30.11.2026Stichtag
bis 80 % (sonst bis 60 %)Förderquote laut Quelle
Antragstellung möglich

Zuletzt geprüft am 23.10.2026. Maßgeblich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Welche Unterlagen wir gelesen haben

Gelesen: Produktseite (Auszug). Förderaufruf (Amtsblatt 2026/182, 11 Seiten) vollständig. Richtlinie Neufassung (Amtsblatt 2026/181, 16 Seiten): Ziffern 1 bis 3, 5, 6, 9 und Inkrafttreten. Meldung vom 29.06.2026. Nicht gelesen: Anlagen (Projektbewertungsbogen, Scoringtabelle), AFG LPW 2021.

Amtlicher Name
Förderaufruf für investive Vorhaben zur Stärkung des Binnenlandtourismus (Landesprogramm Wirtschaft 2021, EFRE und Landesmittel), Amtsblatt Nr. 2026/182 vom 1. Juni 2026
Träger
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein (Bekanntmachung); Bewilligungsbehörde IB.SH; Auswahl durch das Auswahlgremium der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V.
Gebiet
Binnenland Schleswig-Holsteins: Vorhaben müssen in den Reisegebieten Holsteinische Schweiz oder Übriges Schleswig-Holstein liegen (amtliche Beherbergungsstatistik). Laut Produktseite gilt das abseits der touristischen Schwerpunkträume an Nord- und Ostseeküste.
Wer kann beantragen
Kommunen
Was wird gefördert
Investive Vorhaben für den Tourismus im Binnenland: Radnetz und Radregionen, touristische Wanderinfrastruktur, öffentlich zugängliche wasserbezogene Tourismusinfrastruktur, erlebnisorientierte Einrichtungen mit Binnenlandbezug und die Verbesserung der touristischen Mobilität einschließlich Mobilitätshubs. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Verschattung und Sonnenschutz
Nur als Teil eines Gesamtvorhabens möglichFörderaufruf Ziffer 2 (Amtsblatt 2026/182, Seiten 2 bis 3) und Richtlinie Ziffer 2.2 (Amtsblatt 2026/181): Förderfähig sind Wege, Beschilderung, Rast- und Einstiegsplätze, Badestellen mit Steganlagen sowie Einrichtungen mit touristischer Bedeutung. Verschattung, Sonnenschutz, Aufenthaltsqualität und Grünflächen werden nicht genannt. Die Einordnung als Teil eines Gesamtvorhabens beruht auf den außenraumbezogenen Infrastrukturmaßnahmen, Beschattung selbst ist nicht ausdrücklich erfasst.
Schirme, Segel, Nebelkühlung
Nicht ausdrücklich genannt; entscheidet die Förderstelle
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern die Bedingungen zu lokalen Tourismusorganisationen (LTO) erfüllt sind. Sonst bis zu 60 Prozent (Aufruf Ziffer 4; Richtlinie Ziffer 5.3). Eigenanteil mindestens 10 Prozent (Richtlinie Ziffer 5.2). Höchstbetrag: Förderhöchstsumme 1.000.000 Euro je Vorhaben (Aufruf Ziffer 4). Für Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Neufassung beantragt wurden, gilt laut Richtlinie der Höchstwert von 500.000 Euro. Mindestbetrag: Zuwendungsfähige Ausgaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mehr als 100.000 Euro betragen (Bagatellgrenze, Aufruf Ziffer 4)
Frist
Stichtag für prüffähige Förderanträge bei der IB.SH ist der 30. November 2026. Anträge nimmt die IB.SH bis dahin fortlaufend entgegen; zum Stichtag unvollständig eingegangene Anträge werden abgelehnt (Aufruf Ziffer 10). Geltungsbereich: Binnenland Schleswig-Holstein, Aufruf vom 1. Juni 2026. Laut Produktseite ist die digitale Antragstellung für nicht-investive Vorhaben derzeit nicht mehr möglich.
Antragsweg
Digitale, formgebundene Antragstellung über das Serviceportal des Landes bei der IB.SH in Kiel. Vor der Antragstellung ist ein Projektgespräch mit dem Umsetzungsmanagement der ARGE Binnenlandtourismus e.V. Pflicht, dazu eine Projektbeschreibung. Formale Fragen klärt die IB.SH. Die Auswahl erfolgt nach Ranking im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, ohne Rechtsanspruch.
Antrag vor Beginn
Ja. Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der Antragstellung beginnen, bei vielen Programmen erst nach dem Bescheid. Was für dieses Programm gilt, steht unter „Ausschlüsse und Einschränkungen“.

Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Vorhaben, die ausschließlich der allgemeinen Daseinsvorsorge und dem ÖPNV dienen, sind nicht förderfähig (Richtlinie Ziffer 2.3).
  • Kosten für gewerblich genutzte Einrichtungen oder Teile davon, etwa Gastronomie, Shops oder Beherbergung, sind nicht förderfähig (Richtlinie Ziffer 5.1).
  • Grunderwerb sowie Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten sind nicht förderfähig (Richtlinie Ziffer 5.1).

Was das für Verschattung bedeutet

Der Förderaufruf und die Richtlinie nennen weder Verschattung noch Sonnenschutz, Aufenthaltsqualität oder Grünflächen, auch keine Schirme oder Segel. Kosten für gewerblich genutzte Einrichtungen wie Gastronomie, Shops oder Beherbergung werden nicht gefördert. Gefördert werden Wege, Beschilderung, Rast- und Einstiegsplätze, Badestellen und Einrichtungen mit touristischer Bedeutung. Beschattung käme nur als Teil einer solchen Maßnahme in Betracht; das ist Auslegung und nicht ausdrücklich geregelt.

Vor dem Antrag ist ein Projektgespräch mit dem Umsetzungsmanagement der ARGE Binnenlandtourismus e.V. Pflicht, dazu kommt eine Projektbeschreibung. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zur Bewilligung mehr als 100.000 Euro betragen. Die Auswahl erfolgt nach Ranking im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, ohne Rechtsanspruch; ein Gesamtbudget des Aufrufs ist nicht genannt. Ob ein Produkt zuwendungsfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was noch offen ist

  • Kein Gesamtbudget des Aufrufs genannt.
  • Die Einordnung als Teil eines Gesamtvorhabens ist Auslegung. Die Quellen nennen keine Verschattung. Rastplätze, Badestellen und Wege sind außenraumbezogen; ob Beschattungselemente darunter fallen, ist offen.
  • Der Stichtag 30.11.2026 gilt für prüffähige Anträge. Das Projektgespräch ist davor Pflicht.
  • Die frühere Vorinformation, Frist, Fördersatz und Budget stünden nicht im Aufruf, ist überholt: Stichtag und Quoten stehen im Aufruf. Ein Gesamtbudget fehlt weiterhin.
  • Die Bezeichnung Dritter Förderaufruf stammt aus der Meldung, nicht aus dem Amtsblatt.

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Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zu den Bedingungen von Förderaufruf Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein passt, und nennen die Unterlagen, die die Förderstelle sehen will.

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Häufige Fragen

Wer kann Förderung für Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein beantragen?

Der Aufruf nennt Kommunen als Antragsteller. Das Vorhaben muss im Binnenland liegen, in den Reisegebieten Holsteinische Schweiz oder Übriges Schleswig-Holstein. Die Richtlinie schließt Vorhaben aus, die ausschließlich der allgemeinen Daseinsvorsorge und dem ÖPNV dienen.

Wie hoch ist die Förderung beim Förderaufruf Binnenlandtourismus?

Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn die Bedingungen zu lokalen Tourismusorganisationen erfüllt sind, sonst bis zu 60 Prozent. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent, die Förderhöchstsumme 1.000.000 Euro je Vorhaben. Für Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Neufassung beantragt wurden, gilt laut Richtlinie der Höchstwert von 500.000 Euro.

Gibt es beim Förderaufruf Binnenlandtourismus eine Frist?

Ja, Stichtag für prüffähige Förderanträge bei der IB.SH ist der 30. November 2026 (Binnenland Schleswig-Holstein, Aufruf vom 1. Juni 2026). Anträge nimmt die IB.SH bis dahin fortlaufend entgegen; zum Stichtag unvollständige Anträge werden abgelehnt. Die Richtlinie läuft bis 30.06.2027, das ist ihre Laufzeit und keine Antragsfrist.

Können Sonnensegel oder Schirme über den Förderaufruf gefördert werden?

Der Aufruf nennt Sonnensegel, Schirme und Verschattung nicht. Gefördert werden Wege, Beschilderung, Rast- und Einstiegsplätze, Badestellen und Einrichtungen mit touristischer Bedeutung; ob Beschattungselemente darunter fallen, ist offen und liegt bei der Förderstelle.

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Förderprojekt Förderaufruf Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein

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