Hitzeaktionsplan umsetzen: Verschattung für Platz und Schule
Einen Hitzeaktionsplan umsetzen heißt bei der Verschattung: aus einer Zeile im Maßnahmenkatalog einen Schattenplatz machen, der zum nächsten Sommer steht. Dazu braucht es fünf Entscheidungen, nämlich wo der Schatten fehlt, wie groß er sein muss, wie der Schirm befestigt wird, wer das Fundament baut und auf welchem Weg beschafft wird. Wir begleiten Städte, Gemeinden und Schulträger durch diese Schritte: Angebot anfordern.
Der Plan ist beschlossen, im Maßnahmenkatalog steht „Verschattung öffentlicher Plätze, Schulhöfe und Haltestellen“. Dann beginnt die eigentliche Arbeit. Das Grünflächenamt kennt die Standorte der Bäume, das Bauamt die Leitungen im Boden, die Schule den Pausenplan, und die Klimaanpassungsmanagerin soll daraus eine Maßnahme mit Maß, Kosten und Termin machen. Welche Schirme wir für Kommunen bauen, zeigt die Seite Beschattung für Städte und Gemeinden.
Auf einen Blick
Die Handlungsempfehlungen von Bund und Ländern für Hitzeaktionspläne (Stand 24. März 2017) nennen großzügige Schattenplätze, unter anderem mit feststehenden Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Pavillons und Bäumen.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt für die Umsetzung fünf Zeithorizonte, darunter „Vorbereitungen rechtzeitig vor dem Sommer“.
Ein Großschirm mit 5 × 5 m beschattet 25 m², unter dem quadratischen IPOMEA classic bleiben 2,37 m Durchgangshöhe.
IPOMEA GmbH aus Gilching bei München liefert Großschirme, Befestigung, Fundamentmaß und Leistungstexte für Städte, Gemeinden und Schulträger.

Was verlangt der Hitzeaktionsplan bei der Verschattung?
Als Vorlage für kommunale Hitzeaktionspläne dienen die Handlungsempfehlungen von Bund und Ländern. Deren Kernelement „Langfristige Stadtplanung und Bauwesen“ empfiehlt, großzügige Schattenplätze einzurichten: baulich mit Pavillons, Außendächern, Markisen, feststehenden Sonnenschirmen oder Sonnensegeln, grünplanerisch mit neuen Bäumen und dem Erhalt dichter Baumkronen. Hinzu kommen schattenspendende Vordächer und Überdachungen, vorzugsweise aus Materialien, die auch die UV-Belastung senken.
Wie groß ein Schattenplatz sein soll und wo er hingehört, sagen die Empfehlungen nicht. Die Planung der konkreten Maßnahmen und ihre zeitliche Umsetzung liegen ausdrücklich bei den Beteiligten in der Kommune. Den rechtlichen Rahmen und alle acht Kernelemente erklärt unser Beitrag Hitzeaktionsplan: Hitzeschutz in der Innenstadt umsetzen. Hier geht es um den Weg danach, von der Maßnahme zur beschatteten Fläche.
Wo fehlt der Schatten? Den Bedarf ermitteln
Eine Liste der Orte, an denen Menschen in der Mittagshitze stehen, warten oder sitzen, ist der Anfang. Besonders betroffen sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Menschen ab 65, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Säuglinge und Kleinkinder. Für jeden Ort helfen drei Fragen:
Wer hält sich dort auf, und wie lange? Zwei Minuten an der Ampel wiegen anders als zwanzig Minuten an der Haltestelle oder eine große Pause auf dem Schulhof.
Zu welcher Tageszeit? Der Schatten liegt nur mittags unter dem Schirm. Am Nachmittag steht die Sonne tiefer und im Westen, der Schatten wandert nach Osten. Für Außengelände von Kitas empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung deshalb eine Schattensimulation in der Planungsphase.
Was spendet schon Schatten, und was kommt? Wo ein großer Baum steht, braucht es keinen Schirm. Wo Bäume neu gepflanzt sind, überbrückt der Schirm die Jahre, bis die Krone trägt, und lässt sich danach versetzen.
Aus der Liste wird eine Reihenfolge: zuerst die Orte mit langer Aufenthaltsdauer, empfindlichen Gruppen und ohne jeden Schatten. Was Träger von Kitas und Schulen bei Gefährdungsbeurteilung und UV-Schutz beachten müssen, steht im Beitrag Sonnenschutz für Kitas und Schulen.
Platz, Schulhof oder Haltestelle: Welcher Standort braucht was?
Jeder Standort stellt eigene Bedingungen. Die Tabelle fasst zusammen, was wir bei der Planung zuerst klären.
Standort | Das ist vorab zu klären | Häufig passende Befestigung |
|---|---|---|
Markt- und Rathausplatz | Wochenmarkt, Veranstaltungen, Feuerwehrzufahrt, Gestaltungsvorgaben | Bodenhülse, die ohne Schirm bodenbündig schließt, oder versetzbares Sitzelement |
Schulhof und Kita-Außengelände | Pausenaufsicht, Spielgeräte und Fallräume, Ballspiel, wer öffnet und schließt | einbetonierte Bodenhülse mit Prallschutz am Mast |
Haltestelle und Wartebereich | Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb, Sichtachsen, Gehwegbreite, Leitungen | Bodenhülse oder Sitzelement mit Sitzplatz |
Vorplatz von Bürgerbüro, Bibliothek oder Klinik | Zufahrten, Barrierefreiheit, Sitzplätze | Standrahmen mit Gabionen und Sitzplatten |
Spielplatz und Grünanlage | vorhandene Bäume, Sandflächen, Untergrund | einbetonierte Bodenhülse |
Auf Schulhöfen und an Spielplätzen polstert ein Prallschutz den unteren Teil des Mastes. An Haltestellen entscheidet der Verkehrsbetrieb mit, etwa über Sichtachsen und Durchgangsbreiten. Wo ein Platz mehr braucht als Schatten, also Sitzmöbel, Begrünung und Beleuchtung in einem Bauteil, kommen Module in Frage: Klimainseln für Städte und Gemeinden. Zusätzliche Kühlung durch feinen Sprühnebel beschreibt der Beitrag Nebeldusche für Städte und Gemeinden.

Wie groß muss der Schatten sein?
Das Maß folgt aus der Nutzung. Zeichnen Sie die Fläche ein, die mittags im Schatten liegen soll, etwa die Sitzbänke, den Sandkasten oder den Wartebereich, und geben Sie am Rand etwas zu, weil der Schatten mit dem Sonnenstand wandert. Ein Schirm mit 4 × 4 m überdeckt 16 m², einer mit 5 × 5 m 25 m², der IPOMEA classic pro mit 6 × 7 m schon 42 m².
Großschirme gibt es quadratisch von 2,5 bis 7 m Kantenlänge, rund bis ø 10 m und rechteckig bis 7 × 8 m. Die genannten Maße sind ein Auszug: Wir liefern über 150 Größen. Weitere Größen im Überblick
Zwei Punkte gehören zum Maß dazu. Unter dem aufgespannten quadratischen IPOMEA classic bleiben in der Bodenhülse 2,37 m Durchgangshöhe, in jeder Größe. Und je größer das Schirmdach, desto niedriger der berechnete Windwert. Auf offenen Plätzen sind zwei mittlere Schirme deshalb oft die bessere Wahl als ein sehr großer. Windwerte, Bespannung mit Brandschutzeinstufung B1 und Diebstahlschutz behandelt der Beitrag Windfeste Großschirme für öffentliche Plätze.
Fundament oder Aufstellung ohne Tiefbau?
Diese Entscheidung bestimmt den Zeitplan stärker als jede andere, denn ein Fundament braucht Erdarbeiten, eine Leitungsauskunft und einen Betrieb, der es baut.
Einbetonierte Bodenhülse: die stabilste und unauffälligste Lösung für feste Standorte. Beim IPOMEA classic in quadratischer Form misst das Fundament je nach Schirmgröße 40 × 40 cm bis 90 × 90 cm bei mindestens 60 cm Tiefe. Erdarbeiten und Beton sind bauseitige Leistungen, meist übernimmt sie der Bauhof oder ein Tiefbaubetrieb. Wird der Schirm abgebaut, verschließt eine Abdeckscheibe die Hülse bodenbündig.
Standrahmen mit Gabionen oder Betonplatten: ohne Eingriff in den Belag. Gabionen im Format 50 × 50 cm werden vor Ort mit Steinen gefüllt und wiegen dann rund 110 kg je Korb, eine Sitzplatte obenauf macht daraus einen Sitzplatz.
Sitzelement aus Sichtbeton: 995 kg auf 110 × 110 cm, Schirmfuß und Sitzplatz in einem, versetzbar mit Gabelstapler oder Hubwagen. Ob das Gewicht zur Schirmgröße passt, prüfen wir im Angebot.
Soll der Schirm Beleuchtung bekommen, planen Sie die Bodenhülse mit Klappscharnier und die Stromzufuhr unter der Erde gleich mit. Alle Fundamentmaße, auch für den Trichterschirm IPOMEA tulip, stehen im Beitrag Bodenhülse einbetonieren.

Wie kommt die Maßnahme durch Haushalt und Vergabe?
Für den Haushaltsansatz braucht die Verwaltung eine belastbare Zahl, für die Vergabe eine eindeutige Beschreibung. Wir liefern beides: ein Angebot je Standort mit Schirm, Bespannung und Befestigung und dazu Leistungstexte als Word-Datei, die Ihr Planer in das Leistungsverzeichnis übernimmt. Das Fundamentmaß steht im Positionstext der Bodenhülse, damit Tiefbau und Schirm getrennt vergeben werden können. Einen prüffähigen statischen Nachweis für den Standort erstellen wir auf Wunsch.
Ob Sie direkt beauftragen oder ausschreiben, entscheidet Ihre Vergabestelle. Welche Förderprogramme für Beschattung in Frage kommen und ab wann Sie beauftragen dürfen, steht im Beitrag Förderung für Hitzeschutz.
In welcher Reihenfolge läuft die Umsetzung?
Für die Umsetzung eines Hitzeaktionsplans empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation fünf Zeithorizonte: langfristige Entwicklung und Planung, Vorbereitungen rechtzeitig vor dem Sommer, Schutz während des Sommers, besondere Maßnahmen in akuten Hitzeperioden sowie Monitoring und Evaluation. Schattenplätze gehören in die ersten beiden. Wer im Juli Schatten haben will, plant im Herbst und Winter davor.
Bewährt hat sich diese Reihenfolge:
1. Standorte festlegen und nach Dringlichkeit ordnen.
2. Je Standort Foto, Lageplan und Untergrund zusammentragen, Leitungsauskunft einholen.
3. Schirmgröße, Bespannung und Befestigung festlegen, Angebot und Leistungstext einholen.
4. Mittel einstellen, Förderung klären, vergeben.
5. Fundament setzen. Die Bodenhülsen liefern wir auf Wunsch vorab, sodass der Tiefbau nicht auf die Schirme warten muss.
6. Schirme aufstellen, Bauhof oder Hausmeister einweisen und festlegen, wer öffnet und schließt.
7. Die Maßnahme dokumentieren. Die Handlungsempfehlungen halten das für erforderlich, damit sich der Plan später auswerten lässt.
Liefertermine nennen wir im Angebot für den konkreten Auftrag. Nicht jeder Standort muss im ersten Jahr fertig werden: Die Handlungsempfehlungen weisen darauf hin, dass bauliche Maßnahmen mit wenig Aufwand gelingen, wenn sie an ohnehin anstehende Arbeiten gekoppelt werden. Wird ein Platz neu gepflastert oder ein Schulhof saniert, kommen Fundament und Stromzufuhr gleich mit in den Boden.
Beispiele aus unseren Projekten
Für eine Schule in Sachsen hat der Schulträger zwischen 2020 und 2023 in vier Aufträgen sieben IPOMEA classic mit 5 × 5 m bestellt. Der Schatten auf dem Gelände ist so in Etappen gewachsen.
Eine Gemeinde in Oberbayern hat 2023 fünf rechteckige IPOMEA classic mit 4,5 × 5,5 m und 3,5 × 5 m in Standrahmen aufgestellt. 20 Gabionen mit Sitzplatten beschweren die Rahmen, ein Fundament war nicht nötig.
Eine Stadt im Ruhrgebiet hat 2024 für ein Gymnasium einen IPOMEA classic pro mit 6 × 7 m bestellt, mit Bodenhülse zum Einbetonieren und Klappscharnier.
Häufige Fragen
Gehört Verschattung in jeden Hitzeaktionsplan?
Die Handlungsempfehlungen von Bund und Ländern nennen großzügige Schattenplätze als Maßnahme der Stadtplanung. Welche Maßnahmen eine Kommune aufnimmt, entscheidet sie nach den örtlichen Gegebenheiten selbst.
Reicht ein Großschirm als Maßnahme, oder müssen es Bäume sein?
Beides gehört zusammen. Bäume sind der dauerhafte Weg, brauchen aber Jahre. Ein Großschirm spendet ab dem Tag des Aufbaus Schatten und lässt sich versetzen, wenn die Krone trägt.
Wie viel Fläche beschattet ein Großschirm?
So viel wie sein Schirmdach misst: 16 m² bei 4 × 4 m, 25 m² bei 5 × 5 m, 42 m² bei 6 × 7 m. Der Schatten wandert im Tageslauf, deshalb planen wir am Rand etwas Zugabe ein.
Wer baut das Fundament?
In der Regel der Bauhof oder ein Tiefbaubetrieb. Wir liefern die Bodenhülse und nennen das Fundamentmaß im Angebot.
Geht es auch ohne Fundament?
Ja, im Standrahmen mit Gabionen oder Betonplatten oder auf einem Sitzelement aus Sichtbeton mit 995 kg. Ob das Gewicht zur Schirmgröße passt, prüfen wir im Angebot.
Was brauchen Sie von uns für ein Angebot?
Ein Foto der Fläche, einen groben Lageplan, den Untergrund, die Nutzung und den Vergabeweg. Daraus erstellen wir eine Visualisierung mit Anordnung und Fundamentlage.
Ihr nächster Schritt
Zwischen Maßnahmenkatalog und Schattenplatz liegen wenige, klare Entscheidungen. Schicken Sie uns die Liste Ihrer Standorte oder zunächst einen einzigen, mit Foto, Lageplan und geplanter Nutzung. Wir schlagen Schirm, Bespannung und Befestigung vor und liefern auf Wunsch den Leistungstext für Ihre Unterlagen. Sie erreichen uns unter 08105 7989715 oder über unsere Kontaktseite.
Stand: Oktober 2026 · Magnus Kessler, IPOMEA




















