Förderung 2025: IPOMEA® Sonnenschirme für Städte und Gemeinden im Rahmen des Klimaanpassungsgesetzes
- sbredow
- 30. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Die Herausforderung: Mehr Hitze in Städten und Gemeinden – die Lösung: durch BMVU geförderte Beschattung mit IPOMEA®

Im Zuge des Klimaanpassungsgesetzes setzen auch 2025 Bund und Länder verstärkt auf gezielte Förderprogramme für Städte und Gemeinden. Mit dem Ziel, öffentliche Flächen hitzeresilient zu gestalten – mit praktischen, langlebigen Lösungen wie UV-beständigen Sonnenschirmen und permanenten Überdachnungen von IPOMEA®.

Warum Sonnenschirme oder permanente Überdachungen:
wirksamer Schutz vor Hitze und UV-Strahlung
Förderung der Aufenthaltsqualität auf Plätzen, Fußgängerzonen oder Spielplätzen
Beitrag zur klimaangepassten Stadtgestaltung mit Förderung von Sonnenschirmen 2025

Typische Einsatzorte für geförderte Sonnenschirme und permanente Überdachungen:
öffentliche Plätze & Fußgängerzonen
Spielplätze & Wartezonen
Marktplätze, Freibäder & Sportanlagen

Förderung 2025 für Sonnenschirm beantragen und mit IPOMEA GmbH Projekt effizient umsetzen
Die Antragstellung erfolgt durch die Kommune selbst und wir unterstützen Sie mit:
Produktdaten und technischen Spezifikationen
Ausschreibungstexten
praxisbewährten Sonnenschirm-Modellen für den kommunalen Einsatz
IPOMEA® bietet keine Fördermittelberatung, wir liefern aber exakt die Produkteigenschaften, die in vielen Programmen förderfähig sind.
Weitere Informationen zu unseren Sonnenschirmen und permanenten Überdachungen sowie technische Details finden Sie auf:
Anfragen zu Ausschreibungstexten oder Maßangaben senden Sie bitte direkt per E-Mail an uns: info@ipomea.com