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Außengastronomie: Genehmigung und Vorschriften im Überblick

vor 23 Stunden
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 13 Stunden

Für Außengastronomie auf Gehweg, Platz oder in der Fußgängerzone braucht ein Betrieb eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Sie gilt nur auf Zeit oder auf Widerruf und kostet in der Regel Gebühren. Auf privatem Grund regelt das Baurecht des Landes, ab welcher Größe eine Genehmigung nötig ist, und wo das Land eine Gaststättenerlaubnis verlangt, muss sie die Außenfläche umfassen. Die Einzelheiten legt jede Kommune selbst fest. Welche Schirme und Befestigungen zu Ihrer genehmigten Fläche passen, sagen wir Ihnen: Angebot anfordern.


Ein Café will im Frühjahr Tische und zwei Großschirme vor die Tür stellen. Vorher sind drei Fragen zu klären: Wem gehört die Fläche, was verlangt die Stadt, und darf in den Boden gebohrt werden?


Auf einen Blick

  • Tische und Schirme auf öffentlichem Grund brauchen eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz des Landes, etwa § 18 StrWG NRW oder Art. 18 BayStrWG.

  • In Bayern ist eine Freischankfläche bis 100 m² baurechtlich verfahrensfrei, eine größere braucht eine Baugenehmigung.

  • Neben der Außenfläche bleibt ein Gehweg frei, in Hamburg mindestens 1,50 m, in München auf reinen Gehwegen 1,60 m, in der Freiburger Innenstadt in der Regel 2,50 m.

  • Die IPOMEA GmbH aus Gilching bei München liefert Großschirme und Befestigungen für genehmigte Außenflächen, mobil oder fest in der Bodenhülse.


Tische unter zwei beleuchteten grauen Großschirmen vor einem Pavillon am Abend, daneben ein blühender Kirschbaum
Beleuchtete Großschirme über einer Außenfläche am Abend.

Welche Genehmigung braucht Außengastronomie auf öffentlichem Grund?

Gehweg, Platz und Fußgängerzone sind öffentlicher Straßenraum. Wer dort Tische und Schirme aufstellt, nutzt ihn über den Gemeingebrauch hinaus und braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Grundlage ist das Straßengesetz des Landes, in Nordrhein-Westfalen § 18 StrWG NRW in der Fassung vom 1. Juli 2026, in Bayern Art. 18 BayStrWG. Die Erlaubnis gibt es nur auf Zeit oder auf Widerruf, oft mit Auflagen.


Zuständig ist je nach Stadt ein anderes Amt: in Köln der Gastroservice der Gewerbeabteilung, in München die Bezirksinspektion, in Berlin und Hamburg das Bezirksamt. Köln erteilt die Erlaubnis jedes Jahr neu. Für den Antrag brauchen Sie meist:


  • einen maßstabsgerechten Lageplan mit Fläche, Plätzen und Möblierung, in Köln im Maßstab 1:100 oder 1:50

  • Fotos der Fläche, etwa in München und Hamburg

  • die Gaststättenerlaubnis oder Gewerbeanmeldung

  • bei Heizgeräten einen Sicherheitsnachweis, so in Hamburg


Was passiert bei Außengastronomie ohne Genehmigung?

Wer die Fläche ohne Erlaubnis nutzt, handelt ordnungswidrig. In Nordrhein-Westfalen droht eine Geldbuße bis 1.000 €, und die Behörde kann die Möbel auf Kosten des Betriebs räumen lassen (§ 22 und § 59 StrWG NRW). In Düsseldorf gilt dagegen ein vollständiger Antrag als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen eines Monats entscheidet, für höchstens ein Jahr (Sondernutzungssatzung, in Kraft seit 1. Januar 2026).


Was gilt für Außengastronomie auf dem Privatgrundstück?

Auch auf eigenem oder gepachtetem Grund ist eine Außenfläche nicht automatisch erlaubt, denn sie ändert die Nutzung der Gaststätte. Das regelt die Bauordnung des Landes. In Bayern sind Freischankflächen bis 100 m² samt der damit verbundenen Nutzungsänderung verfahrensfrei (Art. 57 BayBO, gültig ab 1. Mai 2026), größere brauchen eine Baugenehmigung. Köln verlangt für Außengastronomie auf Privatgrund eine erweiterte Baugenehmigung und eine erweiterte Gaststättenerlaubnis.


Liegt die Fläche an Wohnungen, kann die Behörde ein Lärmgutachten verlangen. Mehr Plätze können auch Stellplätze auslösen: Ist eine genehmigungspflichtige Außenfläche in München größer als der Gastraum, ist je 20 m² darüber ein Stellplatz nachzuweisen, bei fester Überdachung je 10 m² (Lokalbaukommission München, Juni 2025). Auf gepachteten Flächen klären Sie mit dem Eigentümer, ob gebohrt oder betoniert werden darf.


Welche Vorschriften gelten im laufenden Betrieb?

Gaststättenrecht

Seit der Föderalismusreform 2006 ist das Gaststättenrecht Ländersache. Wo ein Land kein eigenes Gesetz erlassen hat, gilt das Gaststättengesetz des Bundes fort; eigene Gesetze haben laut DIHK unter anderem Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Weil die Erlaubnis nach dem Bundesgesetz für bestimmte Räume gilt, verlangt etwa Köln für die Außenfläche eine erweiterte Gaststättenerlaubnis.


Lärm und Betriebszeiten

In München ist der Betrieb von Freischankflächen in der Regel von 6 bis 23 Uhr zulässig (Sondernutzungsrichtlinien, in Kraft seit 1. Januar 2025). Für Biergärten nahe Wohnbebauung schreibt die Bayerische Biergartenverordnung vor, dass der Ausschank spätestens um 22.30 Uhr endet.


Gehweg und Barrierefreiheit

Neben der Außenfläche muss ein Gehweg frei bleiben: in Hamburg mindestens 1,50 m, in München auf reinen Gehwegen 1,60 m, in der Freiburger Innenstadt im Regelfall 2,50 m. Feuerwehrzufahrten und Rettungswege bleiben frei, ebenso Blindenleitsysteme, in Freiburg mit 45 cm Abstand zu beiden Seiten.


Rauchen auf der Terrasse

Das Rauchen regelt jedes Land in seinem Nichtraucherschutzgesetz. In Bayern gilt das Verbot in den Innenräumen von Gaststätten, im Außenbereich ist seit August 2024 das Rauchen von Cannabis verboten (Art. 3 GSG). In Nordrhein-Westfalen gilt das Verbot laut Gesundheitsministerium nicht auf Terrassen und in Biergärten, der Wirt kann es dort per Hausrecht aussprechen. Die Empfehlung des EU-Rats vom Dezember 2024, auch wichtige Außenbereiche rauchfrei zu machen, ist nicht bindend.


Gestaltung und Werbung auf Schirmen

Köln führt ein Regelwerk schrittweise ein, rund um Dom und Altstadt ab 1. Oktober 2026, ab 2027 und 2028 in weiteren Lagen. Es verlangt je Betrieb Schirme in einheitlicher Form und Farbe, eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m im Traufbereich und keine an Schirmen befestigten Front- und Seitenteile (Regelwerk „Köln. Gestaltet. Außengastronomie.“, Juni 2025). München erlaubt Werbung auf Schirmen nur mit Bezug zum eigenen Betrieb oder zum Getränke- oder Speiselieferanten. In der Freiburger Innenstadt ist als Aufdruck nur Betriebsname oder Logo bis DIN A4 erlaubt, und kein Schirm darf über die genehmigte Fläche ragen.


Welche Schirme und Befestigungen eignen sich für genehmigte Flächen?

Auf öffentlichem Grund gilt die Erlaubnis nur auf Zeit, und in München muss das Mobiliar außerhalb der Sommerzeit nach Betriebsschluss weggeräumt oder gesichert werden. Dort passt oft eine mobile Aufstellung: der Plattenständer mit Betonplatten oder das Sitzelement aus Sichtbeton, das sich mit Gabelstapler oder Hubwagen versetzen lässt. Beides kommt ohne Eingriff in den Belag aus. Wo die Stadt Bodenhülsen erlaubt oder, wie Köln rund um Dom und Altstadt, vorschreibt, ist die einbetonierte Bodenhülse die stabilste Lösung. Ohne Schirm verschließt eine Abdeckscheibe sie bodenbündig.


Unsere Gastroschirme sind Mittelmastschirme, das Gestell gibt es in Reinweiß und Anthrazit, weitere RAL- und DB-Farbtöne als Sonderbeschichtung, die Bespannung aus IPOTex-Acryl in 40 Farben. Ein Logo drucken wir im Siebdruck in der Größe, die Ihre Satzung zulässt. Verlangt eine Stadt mehr lichte Höhe, etwa 2,50 m in Köln, planen wir einen längeren Mast und rechnen den Windwert neu. Welcher Schirm zu Ihrem Betrieb passt, zeigt unser Kaufberater für die Gastronomie.


Weiße Großschirme mit Mittelmast über festlich gedeckten Tischen an einem Hafenbecken, dahinter Backsteinbauten
Einheitliche Großschirme über einer Außenfläche am Wasser.

Wie verlängern Sie die Saison auf der Außenfläche?

Für die kühleren Monate planen wir Wärme, Licht und Wetterschutz zusammen: Infrarot-Heizstrahler am Schirm, LED-Leisten unter dem Dach, Seitenwände und Regenrinnen zwischen den Schirmen. Auf öffentlichem Grund klären Sie das vorher mit der Stadt. München lässt auf Freischankflächen keine Heizstrahler zu, Köln schließt Gasheizpilze und Gasheizstrahler aus und kann Infrarotstrahler zulassen, wenn eine Stromquelle vorhanden ist. Hamburg genehmigt Heizgeräte mit Sicherheitsnachweis und gewährt einen Klimabonus, wenn darauf verzichtet wird.


Ein Hotel an der Donau in Oberösterreich hat Ende 2025 zwei IPOMEA classic pro mit 5 × 6 m bestellt, mit Heizstrahlern, Farblicht und Regenrinnen, dazu Seitenwände mit durchgehendem Lichtband und Türen zum Aufrollen. Ein Bistro in der Düsseldorfer Innenstadt hat 2025 seine IPOMEA classic mit Seitenwänden nachgerüstet, drei davon mit Lichtband, dazu eine Tür zum Aufrollen.


Dunkle Großschirme über einer Terrasse, an den Tragarmen weiße Heizstrahler, darunter graue Stühle und Tische
Heizstrahler unter dem Schirmdach für die kühleren Monate.

Häufige Fragen

Brauche ich für Außengastronomie eine Genehmigung?

Ja. Auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt, auf privatem Grund je nach Landesbauordnung und Größe eine Baugenehmigung. Wo das Land eine Gaststättenerlaubnis verlangt, muss sie die Außenfläche umfassen.


Was passiert bei Außengastronomie ohne Genehmigung?

Sie handeln ordnungswidrig. In Nordrhein-Westfalen droht eine Geldbuße bis 1.000 €, und die Stadt kann die Möbel auf Kosten des Betriebs räumen lassen.


Brauche ich auf dem eigenen Grundstück eine Baugenehmigung?

Das regelt die Bauordnung des Landes. In Bayern sind Freischankflächen bis 100 m² verfahrensfrei, Köln verlangt für Außengastronomie auf Privatgrund eine erweiterte Baugenehmigung.


Wie breit muss der Gehweg neben der Außenfläche bleiben?

Das legt die Stadt fest, etwa 1,50 m in Hamburg oder 1,60 m auf reinen Gehwegen in München.


Darf auf der Terrasse geraucht werden?

Das regelt das Land. In Nordrhein-Westfalen gilt das Rauchverbot nicht auf Terrassen und in Biergärten, in Bayern verbietet das Gesetz dort nur Cannabis.


Sind Heizstrahler auf der Außenfläche erlaubt?

Das entscheidet die Stadt. München lässt auf Freischankflächen keine Heizstrahler zu, Köln schließt Gasheizpilze aus und kann Infrarotstrahler zulassen, wenn Strom vorhanden ist.


Ihre Außenfläche planen

Welche Regeln in Ihrer Stadt gelten, sagt Ihnen das zuständige Amt. Schicken Sie uns den Lageplan oder ein Foto Ihrer Fläche und die Auflagen Ihrer Stadt, dann schlagen wir Ihnen passende Schirme und Befestigungen vor. Sie erreichen uns unter 08105 7989715 oder über unsere Kontaktseite.


Stand: Oktober 2026 · Sebastian Koch, IPOMEA

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