Förderung für die Gastronomie & Hotellerie - Überdachen Sie jetzt Ihren Außenbereich
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Nutzen Sie die Überbrückungshilfe IV und III Plus und überdachen Sie Ihren Außenbereich mit IPOMEA Sonnenschirmen
Erweitern Sie Ihr Hygienekonzept zur Infektionsvorbeugung um die professionellen Gastroschirme aus dem Hause IPOMEA.
Das wichtigste vorab:
✓ Überdachung Ihres Außenbereich wird mit bis zu 100% gefördert (Überbrückungshilfe 3+ und 4)
✓ Schirmsysteme sind förderfähig und bieten langjährigen Schutz vor Regen, Sonne und Wind
✓ Aufwertung Ihrer Außenfläche und die ganzjährigen Nutzung kann Ihren Umsatz erheblich steigen!
✓ Überdachungen von IPOMEA bieten Planungssicherheit für zukünftige Veranstaltungen und bieten dem Kunden ein erhöhtes Wohlbefinden
Was sind die Überbrückungshilfe III Plus und die neue Überbrückungshilfe IV?
Die Überbrückungshilfe III Plus und V unterstützt Investitionsmaßnahmen, die helfen, eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu verhindern und das Ansteckungsrisiko zu verringern, wie z. B. Modernisierungs-, Renovierungs- oder Nachrüstmaßnahmen für Unternehmen.
Investitionen in Hygienekonzepte und Digitalisierung können vom Bund mit bis zu 20.000 Euro pro Monat gefördert werden. Die Förderung wird zusammen mit der Überbrückungshilfe III Plus oder IV beantragt und muss von einem prüfenden Dritten eingereicht werden (z. B. Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, oder Rechtsanwalt/-anwältin).
Die Überbrückungshilfe III Plus und V und damit verbundene Mittel dienen in erster Linie dazu, das Fortbestehen des Unternehmens während der Pandemie zu sichern. Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen (im Sinne der §§ 51 ff AO), wie Schullagern, Jugendherbergen, Familienresorts, Organisationen des internationalen Jugendaustauschs oder der politischen Bildung sowie
Einrichtungen der Behindertenhilfe. Anspruch auf Entschädigung haben. Die Prämisse ist, dass der Umsatz gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 um mindestens 30 % sinkt. Förderfähig sind Investitionen, die zwischen März 2020 und Dezember 2021 bzw. Januar und März 2022 getätigt wurden/ werden.
Wichtig! Die Überbrückungshilfe IV ist im wesentlichen deckungsgleich zur Überbrückungshilfe III Plus. Hier ist der Förderzeitraum bis zum 31. März 2022.
Wir können eine Förderung nicht garantieren, die Prüfung obliegt den öffentlichen Stellen, spätestens im Rahmen der endgültigen Abrechnung.Gerne unterstützen wir Sie intensiv bei der Planung Ihrer Außenfläche. Unsere Schirmsysteme wurden speziell für Sie und Ihre Kunden entwickelt.
Generell sind alle IPOMEA Schirme und das dazu gehörige Schirmzubehör förderfähig. Sie dienen der Erweiterung bzw. Verlagerung des Betriebs in den Außenbereich. Dank der Wetterfestigkeit der Schirmstoffe und unserer sehr stabilen Schirmkonstruktionen können Sie auch problemlos im Winter oder an regnerischen Sommertagen geöffnet bleiben. Sie schaffen so nicht nur ein erhöhtes Wohlbefinden bei Ihren Gästen sondern können Ihren Umsatz dank unseres Wetterschutzes erheblich steigern.
Produkt IPOMEA classic
Das meist gewählte Produkt 2021. Dank seiner Modularität und dem umfangreichen Zubehör können wir hiermit für fast jede Außenfläche ein optimales Überdachungskonzept anbieten.
✓ Fast jede Schirmgröße bis 7x8 m möglich
✓ Schirme lassen sich verbinden (Regenrinne)
✓ Heizstrahler, Led, Seitenwände erhältlich
✓ Hohe Windstabilität (bis BFT 12 bei 4x4m)
(Bild zeigt mögliche Ganzjahreslösung mit Heizstrahlern,
Led-Beleuchtung und Seitenwände)
Produkt IPOMEA tulip
Unser außergewöhnlichstes Schirmsystem mit blütenartiger Form
✓ Schirmgrößen bis 8x8 m möglich
✓ Außergewöhnliches Design
✓ Heizstrahler, Led, Seitenwände erhältlich
✓ Hohe Windstabilität ( BFT 8 bei 7x7m )
✓ Ideal für Großüberdachungen
(Bild zeigt mögliche Schirme überlappend.
Hierdurch wird ein hoher Regenschutz gewährleistet )
Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums:
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